Wie hoch der Zaum sein muss kann dir niemand außer dem zuständigen Menschen von DEINEM Ordnungsamt sagen. Fakt ist, dass es absolut keine gesetzliche Regelung zur Zaunhöhe im Landeshundegesetz NRW gibt. Das wird gerne behauptet, ist aber definitiv falsch! Richtig ist, dass da steht, dass der Zaun für den zu haltenden Hund unüberwindar (oben drüber und unten drunter) sein muss. Und dass die Stadt dazu weitere Richtlinien erlassen darf - und das tun dann viele Städte. Ich weiß von Städten, wo der Zaun für Listies 1,60 hoch sein mudd und von Städten, wo er 2,20 hoch sein muss. Das entscheides jede Stadt selbst.
In einigen Städten, z.B. auch da wo ich lebe gibt es dazu keine weitere Vorschrift! Hier steht nur der Satz aus dem Gesetz in den Vorlagen und es wird erwartet, dass die Hundehalter ihren Hund selbst entsprechend einschätzen und die richtige Zaunhöhe wählen. Denen obliegt die Verantwortung, denn wenn sie sich verschätzen und der Hund abhaut gibt's hohe Strafen. Daher wäre mir 1,20 meter für 2 junge, sportliche Hunde schon zu unsicher, muss ich ehrlich sagen. Vorschrift oder nicht. Auf 1,40m würde ich mindestens gehen.
Ich habe damals explizit bei unserem OA nachgefragt, ob es denn gar keinen Richtwert gibt.
Antwort: "Nein, wie sollte es den geben? Der 10-jährige arthrosekranke, übergewichtige Rottweiler wird auch einen 80 cm Zaun nicht mehr überwinden und dann reicht der aus, die 2-jährige im Hundesport geführte Staff-Schäferhund-Mix-Hündin geht problemlos über 1,80 m rüber. Das müssen Sie abschätzen. Sie kennen Ihren Hund am besten und Sie tragen die Konsequenzen, wenn Sie sich verschätzen..."
Ich hoffe, du bekommst das bald raus. Mit dem Urlaub der Zuständigen ist natürlich blöd, aber vielleicht steht es irgendwo in der Satzung der Stadt? Es muss aber für die Genehmigung eh jemand vom Amt rauskommen und sich Haus und Grundstück angucken...
In einigen Städten, z.B. auch da wo ich lebe gibt es dazu keine weitere Vorschrift! Hier steht nur der Satz aus dem Gesetz in den Vorlagen und es wird erwartet, dass die Hundehalter ihren Hund selbst entsprechend einschätzen und die richtige Zaunhöhe wählen. Denen obliegt die Verantwortung, denn wenn sie sich verschätzen und der Hund abhaut gibt's hohe Strafen. Daher wäre mir 1,20 meter für 2 junge, sportliche Hunde schon zu unsicher, muss ich ehrlich sagen. Vorschrift oder nicht. Auf 1,40m würde ich mindestens gehen.
Ich habe damals explizit bei unserem OA nachgefragt, ob es denn gar keinen Richtwert gibt.
Antwort: "Nein, wie sollte es den geben? Der 10-jährige arthrosekranke, übergewichtige Rottweiler wird auch einen 80 cm Zaun nicht mehr überwinden und dann reicht der aus, die 2-jährige im Hundesport geführte Staff-Schäferhund-Mix-Hündin geht problemlos über 1,80 m rüber. Das müssen Sie abschätzen. Sie kennen Ihren Hund am besten und Sie tragen die Konsequenzen, wenn Sie sich verschätzen..."
Ich hoffe, du bekommst das bald raus. Mit dem Urlaub der Zuständigen ist natürlich blöd, aber vielleicht steht es irgendwo in der Satzung der Stadt? Es muss aber für die Genehmigung eh jemand vom Amt rauskommen und sich Haus und Grundstück angucken...