Am Staff soll zu uns aber wie?

Wie hoch der Zaum sein muss kann dir niemand außer dem zuständigen Menschen von DEINEM Ordnungsamt sagen. Fakt ist, dass es absolut keine gesetzliche Regelung zur Zaunhöhe im Landeshundegesetz NRW gibt. Das wird gerne behauptet, ist aber definitiv falsch! Richtig ist, dass da steht, dass der Zaun für den zu haltenden Hund unüberwindar (oben drüber und unten drunter) sein muss. Und dass die Stadt dazu weitere Richtlinien erlassen darf - und das tun dann viele Städte. Ich weiß von Städten, wo der Zaun für Listies 1,60 hoch sein mudd und von Städten, wo er 2,20 hoch sein muss. Das entscheides jede Stadt selbst.

In einigen Städten, z.B. auch da wo ich lebe gibt es dazu keine weitere Vorschrift! Hier steht nur der Satz aus dem Gesetz in den Vorlagen und es wird erwartet, dass die Hundehalter ihren Hund selbst entsprechend einschätzen und die richtige Zaunhöhe wählen. Denen obliegt die Verantwortung, denn wenn sie sich verschätzen und der Hund abhaut gibt's hohe Strafen. Daher wäre mir 1,20 meter für 2 junge, sportliche Hunde schon zu unsicher, muss ich ehrlich sagen. Vorschrift oder nicht. Auf 1,40m würde ich mindestens gehen.

Ich habe damals explizit bei unserem OA nachgefragt, ob es denn gar keinen Richtwert gibt.
Antwort: "Nein, wie sollte es den geben? Der 10-jährige arthrosekranke, übergewichtige Rottweiler wird auch einen 80 cm Zaun nicht mehr überwinden und dann reicht der aus, die 2-jährige im Hundesport geführte Staff-Schäferhund-Mix-Hündin geht problemlos über 1,80 m rüber. Das müssen Sie abschätzen. Sie kennen Ihren Hund am besten und Sie tragen die Konsequenzen, wenn Sie sich verschätzen..."

Ich hoffe, du bekommst das bald raus. Mit dem Urlaub der Zuständigen ist natürlich blöd, aber vielleicht steht es irgendwo in der Satzung der Stadt? Es muss aber für die Genehmigung eh jemand vom Amt rauskommen und sich Haus und Grundstück angucken...
 
  • 29. April 2024
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Hi Natalie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Übrigens: Was Ihr da mit dem Rüden macht ist rechtlich absolut nicht haltbar und wird euch massive Probleme bescheren, wenn das Amt das mitbekommt :( Ist zwar blöd, aber ist so. Ein Hund muss da gemeldet sein, wo er sich die meiste Zeit aufhält. Und wer den Hund die meiste Zeit betreut ist automatisch der Halter (bei Überschreiten einer gewissen Zeitspanne, ich glaube 6 Wochen!?). Und dafür hättet ihr auch vorher eine Genehmigung beantragen müssen und das wäre *eigentlich* gar nicht möglich gewesen, weil die nur für Hunde aus dem Tierschutz gegeben werden darf.

Klar können da Ausnahmen gemacht werden, aber MÜSSEN eben nicht. Und sich damit dann auch erst an's Amt zu wenden, wenn man ohnehin noch einen andere Listenhund genehmigt haben möchte, ist schon echt schwierig... Blöde Situation. Denn wenn das Amt mitbekommt, wie das mit dem Rüden läuft, bekommt ihr denke ich nicht nur die Hündin nicht genehmigt, wenn ihr Pech habt, wird euch auch der Rüde weggenommen! :uhh: DAS ist erstmal die erste wichtige Baustelle befürchte ich.
 
Wir hatten auch gerade eine Diskussion mit einem Ordnungsamt, das Interessenten vorschreiben wolllte, ihren Zaun 1.80 m hoch zu ziehen.
Habe dann mit Hr. Weidemann gesprochen und der sagte mir, das sie das gar nicht vorschreiben dürfen (Aussage galt für RLP).
Dies habe ich dem OA so mitgeteilt, was diesem natürlich nicht gepasst hat.....
Ne Ortsbegehung wollte das OA auch machen.
Können sie zwar, ist aber auch nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens in RLP und von daher eigentlich sch....egal.

Ich würde daher Hr. Weidemann nochmal fragen, wie das für NRW geregelt ist.
 
Übrigens: Was Ihr da mit dem Rüden macht ist rechtlich absolut nicht haltbar und wird euch massive Probleme bescheren, wenn das Amt das mitbekommt :( Ist zwar blöd, aber ist so. Ein Hund muss da gemeldet sein, wo er sich die meiste Zeit aufhält. Und wer den Hund die meiste Zeit betreut ist automatisch der Halter (bei Überschreiten einer gewissen Zeitspanne, ich glaube 6 Wochen!?). Und dafür hättet ihr auch vorher eine Genehmigung beantragen müssen und das wäre *eigentlich* gar nicht möglich gewesen, weil die nur für Hunde aus dem Tierschutz gegeben werden darf.

Klar können da Ausnahmen gemacht werden, aber MÜSSEN eben nicht. Und sich damit dann auch erst an's Amt zu wenden, wenn man ohnehin noch einen andere Listenhund genehmigt haben möchte, ist schon echt schwierig... Blöde Situation. Denn wenn das Amt mitbekommt, wie das mit dem Rüden läuft, bekommt ihr denke ich nicht nur die Hündin nicht genehmigt, wenn ihr Pech habt, wird euch auch der Rüde weggenommen! :uhh: DAS ist erstmal die erste wichtige Baustelle befürchte ich.

Da muß ich dir Recht geben.
Auch da würde ich Hr. Weidemann zu befragen.
 
Mit Herrn Weidemann sprechen kann auf jeden Fall nicht schaden! Ncht nur wegen der Zaunhöhe - die Situation mit dem Rüden finde ich viel beunruhigender. Da würde ich mir auf jeden Fall mal seinen Rat einholen, wie damit zu diesem Zeitpunkt des Genehmigungsprozesses der anderen Hündin am besten umzugehen ist...
 
so ich habe dann nun auch noch mla mit dem Herrn Weidemann gesprochen und der sieht das alles ganz locker wenn ich den hund nciht bekommen sollte sagt er soll ich klagen und würde gewinnen *g* der is echt zu empfehlen!!! super locker drauf und gerade wech... ich bin über 18 jahre alt und keine 23 kg leicht (also das der hund mich hinter sich her zieht^^) wenn ich die sachkunde und das führungszeugniss habe steht dem ncihts mehr im weg und das mit dem rüden is auch ok da er nicht uns gehört und ja auch immer wieder bei seinem frauchen ist nur hier ist wenn sie krank ist...

oh danke an euch!!!! ihr habt mir so sehr geholfen!!!!!! DANKE
 
Und bitte bescheid geben, wenn es geklappt hat :D ! :hallo: vorallem aber auch Bilder :love:
 
mein vermieter hat ja das ok zu dem hund und einem neuen zaun gegeben... und Herrn Weidemann hat mir ja gesagt das die zaunhöhe kein punkt ist weswegen sie mir den hund nicht genemigen dürfen... ich hoffe nur er behält recht...

auf jeden fall werden fotos eingestellt... aber erst mal schauen ob sie sich mit dem dicken verträgt und wirklich so ist wie vom TH beschrieben... aber ich will nun ja mla das beste hoffen ;)
 
Bitte vom Vermieter die Erlaubnis inkl. Rasseangabe schriftlich geben lassen!!!!!
 
wir hatten die Problematik, dass bei uns nur eine Zaunhöhe von max 1,20m erlaubt war (laut Behauungsplan). Das Amt meinte aber, dass das zu wenig ist (was auch stimmte). Die Haltererlaubnis gab es trotzdem allerdings mit dem Vermerk: wegen der niedrigen Zaunhöhe darf der Hund sich nicht ungesichert im Garten aufhalten (also Leinenzwang).
 
nee, will ich gar nicht behalten ;)

verstehst du kein spass mehr :unsicher:
 
hey nicht streiten *g* sind doch alle erwachen ;)

noch knapp 6 stunden dann werden wir wissen ob wir sie überhaupt zu uns nehmen können... bin so aufgeregt... werde euch auf jedenfall berichten...

@Darla: so hat mir das der Rechtsanwalt auch erklärt... sollte der zaun nicht abgenommen werden dann eben nur mit langer leine in garten und schon sollte alles kein problem sein... wenn es wirklich so einfach ist wie der nette mann sagte dann habe ich die erlaubnis sobald das führungszeugniss da ist ;)
 
@Darla: so hat mir das der Rechtsanwalt auch erklärt... sollte der zaun nicht abgenommen werden dann eben nur mit langer leine in garten und schon sollte alles kein problem sein... wenn es wirklich so einfach ist wie der nette mann sagte dann habe ich die erlaubnis sobald das führungszeugniss da ist ;)
ist bei bei Leuten mit Wohnung (statt Haus) nicht anders. Die haben dann eben keinen Garten und bekommen auch eine Haltererlaubnis, warum sollte sie euch verwehrt werden?

Viel Erfolg :hallo:
 
In Aachen ist es so das erst jemand vom O.A. kommt und sich den Zaun samt Hunde anschaut.
Unser Zaun hat im Moment die Höhe von 1m20 kann sein das es so genehmigt wird.
Unsere Sachbearbeiterin meinte wir sollten warten, warum teures Geld ausgeben.
 
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