Aber mein weiter oben zitierter Rechtssatz ist nunmal einer unserer wichtigsten rechtsstaatlichen Grundsätze. Und da fehlt mir, wie gesagt, die festgeschriebene Strafbewehrung.
Genau das verstehe ich nicht, dazu fehlt mir dann wahrscheinlich das "juristische Denken". In den von mir benannten Gesetzen ist auch niemals ausdrücklich der Verkäufer benannt, es geht um Verkauf und/oder Handel. Das setzt doch voraus, dass es sowohl Verkäufer als auch Käufer gibt, ohne Käufer keine Abnahme also auch kein Geschäft, Verkauf oder Handel oder wie auch immer man das bezeichnen möchte. Ohne Käufer/Abnehmer wäre es nur eine illegale Einfuhr und man hätte den Handel gar nicht zusätzlich im Gesetz benennen müssen.