19.08. BUNDESGERICHT ENTSCHEIDET ÜBER MÄRKISCHE HALTERVERORDNUNG

Hallo Ginger !

So weit ich weiß, ist das Urteil erst rechtskräftig, wenn es schriftlich vorliegt. Ruf doch einfach Dein OA an, um unnötigen Ärger zu vermeiden !

LG Vera
 
  • 28. April 2024
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Donnerstag, 21. August 2003
Das Kampfhunde-Verbot ist ungültig
Bundesverwaltungsgericht entschied gegen Brandenburger Rasseliste gefährlicher Hunde
Jens Blankennagel

LEIPZIG/POTSDAM. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Brandenburger Hundehalterverordnung in wesentlichen Teilen für ungültig erklärt. "Die Listen, in denen bestimmte Rassen pauschal als gefährlich eingestuft wurden, sind nichtig", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Sailer am Abend der Berliner Zeitung. Das Gericht urteilte, dass einzelne Tiere nicht automatisch gefährlich sind, nur weil sie einer bestimmten Rasse angehören.

Das Potsdamer Innenministerium hatte im Jahr 2000 die Hundehalterverordnung verschärft, nachdem zum Teil tödliche Beißattacken von so genannten Kampfhunden für Aufregung gesorgt hatten. Der "Kampfhunde-Erlass" verbot Zucht, Handel und Neuanschaffung von fünf als besonders gefährlich eingestuften Rassen - Pitbull, Bullterrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Die Haltung von 13 weiteren Rassen wurde nur unter strengen Auflagen erlaubt. Ein "Negativ-Zeugnis" muss nachweisen, dass der Hund ungefährlich ist. Das Tier muss eine grüne Plakette am Halsband tragen, außerdem gilt Maulkorb- und Leinenzwang.

Vor allem gegen die Rasseliste hatten Brandenburger Hundehalter bereits vor dem Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) geklagt, dort aber im Juni 2002 verloren. Der Vorsitzende Richter befand: "Diese Einschränkung der Freiheit für die Hundehalter muss hingenommen werden." Das durch gefährliche Hunde potenziell bedrohte Leben der Bevölkerung sei höher einzustufen als die Freiheit, jeden Hund halten zu können. Dagegen ging die Anwältin der Hundehalter, Annett Löwe, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision. Bergründung: "Nicht für eine einzige Rasse lässt sich wissenschaftlich belegen, dass sie gefährlicher ist als andere."

Dieser Auffassung folgte nun das Leipziger Gericht. "Alle Auflagen für die Halter von Hunden, die pauschal durch Rasselisten als gefährlich eingestuft werden, sind gegenstandslos", sagte Gerichtssprecher Sailer. Die Bestimmungen der Verordnung gelten aber weiter für Hunde, die individuell gefährlich werden. "Wenn ein Hund jemanden angreift, darf auf Grundlage der Verordnung gegen seinen Halter vorgegangen werden", sagte er. "Egal, ob er einen Pitbull oder Dackel hat."

Gesetz statt Verordnung

Das Gericht hatte bereits ähnliche Verordnungen in drei Bundesländern gekippt. Hauptgrund war stets, dass die Verbote in Verordnungen der Länder-Polizeigesetze festgeschrieben wurden. "Solche Verbote können nur über ein Gesetz geregelt werden", sagte Sailer. Dem wird Brandenburg wohl Rechnung tragen. Denn in Potsdam ist seit längerem geplant, die Verordnung in ein Gesetz zu überführen. Dann werden auch die jetzt ungültigen Rasselisten wieder in Kraft treten.

"Unsere Verordnung hatte sich bewährt", sagte der Sprecher des Potsdamer Innenministeriums, Wolfgang Brandt. Die Zahl der Beißattacken sei zurückgegangen.

 
21.08. LEIPZIGER BUNDESVERWALTUNGSRICHTER MONIEREN BRANDENBURGISCHE REGELUNG
Hundehalterverordnung gekippt

STEPHAN BREIDING

LEIPZIG/POTSDAM Das Urteil war absehbar: Vor Brandenburg wurden schon andere Bundesländer wegen ihrer Hunderegelungen abgewatscht. So erklärte das Bundesverwaltungsgericht bereits im Juli vergangenen Jahres die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig.

Die Begründung: Rasselisten seien ein so großer Eingriff in die Freiheit der Hundehalter, dass dies nur durch ein Gesetz, nicht allein durch eine Verordnung, geregelt werden könne. Ähnliche Abfuhren holten sich die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Nur vier Monate später kippte das Berliner Verwaltungsgericht die Kampfhundeverordnung der Hauptstadt. Die Richter gaben dem Antrag eines Hundebesitzers statt, der sich dagegen gewehrt hatte, dass man ihm seinen American Staffordshire-Terrier weggenommen hatte.

Auch in Brandenburg wurde bereits geklagt, bislang allerdings mit anderem Ergebnis. Vier Normenkontrollklagen lehnte das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) ab. Nur einer Klage wurde stattgegeben: Die Richter monierten die Übergangsregelungen. Die abgewiesenen Kläger legten daraufhin Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Hintergrund der Klagen: Nach der tödlichen Attacke zweier Kampfhunde auf einen sechsjährigen Jungen am 26. Juni 2000 in Hamburg verschärften alle Länder ihre bestehenden Erlasse. Erstmals wurden bestimmte Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft und deren Zucht, Handel und Besitz kategorisch verboten. Andere Rassen dürfen zwar noch gehalten wer den, müssen aber in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen.

Dagegen klagten zahlreiche Herrchen. Rasselisten seien wirkungslos und verhinderten keine Beißattacken von Kampfhunden, begründete Hauptkläger und Tierarzt Burkhard Wendland seine Klage. "Um Menschen wirkung svoll vor Hundebissen zu schützen, brauchen wir Maßnahmen, die den Tierhalter im Blick haben", sagte der 49-Jährige, der eine Rottweiler-Hündin besitzt. Er macht sich für eine Art "Hundeführerschein" stark. Die Bundestierärztekammer habe dazu detaillierte Vorschläge erarbeitet. "Aber die interessieren Brandenburg nicht", so Wendland. Mit ihm klagten Besitzer von Staffordshire-Terriern, einer Bullterrier-Dackel-Hündin und einer Pitbull-Boxer-Mischlingshündin.

Nach den sich mehrenden Länder-Niederlagen wurde auch Brandenburg in den zurückliegenden Monaten zunehmend nervöser. Offiziell verkündete das Potsdamer Innenministerium zwar, dass es keinen Grund für die Klagen sehe. Schließlich handele es sich bei den Regeln nicht um eine Kampfhunde-Verordnung, so die Argumentation. Zudem gebe es eine sorgfältige Abstufung zur Gefährlichkeit von Hunden.

Doch insgeheim arbeitet das Ressort bereits mit Hochdruck an einem neuen Hundehaltergesetz, in dem einige der scharfen Restriktionen aufgeweicht und andere Regelungen neu eingeführt werden sollen. Das geht aus einem Arbeitspapier des Ministeriums hervor, dass der MAZ vorliegt. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr dem Landtag vorgelegt werden. Das Ministerium hält sic h allerdings noch bedeckt. Es werde dran gearbeitet, lautete schon vor Wochen die knappe Auskunft.

Im künftigen "Gesetz über das Halten und Führen von Hunden" soll unter anderem das generelle Haltungsverbot für "unwiderlegbar gefährliche" Hunde aufgehoben werden. Die Rasse Tosa Inu zählt künftig nicht mehr z u den fünf "unwiderlegbar", sondern nur noch zu den gefährlichen Hunderassen, zu den zwölf weitere gezählt werden. Neu ist auch, dass Halter von gefährlichen Hunden künftig eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Auch das Führen von mehr als drei Hunden ist erlaubt, etwa zur Jagd oder bei Hundeschlittenrennen.

 
@ginger,

da Du ja auch aus Cottbus bist, würde ich Dir raten nicht unser OA anzurufen.

Ich habe mich heute mit einer Dame vom OA Potsdam (sind ja auch für uns zuständig) unterhalten,die wirklich Ahnung hat.
Tel.: 0331-289-1586
oder 289-1585
Meldet sich Frau Rückert oder Frau Schröder.
 
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