Sunny

Aber mein weiter oben zitierter Rechtssatz ist nunmal einer unserer wichtigsten rechtsstaatlichen Grundsätze. Und da fehlt mir, wie gesagt, die festgeschriebene Strafbewehrung.

Genau das verstehe ich nicht, dazu fehlt mir dann wahrscheinlich das "juristische Denken". In den von mir benannten Gesetzen ist auch niemals ausdrücklich der Verkäufer benannt, es geht um Verkauf und/oder Handel. Das setzt doch voraus, dass es sowohl Verkäufer als auch Käufer gibt, ohne Käufer keine Abnahme also auch kein Geschäft, Verkauf oder Handel oder wie auch immer man das bezeichnen möchte. Ohne Käufer/Abnehmer wäre es nur eine illegale Einfuhr und man hätte den Handel gar nicht zusätzlich im Gesetz benennen müssen.
 
  • 29. März 2024
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Hi MaHeDo ... hast du hier schon mal geguckt?
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@MaHeDo

Ich verstehe es so:

Handel: Etwas weggeben und Geld dafür kassieren. Und zwar, genau genommen, dies gewerbsmäßig und nicht nur einmalig tun.
Kaufen: Etwas annehmen und Geld dafür bezahlen.

Natürlich gibt es keinen Handel ohne Käufer. Dennoch ist der Händler, also der, der Handel betreibt und dafür verantwortlich ist, der Verkäufer, nicht der Käufer.

In Berlin war - im alten oder jetzt sogar im neuen Tierschutzgesetz ? - Weiß ich grade nicht, ich hab's aber in einem Bully-XXL-Thread mal nachgeschlagen - die Zucht von und der Handel mit Listenhunden verboten.

Es war (ist?) aber nicht verboten, einen solchen Hund von privat zu erwerben und korrekt anzumelden.

(Nur darf man ihn dann eben nicht bei einem Berliner Händler kaufen, denn den sollte es eigentlich gar nicht geben. ;) )

Das ist vielleicht wie mit dem Teletak: Du darfst es kaufen, du darfst es verkaufen, du darfst es aber nicht benutzen.

Oder mit bestimmten Drogen: Die darfst du nicht verkaufen, aber zum Eigengebrauch erwerben/besitzen. (Wobei ich glaube, streng genommen ist es da noch etwas anders geregelt... man darf es eigentlich nicht, es bleibt aber straffrei? - Da bin ich nicht wirklich firm!)
 
  • 29. März 2024
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Mein Benny ist auch so ein echter Chaoshund... 



Habt ihr es schon mit einer Hundeschule probiert? In zwei Hundeschulen haben wir seine Macken nicht in den Griff bekommen. Wir haben es dann letztlich mit einem Online Hundetraining von einer Hundetrainerin geschafft. Deutlich günstiger als die Hundeschule vor Ort ist es auch noch gewesen!

Hier der Link zu ihrer Seite! 
Möchte ich jedem Hundehalter ans Herz legen, der sich offen eingestehen kann, dass er seinen liebsten Vierbeiner eben doch nicht immer wie gewünscht im Griff hat.

Melde dich doch mal zurück, ob sie dir auch helfen konnte! 

LG Meike mit Benny
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@lektoratte
Ich verstehe, was du meinst und finde es aber auch durchaus richtig und wichtig, dass du deine Denkweise auch als solche darstellst. ;)
In meinen Augen (eben auch nur meine Ansicht, offensichtlich als einzige) ist aber eben nicht nur der Verkäufer für ein Geschäft verantwortlich (zu machen), weil es eben ohne den Käufer gar keins gibt. Und der Gesetzgeber spricht eben auch nicht nur von einem Verbot für einen Verkäufer, sondern verbietet ein solches Geschäft komplett und zwar auf Bundesebene.

Ich weiss, ich komme da ziemlich verbohrt und uneinsichtig rüber, bin ich bei dem Thema auch. Wir haben mitunter mehr Sicherstellungen und Notpflegen im Tierheim als vermitteltbare Hunde, gerade bei den Sicherstellungen (teilweise auch wegen Amtshilfe aus anderen Bundesländern) sind die Gründe für die Einziehung mitunter kaum nachvollziehbar. So mancher Staffwelpe (aber auch Hunde aller anderen Rassen) verbringt seine komplette Jungend hinter Gittern, weil eine Frei- oder Herausgabe erst nach monatelangen rechtlichen Streitereien erfolgt und jedesmal ist es für die "Insassen" davon abhängig, wie ein Gericht im Einzelfall unter Berücksichtigung unterschiedlichster Gesetzeslagen bzw. - verstößen entscheidet. Nur als Erklärung, weshalb ich meine Zweifel an der Aussage, dem "Käufer passiert nichts", so wehement vertrete. Habe gerade in der Beziehung schon zuviele Pferde (oder besser TH- Mitarbeiter) kotzen sehen. Denn die geben schon nicht mal mehr Prognosen ab, ob und wann ein Schützling das TH jemals wieder verlassen kann, wenn es erstmal einkassiert wurde. Bin daher dann jetzt auch raus aus der Diskussion an dieser Stelle, denn ich merke, dass ich nicht so sachlich bleiben kann, wie ich es versuche. Solche Themen sind für mich viel zu emotional besetzt.
 
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, ob dem Käufer wirklich "nichts passiert", ich bin kein Anwalt.

Ich versuche nur, nachzuvollziehen, wie solche Regelungen wie zB in Berlin (der Handel ist untersagt, der Kauf aber nicht) letztlich zustande kommen.

Und ich kann ergänzend hinzufügen: Der GG hat einen Nebenerwerb, bei dem er mit bestimmten Sachen (Kunst, Flohmarktkram) handelt. Das ist legal angemeldet. Und alles, was da an Regulierungen etc. bezüglich des Handels, Gewährleistung etc. gültig ist, betrifft den Händler, nicht den Kunden. (Bis auf die Zahlungspflicht für erhaltene Ware).

"Handel treiben" kann in dem Sinne nur der Händler, nicht der Käufer. Der kauft. Wenn es verboten ist, etwas bestimmtes zu verkaufen, macht der Händler, der es doch tut, sich strafbar. Der Käufer nur dann, wenn es auch verboten ist, die verkaufte Ware zu erwerben bzw. zu besitzen

Man sollte meinen, das läuft immer parallel. Tut es aber schon allein aufgrund unterschiedlicher Gesetzeslagen in den einzelnen Bundesländern nicht.

(Beispiel: Ein AmStaff-Vermehrer in NRW handelt illegal. Wer in NDS einen AmStaff-Welpen irgendwo in Deutschland kauf und bei sich anmeldet, handelt nicht illegal. Da liegt der Fall doch ganz ähnlich. Würde der Hund eingezogen, weil er aus einem BL kommt, wo er nicht hätte geboren werden dürfen? - Würde umgekehrt ein dort legal erworbener Hund aus BaWü nah Umzug in NRW eingezogen, weil er dort legal angeschafft wurde, in NRW aber die Übernahme von privat nicht erlaubt ist? - Doch eher nicht! - Es sei denn, der Halter würde schon in NRW wohnen und hätte den Hund in BaWü gekauft.)

Das heißt nicht, dass damit im vorliegenden Fall automatisch dem Käufer nichts passiert.

Denn auf der anderen Seite finde ich die Argumentation: "Illegal eingeführte Hunde entsprechen Schmuggelware und an der kann man kein Eigentum erwerben" durchaus schlüssig.
 
Ich sehe das wie lekto: Wenn der Handel verboten ist, betrifft das den Händler. Als Käufer eines Hundes handle ich nicht mit Hunden. Ebenso wenig wie ich als Käufer einer Waschmaschine mit Waschmaschinen handle.
Aber auch ich finde andererseits das Argument, dass man an illegaler Ware kein Eigentum erwerben kann, an sich schlüssig.
Inwieweit das hier greift, kann ich nicht beurteilen.
 
  • 29. März 2024
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Mangelnder Eigentumserwerb (Zivilrecht) hat aber nichts mit den strafrechtlichen Folgen einer z.B. illegalen Einfuhr für den Käufer zu tun.
Ebenso wie die öffentlichrechtlichen Konsequenzen für den Käufer, z.B. Beschlagnahme.
Der Käufer hat ggf. mit einigen Folgen zu rechnen, aber eben nicht mit strafrechtlichen.
 
Ja gut, aber wenn mangelnder Eigentumserwerb bedeutet, dass der Hund weg ist, ist das ja gravierend. Da kann man ja nicht sagen, es kann nichts passieren.
 
Echt schade dass das hier zum Jura-Thread wurde.. habe ich mir anders vorgestellt na denn .. LG
 
@rex8

Ja, entschuldige bitte. Mit mir geht es manchmal durch bei sowas... :hallo:

Allerdings finde ich die Frage, ob jemandem, der einen illegal eingeführten Hund gekauft hat, dieser weggenommen werden kann, nicht ganz unerheblich auch für dich.

Nur haben wir die bei aller Liebe zum Detail :p - ja leider immer noch nicht geklärt.
 
Echt schade dass das hier zum Jura-Thread wurde.. habe ich mir anders vorgestellt na denn .. LG

Allerdings finde ich die Frage, ob jemandem, der einen illegal eingeführten Hund gekauft hat, dieser weggenommen werden kann, nicht ganz unerheblich auch für dich.

Richtig, und von daher finde ich es echt schade, dass du diese Diskussion anscheinend nur lästig findest. Eigentlich müsste dich das brennend interessieren. Na denn ...
 
Nein, ich laufe


Zu deiner ersten Frage: Nein ich laufe ganz entspannt mit ihr Ihrer Sehnen und Gelenke wegen :)

Ich wohne nicht direkt in Bremen sondern in einem niedersächsischem Nebenort :p

Sie hat einen Rinderhautknochen ist der zu hart für Sie? Wenn du weich sagst nehme ich das mal stark an :D Sie spielt gerne mit dem Spielzeug und kaut ein wenig dran: BAXTER TOYS - schadstofffreies Hundespielzeug (geruchlos und ungiftig, hergestellt in der EU, schwimmend, robustes und langlebiges Material, weich und zahnfreundlich, für mittlere bis große Hunde, erfüllt die EU-Richtlinien für Kinderspielzeug): Amazon.de: Haustier
Ich liegt nicht am Spielen oder am auslaufen.Es liegt an der Erziehung.
 
Richtig, und von daher finde ich es echt schade, dass du diese Diskussion anscheinend nur lästig findest. Eigentlich müsste dich das brennend interessieren. Na denn ...
Ihr passiert schon nichts bin oft genug mit Ihr an Beamten vorbei gelaufen Sie hat ja auch Ihre Hundemarke Chip, top gesund entwurmt geimpft und ist versichert.

Was das auslaufen angeht laufe nun ca 9 Km mit ihr am Tag, ich denke diese 5 Minuten regel ist nicht so sinnvoll, es geht alles von Ihr aus und überanstrengt wirkt Sie auch nicht wirklich, eher als würde Sie gerne noch mehr laufen :D

Habe mit Ihr Richtungswechsel geübt die letzten Wochen, wenn ich mit Ihr in den Wald gehe wartet Sie immer schön und achtet darauf dass Sie in meiner Nähe ist an der Leine läuft Sie meißt hinter mir her, wenn wir an Feldern vorbei kommen wo keine Gefahr besteht gebe ich Ihr meistens mehr leine (ca 5M) oder befreie Sie ganz von der Leine damit sie den Hasen aus sich rauslassen kann :D sprinten und durch hohes Graß hüpfen mag Sie am liebsten und erst recht die matschigen Pfützen haha

Hier ein Foto von heute :)
 

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laufe nun ca 9 Km mit ihr am Tag, ich denke diese 5 Minuten regel ist nicht so sinnvoll, es geht alles von Ihr aus und überanstrengt wirkt Sie auch nicht wirklich, eher als würde Sie gerne noch mehr laufen :D
natürlich will sie mehr laufen - das ist ein junger Hund, der denkt bestimmt nicht darüber nach, wie sich das viele Laufen auf die Gelenke auswirkt ;) Das ist Dein Job :D
 
natürlich will sie mehr laufen - das ist ein junger Hund, der denkt bestimmt nicht darüber nach, wie sich das viele Laufen auf die Gelenke auswirkt ;) Das ist Dein Job :D
Hm da mag was dran sein, wenn ich zu wenig laufe baut sich doch aber auch nichts auf :( würdest du sagen es ist zuviel was ich mit Ihr gehe? Sie ist jetzt 4 1/2 Monate alt aktuell siehts so aus: Morgens wenn wir beide aufstehen 3KM ca 1,5KM hin 1,5KM (ist geschätzt) zurück, dann kriegt Sie ihr Futter. Mittags gegen 14-16 Uhr nochmal das selbe und Abends so gegen 21/22 Uhr auch nochmal das selbe :D Sehr wenig asphaltiert, ziemlich nur grüne Fläche wo Sie laufen tut (wenn das eine Rolle spielt) Futter gibts immer um 10 Uhr Morgens, um 15 Uhr und um 20 Uhr immer nach unserer Runde lg marcel :)
 
Ganz einfach, das ist zuviel! Viel zu viel! Im schlimmsten Fall darf es dein Hund dann ausbaden. Aber scheint dir ja egal zu sein, also viel Spass.
 
Wie lange bist du denn für die Strecken jeweils unterwegs?

Ich würde eher öfter raus gehen... bzw. kannst du ja auch länger raus gehen... aber dabei nicht so viel laufen. Setz dich irgendwo hin, lass das welpi gucken usw
 
Hallo Marcel,
Ich würde hier aufpassen, noch nicht zu viel zu machen am Anfang. Nur wenige kurze Einheiten am Tag.
Zum einen kann zu viel Input dazu führen, dass der Welpi das nicht mehr verarbeitet bekommt und überdreht,
zum anderen wird der Hund natürlich auch immer mehr wollen.

das klingt für mich jetzt nicht danach, als ob die Kleine in dem Moment Zahnschmerzen hätte, sondern einfach nach einem Welpen, der seine fünf Minuten bekommt :D
Du könntest evtl. versuchen, das Spiel umzulenken. Damit sie lernt, Beine, Füße etc. beißen ist doof, aber statt dessen kann man mit was anderem Spielen.
Das wurde dir schon am 20.06. geraten. viel genutzt hat es ja nicht....
 
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