Sunny

(Papiere aus den Niederlanden sowie die Mutter wohnhaft in den Niederlanden)

Das steht im ET. Der Hund ist schon deshalb illegal in Deutschland eingeführt, weil er bei der Einfuhr zu jung für einen gültigen Tollwutschutz war. Der Käufer hat den Impfausweis, ebenso wie die Papiere, er hatte also alle Informationen, um wissen zu müssen, dass sein Hund illegal nach Deutschland importiert wurde - sowohl wegen der fehlenden Impfung, als auch wegen der Rasse, die zwar in NDS selbst gezüchtet und gehalten werden darf, nicht aber aus dem Ausland eingeführt werden darf! Damit hat nicht nur der Verkäufer widerrechtlich gehandelt, das dürfte für alle 3 Parteien (eben inkl. Hund) Konsequenzen haben.

Wenn der Hund hier in D gekauft ist, ist er kein illegaler Import. Ich habe den TE so verstanden, das er ihn hier in D gekauft hat.
Einer meiner Hunde hat auch einen niederländischen Ausweis und geimpft werden sie alle in den Niederlanden. Bei Tanner war der Ausweis nicht mehr auffindbar.
Das heißt noch nichts.
Echt dumm gelaufen wäre es, wenn der Hund nicht nur in NL geimpft wurde, sondern auch gechipt. Da kann man dann echt in die Bredouillie kommen, selbst wenn der Hund in D gezogen wurde.

Tanner ist kein Listenhund, der nicht nach D verkauft werden könnte. Und selbstverständlich kannst du mit deinen Hunden auch in die NL zum nachimpfen, solange du keinen Welpen dabei hast, der wegen fehlender Tollwutimpfung nicht über die Grenze dürfte- also weder in die NL zum impfen einreisen noch mit einer noch nicht 21 Tage alten Impfung zurück nach D.
 
  • 28. März 2024
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Hi MaHeDo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Käufer hat den Impfausweis, ebenso wie die Papiere, er hatte also alle Informationen, um wissen zu müssen, dass sein Hund illegal nach Deutschland importiert wurde
Ich verstehe seinen Eingangspost so, dass er mit der Thematik der illegalen Einfuhr nach D nicht vertraut war. Er dachte wohl, das ganze Rassegedöns betrifft ihn nicht, weil NDS keine Rasseliste hat.
 
  • 28. März 2024
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Mein Benny ist auch so ein echter Chaoshund... 



Habt ihr es schon mit einer Hundeschule probiert? In zwei Hundeschulen haben wir seine Macken nicht in den Griff bekommen. Wir haben es dann letztlich mit einem Online Hundetraining von einer Hundetrainerin geschafft. Deutlich günstiger als die Hundeschule vor Ort ist es auch noch gewesen!

Hier der Link zu ihrer Seite! 
Möchte ich jedem Hundehalter ans Herz legen, der sich offen eingestehen kann, dass er seinen liebsten Vierbeiner eben doch nicht immer wie gewünscht im Griff hat.

Melde dich doch mal zurück, ob sie dir auch helfen konnte! 

LG Meike mit Benny
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Ich stimme @snowflake zu - denke aber, dass @MaHeDo sagen wollte, dass Unwissenheit in den meisten Fällen vor rechtlichen Konsequenzen nicht schützt.

Der unwissentlich als "kurzhaariger Mixwelpe" von privat erworbene Listimix wird in NRW trotzdem eingezogen, nur als Beispiel.

Andererseits hat der TE den Hund nicht selbst eingeführt, und auch nicht den Auftrag dazu gegeben. Selbst wenn er also "davon wusste", hat er die Tat nicht begangen, und sie nicht einmal in Auftrag gegeben. Er hat sie auch nicht "begünstigt", denn sie war bereits geschehen.

Und es ist zwar verboten, einen solchen Hund nach D einzuführen, aber in NDS nicht verboten, so einen Hund, so einmal vor Ort, von privat zu erwerben. Genau wie es in Berlin mittlerweile verboten ist, Hunde bestimmter Rassen zu züchten und zu verkaufen, es aber nicht verboten ist, sich einen solchen Hund von privat anzuschaffen (wenn ich es korrekt in Erinnerung habe.)

Von daher überblicke ich gerade nicht so ganz, ob und inwiefern der TE irgendwie belangt werden wird. Probleme mit einer Haltererlaubnis wegen "Zuverlässigkeit", wie uU in NRW, hat er ja in NDS nicht zu befürchten... :gruebel:
 
Und die Gefahr, erwischt zu werden, dürfte in NDS gegen Null tendieren, da es vermutlich keine OA-Kontrollen beim Spaziergang gibt, mangels Halterestriktionen. Es dreht sich praktisch wohl wirklich nur ums Reisen, wo ein Risiko bestehen würde. Wenn er also nicht in Länder reist, wo sein Hund nur mit Abstammungsnachweis rein darf, sollte sich das Problem so wie vom TA angedacht umschiffen lassen, denke ich.
 
Und die Gefahr, erwischt zu werden, dürfte in NDS gegen Null tendieren, da es vermutlich keine OA-Kontrollen beim Spaziergang gibt, mangels Halterestriktionen. Es dreht sich praktisch wohl wirklich nur ums Reisen, wo ein Risiko bestehen würde. Wenn er also nicht in Länder reist, wo sein Hund nur mit Abstammungsnachweis rein darf, sollte sich das Problem so wie vom TA angedacht umschiffen lassen, denke ich.
Oder um den Sport, worauf ja schon hingewiesen wurde, wenn da auch der Chip ausgelesen wird...
 
  • 28. März 2024
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Oder um den Sport, worauf ja schon hingewiesen wurde, wenn da auch der Chip ausgelesen wird...

Das ist nun wirklich zu vernachlässigen. ;)
Hundesportveranstalter, auch nicht die vom VDH, sind keine Organe des Staates oder irgendwelcher Ämter - da wird nichts gemeldet. Ich sehe ja auch gerne Teufel in Eichhörnchen, aber da steige selbst ich aus. :D
 
Das ist nun wirklich zu vernachlässigen. ;)
Hundesportveranstalter, auch nicht die vom VDH, sind keine Organe des Staates oder irgendwelcher Ämter - da wird nichts gemeldet. Ich sehe ja auch gerne Teufel in Eichhörnchen, aber da steige selbst ich aus. :D
Na gut. Ich wäre da wohl zu paranoid. Im Sinne von "viele Leute wissen was, womit sie dir schaden können, da muss dir nur einer ans Bein pinkeln wollen"... Ich ziehe das Argument also zurück.
 
Rein rechtlich kann man dem in D kaufenden nix. Leider :sauer:
Wenn es auch für den Käufer richtig teuer würde, könnte man vllt die Nachfrage reduzieren.
Trotzdem sind solche Käufer für mich genauso schlimm wie die Vermehrer.
 
Na gut. Ich wäre da wohl zu paranoid. Im Sinne von "viele Leute wissen was, womit sie dir schaden können, da muss dir nur einer ans Bein pinkeln wollen"... Ich ziehe das Argument also zurück.

Ich bin eigentlich nicht paranoid, aber genau das Szenario könnte ich mir auch vorstellen.... Muss gar nicht böse gemeint sein, vielleicht wird zunächst nur hinter vorgehaltener Hand weiter erzählt, dass Hund xy einen ausländischen Chip hat, obgleich Listi. Will einem jemand ans Bein pinkeln, wird das dann eben gemeldet...

Und es ist ja nicht so, dass nur der Leistungsrichter die Chipnummer beim Auslesen zu Gesicht bekommt..... diese wird immerhin in die Leistungsurkunde eingetragen, die vom Verein angefordert wird - bei Turnieranmeldungen ist ebenfalls die Chipnummer gefragt... irgendwem wird das Problem auffallen und die Hundesportwelt ist klein....und es wird viel geredet...
 
Natürlich besteht da irgendwo eine Möglichkeit....
Aber wenn ich mir anschaue wieviele deutsche Dobermänner in vollkupiert noch vor ein paar Jahren auf Veranstaltungen gestartet sind, denke ich mir einfach, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist.
Zumal der TE ja rechtlich gesehen nichts falsch gemacht hat und seine sportlichen Ambitionen wohl eher kein Auslesen eines Chips erfordern.

Edit.
Überlegt mal, dass der TE sich ins niedersächsische Haustieregister eintragen muss und selbst da werden bei der Länderkennung keine Alarmglocken anspringen.
 
Überlegt mal, dass der TE sich ins niedersächsische Haustieregister eintragen muss und selbst da werden bei der Länderkennung keine Alarmglocken anspringen.

Stimmt, ich musste sowohl bei Anmeldung im Hunderegister als auch bei der Gemeinde die Chipnummern und Rasse angeben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da dann ignoriert wird, was auf der Hand liegt? Bist Du da sicher?
 
Auf diese Weise ist aus meinem Hund ein Australier geworden, kam mir zu Ohren :D Macht zwar bei der Rasse nichts, war aber amüsant :D

Das wundert mich nicht, ich darf niemandem erzählen, was ich schon alles so über andere gehört habe...:sarkasmus:
 
Aber er hat ihn ja nicht importiert, kann man ihm den Hund dann trotzdem wegnehmen?
 
Stimmt, ich musste sowohl bei Anmeldung im Hunderegister als auch bei der Gemeinde die Chipnummern und Rasse angeben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da dann ignoriert wird, was auf der Hand liegt? Bist Du da sicher?

Wer kennt denn schon großartig die Länderkennungen der Chips?
Ich denke nicht, dass da was kommt.
 
Rein rechtlich kann man dem in D kaufenden nix. Leider :sauer:
Wenn es auch für den Käufer richtig teuer würde, könnte man vllt die Nachfrage reduzieren.
Trotzdem sind solche Käufer für mich genauso schlimm wie die Vermehrer.
Wieso seid ihr (bist ja nicht nur du) euch da so sicher, dass man dem Käufer "nichts kann", wenn er einen illegal importierten Hund kauft? Man kriegt doch z.B. auch für den Kauf illegal eingeführter Zigaretten Probleme oder beim Kauf von Hehlerware, sogar wegen der Weitergabe von Falschgeld, das man von anderen untergejubelt bekam. Muss man nicht mal gewusst haben, in diesem Fall hier ist die ursprüngliche Herkunft des Tieres aber sogar bekannt gewesen.

In dem Fall hätte er statt zu kaufen besser das Ordnungsamt informiert. Hat er aber nicht, sondern "die heiße Ware" selbst mitgenommen. Ob er nun wusste, dass man keinen Listenhund aus dem Ausland importieren darf, sei dahingestellt, denn wie es schon geschrieben wurde, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
Weil es das gleiche Prinzip ist, wie wenn einer einen illegal eingeführten Listi aus dem TS übernimmt - der Käufer hat sich ja nicht rechtswidrig verhalten.
 
Weil es das gleiche Prinzip ist, wie wenn einer einen illegal eingeführten Listi aus dem TS übernimmt - der Käufer hat sich ja nicht rechtswidrig verhalten.

Einen Listenhund aus dem Tierheim bekommst du nur deshalb, weil es im "allgemeinen Interesse" ist- also nicht das gleiche Prinzip.
 
Dort bekommste aber u.U. auch nen Listi mit ausländischem Chip. Den bekommste ja trotzdem angemeldet. Da guckt heute kaum noch einer drauf. Die Nummer allein beweist wenig.
Und für Parcour, also "Sport" den der Besitzer einfach für sich mit Hund macht ist die Chipnummer erst recht egal.
 
Einen Listenhund aus dem Tierheim bekommst du nur deshalb, weil es im "allgemeinen Interesse" ist- also nicht das gleiche Prinzip.

Es geht hier aber um Niedersachsen - da spielen Rassen und Herkunft keine Rolle.
Der Verkäufer hat gegen Bundesrecht mit dem Einfuhrverbot verstoßen, der TE aber nicht. Wenn da also von Behördenseite was kommen sollte, dann hat er ja seinen Kaufvertrag.
 
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