Sunny

Ja, das stimmt... Spätesten ab der Sicherstellung war es zu spät!

Ich meinte damit auch nur, dass "hat sie aber nicht getan, eben weil sie wusste, dass sie einen illegal eingeführten Hund so einfach nicht angemeldet bekommt" in diesem Fall überhaupt kein logischer Schluss (von ihr) ist.

Es gibt keinen Grund, das TH nicht zu informieren, wenn der Hund illegal eingeführt wurde. Selbst wenn man den Hund schon bei sich hätte, könnte man das tun, denn es ist nicht illegal, zB einen Fundhund aufzunehmen oder für jemand anderen einen Hund im TH abzugeben. - Oder mache ich da einen Denkfehler?
 
  • 29. April 2024
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Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nur ganz kurz zur rechtlichen Seite, warum der Käufer eines illegal eingeführten Hundes sich nicht strafbar macht. Weil es nicht im Gesetz steht! Da steht (sinngemäß)bestraft wird der, der einen Hund illegal einführt. Stände da auch: bestraft wird ebenso, wer einen solchen Hund kauft, dann könnte man auch die Käufer bestrafen. So halt nicht. Das ist einer unser wichtigsten Rechtssätze. Keine Strafe ohne Gesetz. Nulla poena sine lege.
*klugscheißmodusaus :D
 
  • 29. April 2024
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Mein Benny ist auch so ein echter Chaoshund... 



Habt ihr es schon mit einer Hundeschule probiert? In zwei Hundeschulen haben wir seine Macken nicht in den Griff bekommen. Wir haben es dann letztlich mit einem Online Hundetraining von einer Hundetrainerin geschafft. Deutlich günstiger als die Hundeschule vor Ort ist es auch noch gewesen!

Hier der Link zu ihrer Seite! 
Möchte ich jedem Hundehalter ans Herz legen, der sich offen eingestehen kann, dass er seinen liebsten Vierbeiner eben doch nicht immer wie gewünscht im Griff hat.

Melde dich doch mal zurück, ob sie dir auch helfen konnte! 

LG Meike mit Benny
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Der Handel mit illegal eingeführten Hunden ist aber doch verboten und der Handel besteht aus 2 Parteien, eben Verkäufer und Käufer. Ohne den Verkauf wäre es "nur" eine illegale Einfuhr.
 
Nein, das Einführen ist verboten. Das Handeln mit Hunden bestimmter Rassen in NDS aber nicht.
 
Nein, das Einführen ist verboten. Das Handeln mit Hunden bestimmter Rassen in NDS aber nicht.
Ich glaube, da drehen wir uns im Kreis. Ich weiss, dass es in NDS keine Rasselisten gibt. Es ist aber Fakt, dass auch nach NDS kein Listenhund (in diesem Fall zusätzlich zu jung) aus dem Ausland eingeführt werden darf, diese Einfuhr also illegal war. Schmuggelware also, die man doch im Prinzip nicht mal legal erwerben kann.

Lassen wir sogar mal die Rassenproblematik aussen vor, hab ich jetzt mal eben den Gockel bemüht und finde bei Deutsche Anwaltauskunft folgende Aussage:
Der Handel mit jüngeren Tieren ist also illegal und auch der Käufer macht sich beim Kauf eines zu jungen Hundes strafbar.


Wie gesagt, da geht es nur um zu jung eingeführte Welpen, in diesem Fall ist zusätzlich noch die Einfuhr der Rasse nach D verboten.
 
  • 29. April 2024
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Jupp bedeutet man könnte den TE wegen des zu jungen Hundes drankriegen, aber eben nicht wegen der Rasseproblematik.
 
Es ist aber Fakt, dass auch nach NDS kein Listenhund (in diesem Fall zusätzlich zu jung) aus dem Ausland eingeführt werden darf, diese Einfuhr also illegal war.

So weit kein Widerspruch.

Den Vergleich mit Schmuggelware kann ich auch nachvollziehen. :gruebel:
 
Weil er ja nicht der Importeur ist.
Und weil ein "Mittelsmann" seine illegale "Ware Hund" weiter verkauft, wird dann daraus plötzlich ein legal erworbenes Tier? Ich gehe eher davon aus, dass der "Kaufvertrag" rechtlich gar keinen Bestand hat.
 
@embrujo schrieb vorhin, es stünde im Gesetz nur, dass es verboten ist, einen Hund illegal einzuführen, aber nicht, einen illegal eingeführten Hund zu kaufen.

Nun schrieb @MaHeDo, dass jemand, der einen illegalerweise zu jung eingeführten Hund kauft, sich ebenfalls strafbar macht.

Das ginge aber mE nur dann, oder ergäbe nur dann einen Sinn, wenn es dann in irgendeinem Gestz stünde, dass jemand, der einen zu jungen Hund kauft, sich strafbar macht. Ist das so?
 
@embrujo schrieb vorhin, es stünde im Gesetz nur, dass es verboten ist, einen Hund illegal einzuführen, aber nicht, einen illegal eingeführten Hund zu kaufen.

Nun schrieb @MaHeDo, dass jemand, der einen illegalerweise zu jung eingeführten Hund kauft, sich ebenfalls strafbar macht.

Das ginge aber mE nur dann, oder ergäbe nur dann einen Sinn, wenn es dann in irgendeinem Gestz stünde, dass jemand, der einen zu jungen Hund kauft, sich strafbar macht. Ist das so?

Nur um korrekt zu bleiben, ich habe nur die Aussage eines Anwalts mit Schwerpunkt Tierrecht zitiert. ;)
Auf die Rasseproblematik wird in dem Artikel nicht eingegangen.
 
Ich glaube, da drehen wir uns im Kreis. Ich weiss, dass es in NDS keine Rasselisten gibt. Es ist aber Fakt, dass auch nach NDS kein Listenhund (in diesem Fall zusätzlich zu jung) aus dem Ausland eingeführt werden darf, diese Einfuhr also illegal war. Schmuggelware also, die man doch im Prinzip nicht mal legal erwerben kann.

Lassen wir sogar mal die Rassenproblematik aussen vor, hab ich jetzt mal eben den Gockel bemüht und finde bei Deutsche Anwaltauskunft folgende Aussage:
Der Handel mit jüngeren Tieren ist also illegal und auch der Käufer macht sich beim Kauf eines zu jungen Hundes strafbar.


Wie gesagt, da geht es nur um zu jung eingeführte Welpen, in diesem Fall ist zusätzlich noch die Einfuhr der Rasse nach D verboten.
Es geht aber in dem Text darum, dass man sich durch den Kauf eines zu jungen Welpen strafbar macht. Heißt, jünger als 8 Wochen. Hat der TE den Hund mit Ü8 Wochen gekauft ist da auch alles tutti für ihn.
Das Schlimmste gerade ist, ich will solche Hohlköppe gar nicht verteidigen. Echt net. Aber in dem Anwaltstext geht es um den Erwerb eines zu jungen Hundes, nicht einem der zu jung eingeführt wurde. Da wiederum ist erbeut nur der Importeur dran.
 
@MaHeDo

Ja, klar, das war ein Zitat, entschuldige. Ich meinte es auch nicht so, als würde das nur deine Meinung wiedergeben.

Aber wenn die Aussage vin @embrujo stimmt, dass nur illegal ist, was gegen ein Gesetz verstößt - und es illegal ist, einen zu jung importierten Hund zu kaufen, aber evtl. nicht illegal ist, einen Hund, der im passenden Alter, aber mit der falschen Rasse importiert wurde, zu kaufen...

Dann muss der Knackpunkt in deinem Beispiel sein, dass irgendwo explizit steht, dass man keinen zu jungen Hund übernehmen darf -egal ob eingeführt oder nicht.

Kann mir noch einer folgen?

Dann würde sich der Käufer strafbar machen, weil er einen zu jungen Hund kauft - nicht, weil er einen "illegal eingeführten" Hund kauft.

Edit: @Nune scheint das ähnlich zu sehen.
 
Es geht aber in dem Text darum, dass man sich durch den Kauf eines zu jungen Welpen strafbar macht. Heißt, jünger als 8 Wochen. Hat der TE den Hund mit Ü8 Wochen gekauft ist da auch alles tutti für ihn.
Das Schlimmste gerade ist, ich will solche Hohlköppe gar nicht verteidigen. Echt net. Aber in dem Anwaltstext geht es um den Erwerb eines zu jungen Hundes, nicht einem der zu jung eingeführt wurde. Da wiederum ist erbeut nur der Importeur dran.

Es geht in dem kompletten Artikel um illegalen Handel von Hunden. Und mir persönlich um die Aussage hier im Forum, dass sich ja in diesem Fall nur der Verkäufer schuldig gemacht hätte, weil nur er illegal gehandelt hätte. Das könnte man auf das angeführte Beispiel übertragen.

Ich will Hohlköppe weder verteidigen noch niedermachen. Ich selbst habe es anders erlebt, ich sehe regelmäßig illegal eingeführte Hunde im Tierheim, was mich nicht wirklich glücklich macht, aber eigentlich geht es mir hier gerade darum, dass ich gern verstehen würde, weshalb der Kauf eines illegal eingeführten Hundes für den Käufer keine Folgen haben soll und das als definitiv dargestellt wird.
 
@MaHeDo

Ja, klar, das war ein Zitat, entschuldige. Ich meinte es auch nicht so, als würde das nur deine Meinung wiedergeben.

Aber wenn die Aussage vin @embrujo stimmt, dass nur illegal ist, was gegen ein Gesetz verstößt - und es illegal ist, einen zu jung importierten Hund zu kaufen, aber evtl. nicht illegal ist, einen Hund, der im passenden Alter, aber mit der falschen Rasse importiert wurde, zu kaufen...

Dann muss der Knackpunkt in deinem Beispiel sein, dass irgendwo explizit steht, dass man keinen zu jungen Hund übernehmen darf -egal ob eingeführt oder nicht.

Kann mir noch einer folgen?

Dann würde sich der Käufer strafbar machen, weil er einen zu jungen Hund kauft - nicht, weil er einen "illegal eingeführten" Hund kauft.

Edit: @Nune scheint das ähnlich zu sehen.

In der Hundetierschutzverordnung steht:
Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.

Der Käufer eines illegal zu jung eingeführten Hundes hat zusätzlich Probleme wegen dem Tierseuchengesetz. Das sind dann die Tiere, die bei uns monatelang auf Kosten des Besitzers/Käufers in der Quaratäne sitzen.
 
Das könnte man auf das angeführte Beispiel übertragen.

Ja, genau das ist der Punkt: Wenn es irgendwo steht, dass es strafbar ist, einen zu jungen Hund zu kaufen, aber nicht irgendwo steht, dass es strafbar ist, einen illegal eingeführten Hund zu kaufen, könnte man das uU eben nicht.

Ich werte das auch nicht. Ich finde auch, beide Seiten der Diskussion haben teils schlüssige Argumente. Aber halt beide nur teils. :hallo:
 
Ich hab den Artikel grad gelesen und kann die Aussage, dass sich auch der Käufer strafbar macht, leider nicht nachvollziehen.
Auch bei dem Trennen vor der achten Woche macht sich nur der Vermehrer strafbar. Ich finde nach wie vor keine gesetzliche Grundlage. :eek:
Leider. Ich fände mit einem Heimtierzucht(-und Handels)gesetz wären wir ein großes Stück weiter für die Tiere. Da könnte man auch den Kauf eines zu jungen, ggf. illegalen und ungeimpften Hundes unter Strafe stellen. Man könnte schon jetzt, wie Österreich, den Internethandel verbieten. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.
 
Ich hab den Artikel grad gelesen und kann die Aussage, dass sich auch der Käufer strafbar macht, leider nicht nachvollziehen.
Auch bei dem Trennen vor der achten Woche macht sich nur der Vermehrer strafbar. Ich finde nach wie vor keine gesetzliche Grundlage. :eek:
Leider. Ich fände mit einem Heimtierzucht(-und Handels)gesetz wären wir ein großes Stück weiter für die Tiere. Da könnte man auch den Kauf eines zu jungen, ggf. illegalen und ungeimpften Hundes unter Strafe stellen. Man könnte schon jetzt, wie Österreich, den Internethandel verbieten. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Wenn du die gesetzlichen Grundlagen suchst, findest du die aber doch in den so gern verschwommenen Aussagen der Gesetzestexte. Im TSchG/ HundetierschutzVO steht nicht einmal eindeutig, dass sich der Verkäufer z.B. beim Verkauf von zu jungen Welpen strafbar macht, sondern das Trennen der zu jungen Welpen ist verboten. Ein Käufer, der den zu jungen Welpen mitnimmt tut das genauso, wie der Verkäufer, der es zu früh abgibt.

Ebenso findest du gesetzliche Regelungen im HundVerbrEinfG, nach dem nicht nur die Einfuhr, sondern auch der Handel (Def.: (Tausch)Geschäft zwischen Verkäufer und Käufer) mit sog. gefährlichen Hunden aus dem Ausland verboten ist.

Grundlagen finden sich bei unserer Rechtslage daher schon, aber wie so oft im Leben werden solche Dinge dann letztlich irgendwann irgendwo im Ernstfall vor Gericht so oder so entschieden. Deshalb habe ich ja gefragt, wie es zu den sicheren Aussagen kommt, ein solcher Kauf ist für den Käufer ohne Folgen- wie in dem zitierten Beitrag zu lesen sehe nicht nur ich als Laie da schon die eine oder andere Gesetzeslage, die auch für den Käufer Probleme mit sich bringt.

Nun sind wir hier ja nur in einem Forum und nicht vor Gericht, also kann sich auch niemand auf hier Geschriebenes verlassen. Aber ich finde Denkanstöße immer wichtig, gerade um zu verhindern, dass irgendwer meint, er könnte sich hier kostenlose Rechtsberatungen für die Anschaffung eines Hundes holen, dessen Herkunft selbst nach Auskunft des Themenerstellers nur als unseriös zu bezeichnen ist.
 
Da bin ich auch ganz bei dir, was den letzten Absatz anbelangt @MaHeDo

Aber mein weiter oben zitierter Rechtssatz ist nunmal einer unserer wichtigsten rechtsstaatlichen Grundsätze. Und da fehlt mir, wie gesagt, die festgeschriebene Strafbewehrung.

Ich bin die letzte, die hier Rechtsberatung bzw. Hinweise zum ungesetzlichen Anschaffen von Hunden gibt. Als Juristin bin ich mir da meiner Verantwortung bewusst.
 
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