5.November

  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi Momo-Tanja ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hee! :D Das soll man doch jetzt nicht! :D

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Hatte eben gerade jemanden hier beauftragt mal die Radionachrichten zu hören: Die haben nur berichtet, dass das heute verhandelt wird - ohne Ergebnis also.
Ich habe jetzt nochmal für 20 h den Sender, den ich vorhin hatte (106.9 oder in der Nähe), in Auftrag gegeben. Obwohl der mit Sicherheit nichts weiß, was die anderen nicht auch schon wüßten. Gott sei Dank.
 
Hallo Tanja!
Schaue schon die ganze Zeit im Fernsehr und höre Radio und es kommt nichts! Wo doch RTL bei solchen Themen immer die ERSTEN sind!

Gruß Steffi
 
Hallo Rooster!

Radiobericht siehe oben (wir waren beide 18:14ner).
Auf 92.1 (Nds; NDR1 o.ä.) soll es etwas ausführlicher erklärt worden sein.
 
Ich warte auch schon aber aud Videotext steht was in ndr
und auf anderen habe ich es gelesen :D
 
Rufe nachher mal meiner Züchterin an, die waren dort bzw. Bekannte von denen, bin so gespannt.
 
Hmmm...auf was wartet Ihr denn?
Das war heute die mündliche Verhandlung. Ein Urteil wird wohl erst in ein paar Monaten gesprochen. Und dann gibt's einen neuen Termin für die Urteilsverkündung.
 
Also mich würden z.B. Eindrücke von Leuten, die vor Ort waren interessieren und dann natürlich auch was die Presse daraus macht.
Im Augenblick habe ich den Eindruck, dass sich in den Medien sehr wenig dazu findet. Das finde ich schon irgendwie erstaunlich/überraschend.
Da wurde ja bei manchen Verhandlungen wegen VOs mehr berichtet, oder täusche ich mich....

Broken Heart
 
Heute KEIN Urteil

Es hilft nichts, es ist Geduld gefragt.
Die niedersächsische GeTVO hat auch zwei Jahre gebraucht, bis sie für nichtig erklärt wurde. Und das war 'nur' das Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist bekannt dafür, dass Verfahren mehrere Jahre lang dauern können. Heute war nur ein Termin, auf dem Meinungen und Beweisanträge usw. angehört wurden.

Wer NAchrichten lesen will (ist aber nur was für starke Nerven, denn die sachiche udn unparteiische Darstellung wie vom BVerfG selbst findet sich in den Nachrichten nicht wieder), der kann selber suchen und lesen, bis ihm schlecht wird:

Gehe nach Google ( ) und klicke dort auf den Reiter "NEWS".
Dann gebe im Fenster für die Suchbegriffe bundesverfassungsgericht hunde ein und klicke auf Newssuche.

Und schon findest du "tolle" Nachrichten wie "Mensch oder Kampfmaschine?" :(

Ich habe es mir daher verkniffen, diese abtörnende Polemik ins Forum reinzustellen.
 
Na ja...
eine Pressemeldung stelle ich hier doch mal rein, sogar mit einem wirklich schönen Foto (dafür ist das zweite Foto von der üblichen Sorte:(


"Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird Anfang kommenden Jahres gerechnet."

Die Meldung kommt aus Bayern und es werden darin bundesweite und bayerische Regelungen durcheinandergeschmissen.

Natürlich steht der AmStaff in Thüringen, SA und Nds. NICHT auf der Liste, weil es dort keine Rasselisten gibt. Und natürlich darf er dort auch in Zukunft gehalten werden.

Als problematisch sah der Erste Senat die Mischung von Bundes- und Länderrecht. Denn in der Macht der Länder steht es, weitere Hunderassen als besonders gefährlich einzustufen - unterteilt in drei Klassen. Die Ahndung bei Verstößen leitet sich aber aus dem bundesweiten Kampfhundegesetz ab.

Hierzu gibt es verschiedenen Internetseiten vermutlich juristisch vorgebildeter Menschen, die diesen Passus als auf jeden Fall verfassungswidrig (aus formalen Gründen) ansehen.

Das allein würde aber noch die Verknüpfung von Qualzuchtgutachten - Rechtsverordnung und Zuchtverbot aufheben.

Aber gerade beim Qualzuchtgutachten haben die Kläger beste Argumente, insbesondere die Stellungnahemn der zitierten Quellautoren, die sich von der Aussagen des Qualzuchtgutachtens und dessen Auswirkungen klar distanzieren. Z.B. Frau Dr. F.-P.:
Stellungnahme von Frau Dr. Feddersen-Petersen

Dr. Dorit Urd Feddersen - Petersen
Ethologin
Fachtierärztin für Verhaltenskunde & Tierschutzkunde
INSTITUT FÜR HAUSTIERKUNDE
DER CHRISTIAN-ALBRECHT-UNIVERSITÄT

(...) Nun werde ich zitiert. Und zwar falsch. Ich habe nie verhaltensgestörte Zuchtlinien von Bull Terriern, "Pitbull Terriern" und American Staffordshire Terriern aufgedeckt. Vielmehr analysierte ich Kreuzungen (welche Rassen waren beteiligt? Das war unbekannt, ist es zumeist), die als "Pit Bulls" bezeichnet und von einem Zuhälter vermehrt wurden. Und diese Tiere waren hochgradig verhaltensgestört. Die Dissertation und Diplomarbeiten über die sog. Kampfhunderassen erbrachten eben sehr unterschiedliche Ergebnisse, zeigten die große Variabilität in der "sozialen Potenz" auch dieser Rassen auf. Sog. Relikte im Verhalten, die mit einer Kampfhundevergangenheit in Zusammenhang gebracht werden können, gab es bei einigen Tieren - das Gros der Ergebnisse wiesen die Tiere keineswegs als "verhaltensgestört" aus, vielmehr wurde der Einfluß des sozialen Umfeldes auf das, was aus einem Hund (gleich welcher Rassezugehörigkeit) wird, sehr deutlich.
 
Original geschrieben von Beckersmom
Hmmm...auf was wartet Ihr denn?
Das war heute die mündliche Verhandlung.

Also mich würden die Berichte von VerhandlungsAnwesenden trotzdem -oder gerade- besonders interessieren.
Über den inhaltlichen Ablauf, Eindrücke, Atmosphären und vor allem Argumentstrukturen.

Liegen da denn echt noch keine Berichte von/bei unseren Leuten vor? :hallo:
 
Mit Genehmigung des Erstellers aus einem anderen Forum kopiert :
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Hallo,

war gestern als Beschwerdeführer in Karlsruhe.

Nach meinem anfänglich lauen Gefühl im Magen muss ich sagen, dass Prof. Dr. Ziekow ganze Arbeit geleistet hat.

Seine Argumentation war einfach gigantisch, wenn ich auch als juristischer Laie mit den zitierten Paragraphen nicht immer etwas anfangen konnte. Er argumentierte sachlich und lies nie einen Zweifel aufkommen, dass das Zustandekommen dieses Bundesgesetzes keinenfalls mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik in Einklang zu bringen ist. Auch bei den Fragen der Richter hatte Herr Ziekow immer sachliche und nachvollziehbare Antworten parat. Er war perfekt auf diese Verhandlung vorbereitet

Die anwesende Sachverständige hat den zoologischen Part sehr eindrucksvoll und verständlich rüber gebracht und auch sie stand den Fragen der Richter hervorragend stand.

Ganz anders die Vertreter der Bundesregierung. Es kamen keine klaren und belegbaren Aussagen und auch bei Nachfragen durch das Gericht wackelte der Vertreter der Regierung mächtig. Der von der Bundesregierung mitgebrachte Vertreter des Tierschutzes bestätigte mehr die Argumetation der Beschwerdeführer als die der Bundesregierung. Er gab auch zu, dass ein Großteil des damaligen Gremiums gegen die Zustimmung zu diesem Gesetz bzw. der Gesetzesänderung im Tierschutzgesetz war und die Entscheidung äußerst knapp ausfiel.

Der Vertreter des VDH hat sich voll hinter unsere Hunde gestellt und bessere Alternativen zur Gefahrenverhinderung aufgezeigt.

Was erschreckend war, ist die Tatsache, dass der deutsche Kinderschutzbund, der zu dieser Verhandlung eingeladen war und dem die Möglichkeit zur Stellungnahme in diesem Verfahren eingeräumt wurde, es nicht einmal für nötig befand, auf die Einladung durch das Gericht zu reagieren. Es kam nicht einmal eine Absage! Und das nach dem Medienrummel den der Kinderschutzbund in der jüngsten Vergangenheit veranstaltet hat.

Insgesamt ist die Verhandlung für unsere Sache sehr gut gelaufen. Ich (und nicht nur ich) denke, dass diese Geschichte ein positives Ende für unsere Hunde haben wird.


Leider müßen wir noch ca. 3 - 4 Monate warten, bis ein Urteil gefällt wird.

Bis dahin: *daumendrück*


Viele Grüße

Stefan
(der die Zukunft für Staffi und Co. wieder etwas freundlicher sieht!)

__________________
 
Das klingt doch wirklich nicht schlecht.

Hoffen wir mal, daß die Richter vernünftige Menschen sind, die sich nicht von der Politik und den Medien beeinflußen lassen, sondern in der Lage sind, sich eine eigene Meinung auf der Basis von Fakten und Expertenaussagen zu bilden.
 
Hallo Vera und Villiers!

Danke für die Berichte.

Rein inhaltlich hört sich der Verhandlungsverlauf bei Stefan ja wirklich ganz vielversprechend an. Da wage ich doch mal ein vorsichtiges :) Lächeln.

Aber in dem anderen Bericht von Bernd Schwab hört es sich ja nach formellen Ungereimtheiten und inhaltlich nach ungenügender Aufklärung über die Statistikenfrage an. :verwirrt:

Andererseits kann sich doch kaum jemand der Logik einer fachlich richtigen Argumentation entziehen, oder?

Ganz vorsichtig hoffend,
Kalim
 
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