19.08. BUNDESGERICHT ENTSCHEIDET ÜBER MÄRKISCHE HALTERVERORDNUNG
Hundebesitzer klagen in Leipzig
LEIPZIG/POTSDAM Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft am Mittwoch die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg. In vier Parallelverfahren klagen Besitzer von Kampfhunden gegen die Vorschriften, deren Eckpunkt ein Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot für "besonders gefährliche" Rassen ist. Nach bisheriger Rechtsprechung des 6. Senat ist eine Rasseliste nicht zulässig. Verordnungen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten die Richter im vergangenen Jahr gekippt. Der Senat will noch am Mittwoch entscheiden.
Nach den bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichts blicken Kläger und ihre Rechtsanwälte optimistisch nach Leipzig. "Wir gehen davon aus, dass die Verordnung zumindest in Teilen aufgehoben wird", sagte Rechtsanwalt Matthias Lingk. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) hatten die einst mehreren hundert Kläger am 20. Juni 2002 eine Niederlage erlitten: Die Richter hatten keine rechtlichen Einwände gegen die Rasseliste.
Keine zwei Wochen später äußerten jedoch die Bundesrichter ihre Bedenken. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht allein aus der Rasse hergeleitet werden, hieß es. Zwar bestehe für bestimmte Rassen der Verdacht, dass von ihnen eine erhöhte Gefahr ausgehe. Wissenschaftlich sei jedoch noch nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken zukommt. Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Bundesrichter eine Rasselisten allenfalls dann zu akzeptieren, wenn ein entsprechendes Gesetz erlassen wird.
Brandenburg hatte seine Regeln für Hundehalter, wie andere Länder auch, nach dem tödlichen Angriff von Kampfhunden auf einen kleinen Jungen in Hamburg im Sommer 2000 verschärft. Neben Maulkorb- und Leinenzwang für gefährlich geltenden Hunde besteht für American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu ein Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot. Eine Reihe von Hunden, darunter Rottweiler und Dobermann, wurden als gefährlich eingestuft.
Quelle:
Hundebesitzer klagen in Leipzig
LEIPZIG/POTSDAM Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft am Mittwoch die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg. In vier Parallelverfahren klagen Besitzer von Kampfhunden gegen die Vorschriften, deren Eckpunkt ein Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot für "besonders gefährliche" Rassen ist. Nach bisheriger Rechtsprechung des 6. Senat ist eine Rasseliste nicht zulässig. Verordnungen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten die Richter im vergangenen Jahr gekippt. Der Senat will noch am Mittwoch entscheiden.
Nach den bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichts blicken Kläger und ihre Rechtsanwälte optimistisch nach Leipzig. "Wir gehen davon aus, dass die Verordnung zumindest in Teilen aufgehoben wird", sagte Rechtsanwalt Matthias Lingk. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) hatten die einst mehreren hundert Kläger am 20. Juni 2002 eine Niederlage erlitten: Die Richter hatten keine rechtlichen Einwände gegen die Rasseliste.
Keine zwei Wochen später äußerten jedoch die Bundesrichter ihre Bedenken. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht allein aus der Rasse hergeleitet werden, hieß es. Zwar bestehe für bestimmte Rassen der Verdacht, dass von ihnen eine erhöhte Gefahr ausgehe. Wissenschaftlich sei jedoch noch nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken zukommt. Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Bundesrichter eine Rasselisten allenfalls dann zu akzeptieren, wenn ein entsprechendes Gesetz erlassen wird.
Brandenburg hatte seine Regeln für Hundehalter, wie andere Länder auch, nach dem tödlichen Angriff von Kampfhunden auf einen kleinen Jungen in Hamburg im Sommer 2000 verschärft. Neben Maulkorb- und Leinenzwang für gefährlich geltenden Hunde besteht für American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu ein Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot. Eine Reihe von Hunden, darunter Rottweiler und Dobermann, wurden als gefährlich eingestuft.
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