19.08. BUNDESGERICHT ENTSCHEIDET ÜBER MÄRKISCHE HALTERVERORDNUNG

Puppyclip

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19.08. BUNDESGERICHT ENTSCHEIDET ÜBER MÄRKISCHE HALTERVERORDNUNG
Hundebesitzer klagen in Leipzig

LEIPZIG/POTSDAM Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft am Mittwoch die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg. In vier Parallelverfahren klagen Besitzer von Kampfhunden gegen die Vorschriften, deren Eckpunkt ein Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot für "besonders gefährliche" Rassen ist. Nach bisheriger Rechtsprechung des 6. Senat ist eine Rasseliste nicht zulässig. Verordnungen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten die Richter im vergangenen Jahr gekippt. Der Senat will noch am Mittwoch entscheiden.

Nach den bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichts blicken Kläger und ihre Rechtsanwälte optimistisch nach Leipzig. "Wir gehen davon aus, dass die Verordnung zumindest in Teilen aufgehoben wird", sagte Rechtsanwalt Matthias Lingk. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) hatten die einst mehreren hundert Kläger am 20. Juni 2002 eine Niederlage erlitten: Die Richter hatten keine rechtlichen Einwände gegen die Rasseliste.

Keine zwei Wochen später äußerten jedoch die Bundesrichter ihre Bedenken. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht allein aus der Rasse hergeleitet werden, hieß es. Zwar bestehe für bestimmte Rassen der Verdacht, dass von ihnen eine erhöhte Gefahr ausgehe. Wissenschaftlich sei jedoch noch nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken zukommt. Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Bundesrichter eine Rasselisten allenfalls dann zu akzeptieren, wenn ein entsprechendes Gesetz erlassen wird.

Brandenburg hatte seine Regeln für Hundehalter, wie andere Länder auch, nach dem tödlichen Angriff von Kampfhunden auf einen kleinen Jungen in Hamburg im Sommer 2000 verschärft. Neben Maulkorb- und Leinenzwang für gefährlich geltenden Hunde besteht für American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu ein Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot. Eine Reihe von Hunden, darunter Rottweiler und Dobermann, wurden als gefährlich eingestuft.

Quelle:
 
  • 29. März 2024
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Conny !!!!

Das ist ja heute !!!!!!

Mir ist ganz schlecht vor Aufregung............

LG Vera
 
Sorry !

*schonganzdurchdenwindbin*

Also dann morgen !

Vera
 
Hat vielleicht jemand eine Idee, wie man herausbekommt, was heute nun rausgekommen ist?:verwirrt:
 
'ne Pressemitteilung gibts wohl noch nicht. Ich hab gerade geguckt .
 
Jo, ich hab beim Verwaltungsgericht auch schon rumgesucht...
Im Radio hatten sie heute zwar auch gesagt, dass diese Verhandlung ist, aber das war frühmorgens; seitdem sitz ich wie auf Kohlen...
 
es kam gerade RBB aktuell im TV - da kam auch nichts Neues.
Nur,dass heute eine Entscheidung ansteht.Vielleicht tagen die ja noch??:D
 
Von mir aus können die auch mehrtägig tagen, aber nur, wenn sie die richtige Entscheidung treffen. :D
 
.......ich guck schon dauernd bei dpa-Meldungen......
*wieaufkohlensitz*
Hoffentlich hatten sich die Anwälte besser vorbereitet als in Frankfurt/Oder.......

Vera
 
Die Verhandlung hat um 11 Uhr angefangen, aber es ist noch keine Pressemitteilung auf deren Server zu finden.

Das schreibt das Gericht selber:
BVerwG 6 CN 2.02 (OVG Frankfurt <Oder> 4 D 72/00.NE) BVerwG 6 CN 3.02 (OVG Frankfurt <Oder> 4 D 79/00.NE) BVerwG 6 CN 4.02 (OVG Frankfurt <Oder> 4 D 86/00.NE) BVerwG 6 CN 5.02 (OVG Frankfurt <Oder> 4 D 89/00.NE) 20.08.2003 11:00 h


1. …, 2. W., 3. K., 4. K. – RA Dr. Bohndorf & Partner, Frankfurt – ./. Land Brandenburg

1. …, 6. O. – RA´in Löwe, Berlin – ./. Land Brandenburg

1. …, 7. Sch. – RA´in Löwe, Berlin – ./. Land Brandenburg

1. …, 11. G. – RA´in Löwe, Berlin – ./. Land Brandenburg

Die Antragsteller sind Halter von Hunden der Rassen Bullmastiff, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie weiterer Hunde und Mischlingshunde. Sie wenden sich im Wege des Normenkontrollverfahrens gegen Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, die sog. gefährliche Hunde besonderen Regelungen unterwerfen. Zu diesen Regelungen gehören neben einem Maulkorb- und Leinenzwang u.a. Zucht- und Handelsverbote, die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde sowie Erlaubnisvorbehalte für ihre Haltung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hat die Verordnung in wesentlichen Teilen als rechtsgültig beurteilt; dies betrifft insbesondere die Bestimmung der abstrakten Gefährlichkeit von Hunden nach sog. Rasselisten. Hiergegen richten sich die vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der Antragsteller.
 
Immer noch nichts....

Die Berliner Zeitung mag nicht länger warten, weil Redaktionsschluß ist wird in ihrer (morgigen) Donnerstagsausgabe dies schreiben:
Donnerstag, 21. August 2003
Kampfhunde-Erlass vor Gericht
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet über Verbotsliste gefährlicher Hunde

Jens Blankennagel
LEIPZIG/POTSDAM. Am Mittwoch trat in Leipzig der sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichtes zusammen, um über die Rechtmäßigkeit der im Jahr 2000 verschärften Brandenburger Hundehalterverordnung zu entscheiden. "Nach der bisherigen Recht- sprechung des Senats ist es eher unwahrscheinlich, dass die Brandenburger Verordnung Bestand haben wird", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Sailer. Die Entscheidung stand bei Redaktionsschluss noch aus.
(Gefunden vor 8 Minuten von Nachrichtensuchmaschine Google-News:
)
 
Um 19.30 kommt bei RBB (Radio Berlin Brandenburg) im Regionalfernsehen ein Bericht über die Verhandlung...*wart*
 
Pressemitteilung

Nr. 35/2003: BVerwG 6 CN 2.02, 6 CN 3.02, 6 CN 4.02, 6 CN 5.02 20.08.2003

Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig



Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund von Normenkontrollanträgen mehrerer in Brandenburg ansässiger Hundehalter die Verordnung des Landes Brandenburg über das Halten und Führen von Hunden vom 25. Juli 2000 insoweit für ungültig erachtet, als sie die Gefährlichkeit von Hunden allein aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen herleitet. Damit hat es seine Rechtsprechung in den Urteilen vom 3. Juli und 18. Dezember 2002 zu den entsprechenden Verordnungen der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein fortgeführt. Das in erster Instanz zuständige Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hatte mit Urteil vom 26. Juni 2002 die Normenkontrollanträge der brandenburgischen Hundehalter im Wesentlichen abgewiesen. Soweit die angegriffene Verordnung vom 25. Juli 2000 solche Hunde als (individuell) gefährlich kennzeichnet, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft aufweisen, blieben die Normenkontrollanträge der Hundehalter auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos.





BVerwG 6 CN 2.02, 6 CN 3.02, 6 CN 4.02, 6 CN 5.02 – Urteile vom 20. August 2003
 
Individuell gefährlich?
Legt das dann auch wieder das Land fest, wer individuell gefährlich ist, oder wie?
 
Nunja. Habs grade im Fernsehen gesehen- Rasseliste ist ungültig.
Keine Liste 1,2 und 3 mehr- bis ein Hundegesetz beschlossen ist.:D
 
Der Sekt stand schon kalt !!!

Ich wünsche allen Hunden in Brandenburg fröhliche Spaziergänge, ohne MK- und Leinenzwang !!!

LG Vera
 
Proscht....an die Brandenburger Hundehalter :)

@Pudelconny :D

Individuell gefährlich?
Legt das dann auch wieder das Land fest, wer individuell gefährlich ist, oder wie?


Nein, da geht es um Hunde die sich als gefährlich erwiesen haben durch einen Vorfall - die werden dann entsprechend der VO behandelt.
 
Hallo,
ich hab da noch eine Frage. Gibt jetzt (vorläufig) keinen Leinenzwang in Brandenburg? Weil so weit ich mich erinnere bestand der ja schon seit `98, nur dass es da noch keinen interessiert hat. Kann mich da mal wer aufklären? Nicht dass die Dicke jetzt ohne Leine rumläuft (ok, macht sie eh schon teilweise) und wir dann Ärger bekommen?

Aber den Rest finde ich super, dass jetzt alle Hunde ohne Maulkorb rumlaufen dürfen und das ganz offiziell. :D

LG Ginger
 
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