5.November

snowtiger

KSG-Erbsenzähler™
15 Jahre Mitglied
Sorry erstmal,daß ich schon wieder einen Thread zu diesem Thema erstelle,aber ich blicke bei den anderen nicht wirklich durch.Habe auch gesucht aber die wirkliche Antwort auf meine Fragen finde ich da nicht.
Also,was genau wird am 5.November nun eigentlich verhandelt,die Streichung der Rasselisten?? Gilt das dann für alle Bundesländer oder nur für einige wenige? Und ist der Tag gleichzeitig Tag der Urteilsverkündung oder doch,wie ich las,nur für die Beweisaufnahme gedacht??

Wäre nett wenn mir das jemand erklären kann wie gesagt ich steige da nicht wirklich durch.
 
  • 29. April 2024
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Hi snowtiger ... hast du hier schon mal geguckt?
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Pressemitteilung des BVerfG

Verhandlung am 05.11.2003, 14:00 Uhr
Kampfhunde
- 1 BvR 1778/01 -

Die Verfassungsbeschwerde betrifft gesetzgeberische Maßnahmen zur Bewältigung der mit der Haltung so genannter Kampfhunde verbundenen Probleme. Insoweit existieren in den Bundesländern Verordnungen und Gesetze mit unterschiedlichen Inhalten. So wird zwar, soweit ersichtlich, überall die (besondere) Gefährlichkeit oder die Kampfhundeeigenschaft von Hunden auch aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen abgeleitet. Es werden aber nicht in allen Ländern die gleichen Hunderassen als (besonders) gefährlich angesehen.
Unterschiedlich geregelt ist auch die Frage, ob die Gefährlichkeitsvermutung durch einen so genannten Wesenstest oder Ähnliches widerlegt werden kann. Rechtsfolgen der Einstufung von Hunden als gefährlich oder als Kampfhunde sind in den meisten Bundesländern ein Handels- und Zuchtverbot sowie das Erfordernis einer Erlaubnis für ihre Haltung. Zum Teil besteht auch ein Leinen- und Maulkorb- sowie ein Kennzeichnungszwang.

Die zur Verhandlung anstehende Verfassungsbeschwerde hat nicht – jedenfalls nicht unmittelbar – diese landesrechtlichen Regelungen zum Gegenstand. Sie wendet sich vielmehr gegen das (Bundes-) Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001. Art. 1 dieses Bundesgesetzes enthält das Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz. Darin sind unter anderem ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für Hunde bestimmter Rassen und deren Kreuzungen sowie für nach Landesrecht als gefährlich bestimmte Hunde, ferner Auskunftspflichten betroffener Personen, behördliche Überwachungsbefugnisse sowie Straf- und Bußgeldtatbestände geregelt.
Durch das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist auch das Tierschutzgesetz geändert worden, auf dessen Grundlage die Tierschutz-Hundeverordnung erging. Diese definiert in § 11 den Begriff der Aggressionssteigerung bei Hunden und legt bestimmte Hunderassen fest, bei denen von einer solchen Aggressionssteigerung auszugehen ist.
Schließlich wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ein neuer § 143 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Danach werden die Zucht und der Handel mit gefährlichen Hunden entgegen einem landesrechtlichen Verbot mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Das gleiche Strafmaß ist für denjenigen vorgesehen, der ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

Die 85 Bf des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens sind Halter und vielfach auch Züchter von gefährlichen Hunden im Sinne des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes. Teilweise haben sie solche Hunde bisher im Ausland gekauft oder sie beabsichtigen, dies in Zukunft zu tun. Sie rügen die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 14 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 2 GG und machen unter anderem geltend, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht nach seiner Rassezugehörigkeit bestimmt werden kann.

Zu dem Verfahren haben bisher das Bundesministerium des Inneren und die Bayerische Staatskanzlei Stellung genommen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an den Verhandlungen teilnehmen möchten, werden gebeten, sich schriftlich für den Vormittag oder Nachmittag anzumelden (Postfach 17 71, 76006 Karlsruhe, z. Hd.: Herrn Kambeitz; Fax: 0721/9101-461). Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon- oder Faxnummer für Rückfragen anzugeben.


Karlsruhe, den .16. Oktober 2003
 
Irgendwie hab' ich echt Magenschmerzen, wenn ich an den morgigen Termin denke.
Geht es noch jemandem so??

Ich frage mich auch, ob dort morgen wirklich schon entschieden wird, oder ob das dann Wochen später schriftlich kommt.
Ich hoffe mal, dass es hier Leute gibt, die morgen Infos aus erster Hand kriegen und im Forum einstellen werden.
Ich bin leider vermutlich bis 20 Uhr Meilen von jedem PC entfernt. Wenn ich wieder zuhause bin, werde ich vermutlich das ganze Netz absuchen.

Broken Heart
 
Ich bin auch tierisch gespannt.Vielleicht bringen die ja was davon im TV oder so??
 
Ich hoffe , es ist ein gutes Omen, dass mein Weib morgen Geburtstag hat :unsicher: .
 
Kann die sich nicht einfach wünschen, dass der ganze Blödsinn endlich verschwindet? Die hätt bestimmt dann "viele Steine im Brett":crazy:
 
:hallo:

Ich denke auch dran jeden Tag und heute ist es soweit :rolleyes:

Ich drücke alle Pfoten und Daumen die es gibt :D
 
Da an diesem Tag auch "Tag der Offenen Tür" beim Bundesverfassungsgericht ist werden auf alle Fälle Fernsehteams da sein, genehmigt wurde jeweils ein Team von den Öffentlichen und eins von den Privaten.

Ich werde mal versuchen mit Thomas H. Kontakt zu halten, der auf alle Fälle in Karlsruhe ist, ebenso wie unsere Anwältin.

Zu gerne wäre ich auch hingefahren - aber mein Mann ist auf Montage weiter weg und mein Sohn geht arbeiten und darf eh nicht mit den Hunden raus :(

Was uns bleibt ist einfach nur "Daumen drücken". Vielleicht ist ja bald Schluß mit dieser ganzen Ungerechtigkeit.
 
Wolfgang,

eine grosse Bitte an Dich...

Hättest Du vielleicht die Zeit, sobald Du was def. weisst, es hier kurz zusammenzufassen?!

Wäre wirklich hilfreich, einige hier (mich eingeschlossen) haben doch echt Verständnisschwierigkeiten.... :D :hallo:
 
Dann drücken wir mal kräftig die Daumen, das etwas Positives dabei rauskommt !!!
 
Urteil erst in einigen Monaten?

Dienstag 4. November 2003, 21:00 Uhr
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Kampfhunde-Gesetz

Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am (morgigen) Mittwoch (ab 14.00 Uhr) über das Zucht- und Einfuhrverbot für gefährliche Hunde. 85 Züchter und Hundehalter halten das Bundesgesetz vom April 2001 für verfassungswidrig, weil es bestimmte Hunderassen pauschal als gefährlich einstuft. Die Rasse ist nach Ansicht der Beschwerdeführer kein Kriterium für die Gefährlichkeit. Das Urteil des Ersten Senats wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Verhandlung findet im Rahmen der Tage der offenen Tür am Bundesverfassungsgericht statt. Am Vormittag verhandelt der Erste Senat über den vorläufigen Wohnsitz für Spätaussiedler. Danach wird Spätaussiedlern ein bestimmter Wohnort zugewiesen, um übermäßige Konzentrationen zu vermeiden. Bei Wegzug riskieren die Betroffenen, Sozialhilfeansprüche zu verlieren. Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde einer Spätaussiedlerin und ihres Sohnes.



Bitte laßt das ein Irrtum sein, jetzt noch mal Monate warten - das hält doch keiner aus!

Gruß KoKo
 
... und wie !!!

Jaaaa, und wie wir zuversichtlich Pfoten+Daumen drücken !!!!
(... habe schon eine Kerze angezündet - nach meiner Großmutter's Brauch... )


... und ganz herzliche Geburtstagsgrüße an Wolfgangs Weib, so ein "denkwürdiger" Tag....

er MUSS ganz einfach POSITIV werden!!!
(fest d'ran glaub)
 
Original geschrieben von KoKo
Dienstag 4. November 2003, 21:00 Uhr
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Kampfhunde-Gesetz

Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am (morgigen) Mittwoch (ab 14.00 Uhr) über das Zucht- und Einfuhrverbot für gefährliche Hunde. 85 Züchter und Hundehalter halten das Bundesgesetz vom April 2001 für verfassungswidrig, weil es bestimmte Hunderassen pauschal als gefährlich einstuft. Die Rasse ist nach Ansicht der Beschwerdeführer kein Kriterium für die Gefährlichkeit. Das Urteil des Ersten Senats wird erst in einigen Monaten erwartet.

(...)

Bitte laßt das ein Irrtum sein, jetzt noch mal Monate warten - das hält doch keiner aus!

Gruß KoKo


nö, kein Irrtum. Das ist aber normal, heute ist ein Verhandlungstermin (man redet über die Sache), aber ein Urteil gibt es beim BVerfG und bei den meisten höheren Gerichten immer erst Wochen oder Monate später im sog. Verkündungstermin (außer die Sache ist nach dem Verhandlungstermin schon sonnenklar). Da täuscht das Fernsehen ein bisschen, wo immer sofort -nach der Werbepause- ein Urteil kommt. Das ist nicht der Normalfall (Strafrecht jetzt mal ausgenommen), der Richter will sich die Argumente ja nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Und beim BverfG sind es ja noch dazu ein paar mehr Richter, von denen sich jeder ne Meinung bilden muss.
 
Ich denke auch schon den ganzen Morgen an heute Nachmittag. Ich hoffe, dass alles gut wird...

Und die Tage bis zur Urteilsverkündung werden wir schon auch noch alle durchstehen.

War auch am überlegen, ob ich mir für heute Nachmittag eine Eintrittskarte beim Bundesverfassungsgericht besorge - aber dafür bin ich viel zu nervös. Glücklicherweise sind ja viele anderen da, die dann sicher bald berichten werden.

So, und nun gilt weiterhin: feste alle Daumen und Pfoten zerquetschen!

Caro-BX
 
...hat schon jemand was gehört??
seuuuuuuufzzzzz...dieses warten, macht einen ganz fertig...:unsicher:
 
Auf welchem sender im fersehen könnte das denn kommen ?
Und um welche Uhrzeit :rolleyes:
 
Ich denke wir müssen wirklich noch einige Zeit warten und Daumen drücken... :(
 
Noch nichts Neues?
Ich halte auch schon die ganze letzte Zeit die Daumen.

Und eben mach ich so im Auto das Radio an und höre nur noch einen Schlußsatz mit "...Zucht und Haltung verboten...":verwirrt: Dann ging es mit anderen Nachrichten weiter. Diese Satzendung könnte jetzt alles bedeuten, -hoffe, es war noch eine Verneinung davor gestellt:heul: -. Kann ja auch nur ein Inhaltsbericht über die heutige Klage gewesen sein. Insbesondere weil die Urteilsverkündung normalerweise ja noch dauern soll (siehe oben).
-Mir ist trotzdem das Herz gleich in die Hose gerutscht..

Bitte haltet uns sofort auf dem Laufenden, wie es heute war, wann das Urteil vorraussichtlich kommen soll. Auch Eure persönlichen Eindrücke des Verhandlungsverlaufs.
 
Unter Presse/Medien habe ich die Pressemitteilung des VDH reingestellt. Die hört sich gar nicht mal so schlecht an!

Gruss Tanja
 
Hallo Tanja!

Habe ich eben gelesen.
Die hört sich gar nicht mal so schlecht an!
Habe ich mir auch gerade gedacht.
Und was ich mir noch gerade gedacht habe: Ziemlich verdammt coole Signatur hat sie da. (Hatte ich vorher noch gar nicht gesehen...(hier könnte jetzt ein grinsender oder lachender Smilie stehen -wage ich in der Situation jetzt aber lieber nicht))
 
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