Sunny

Dort bekommste aber u.U. auch nen Listi mit ausländischem Chip. Den bekommste ja trotzdem angemeldet. Da guckt heute kaum noch einer drauf. Die Nummer allein beweist wenig.

Stimmt, wegen der Chipnummer sehe ich auch kein Problem, wenn du ohnehin nachweisen kannst, dass der Hund aus einem Tierheim stammt, die eben auch ursprünglich illegal nach D eingeführte Hunde weitergeben dürfen.
 
  • 28. März 2024
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Hi MaHeDo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Verkäufer hat gegen Bundesrecht mit dem Einfuhrverbot verstoßen, der TE aber nicht. Wenn da also von Behördenseite was kommen sollte, dann hat er ja seinen Kaufvertrag.
Falls der Verkäufer in Deutschland gemeldet ist, ist das so richtig. Ist der Verkäufer aber im Ausland ansässig und ich kaufe dort einen Hund, mache ich mich strafbar - egal, ob ich ihn dort selbst abhole, der Verkäufer ihn mir vorbei bringt, oder er im Postpaket geliefert wird. Wäre ja sonst einfach: Listi im Ausland kaufen, ihn sich bringen lassen und man ist raus aus der Nummer... Durch Kauf aus Ausland und folgender Anmeldung in D habe ich ihn eingeführt.
 
  • 28. März 2024
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Mein Benny ist auch so ein echter Chaoshund... 



Habt ihr es schon mit einer Hundeschule probiert? In zwei Hundeschulen haben wir seine Macken nicht in den Griff bekommen. Wir haben es dann letztlich mit einem Online Hundetraining von einer Hundetrainerin geschafft. Deutlich günstiger als die Hundeschule vor Ort ist es auch noch gewesen!

Hier der Link zu ihrer Seite! 
Möchte ich jedem Hundehalter ans Herz legen, der sich offen eingestehen kann, dass er seinen liebsten Vierbeiner eben doch nicht immer wie gewünscht im Griff hat.

Melde dich doch mal zurück, ob sie dir auch helfen konnte! 

LG Meike mit Benny
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Es geht hier aber um Niedersachsen - da spielen Rassen und Herkunft keine Rolle.
Der Verkäufer hat gegen Bundesrecht mit dem Einfuhrverbot verstoßen, der TE aber nicht. Wenn da also von Behördenseite was kommen sollte, dann hat er ja seinen Kaufvertrag.

Wie du es schreibst, es geht bei der illegalen Einfuhr aus dem Ausland um Bundesrecht und dagegen darf man auch in NDS nicht verstoßen. Hat der Verkäufer getan, stimmt, und der Käufer ebenso, da ihm die Herkunft der Tiere (oder deutlicher die gesetzeswidrige Beschaffung) bekannt war.
 
Falls der Verkäufer in Deutschland gemeldet ist, ist das so richtig. Ist der Verkäufer aber im Ausland ansässig und ich kaufe dort einen Hund, mache ich mich strafbar - egal, ob ich ihn dort selbst abhole, der Verkäufer ihn mir vorbei bringt, oder er im Postpaket geliefert wird. Wäre ja sonst einfach: Listi im Ausland kaufen, ihn sich bringen lassen und man ist raus aus der Nummer... Durch Kauf aus Ausland und folgender Anmeldung in D habe ich ihn eingeführt.

So stimmt das natürlich - wenn ich im Ausland kaufe und ihn mir bringen lasse, verstoße ich gegen das Einfuhrverbot.
So wie ich den Eingangspost aber gelesen habe, lag der Rest des Wurfes aber schon in Deutschland - von daher hätte er ihn nicht illegal importiert. Wobei ich jetzt nicht weiß inwiefern das Wissen um die illegale Einfuhr darauf einen Einfluss haben soll - steht ja nicht im Kaufvertrag, dass er darum wusste.
 
Letztlich wird ohnehin nur ein Anwalt sagen können, wessen Rechtaufassung die richtigere ist... ;)

Ich meine aber, mich zu erinnern, dass es hier einen Fall in Berlin gab - Übernahme von privat, damals erlaub - wo der Vorbesitzer den Hund illegal eingeführt hat. Die Behörden hat aber nur interessiert, wem der Hund vorher gehört hat, nicht, woher der Mensch ihn nun gehabt hatte... also war's kein Problem.

Das kann aber sicherlich auch wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
 
  • 28. März 2024
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Wobei ich jetzt nicht weiß inwiefern das Wissen um die illegale Einfuhr darauf einen Einfluss haben soll - steht ja nicht im Kaufvertrag, dass er darum wusste.
Der Käufer hat Papiere und Impfausweis aus den NL. ;)

Letztlich wird ohnehin nur ein Anwalt sagen können, wessen Rechtaufassung die richtigere ist... ;)

Ich meine aber, mich zu erinnern, dass es hier einen Fall in Berlin gab - Übernahme von privat, damals erlaub - wo der Vorbesitzer den Hund illegal eingeführt hat. Die Behörden hat aber nur interessiert, wem der Hund vorher gehört hat, nicht, woher der Mensch ihn nun gehabt hatte... also war's kein Problem.

Das kann aber sicherlich auch wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Sehe ich auch so, dass das letztlich nur ein Anwalt "sicher" sagen kann, sofern eine letzte Instanz nicht mal seiner Rechtsauffassung folgen muss. ;) Genau deshalb hatte ich ja gefragt, warum sich einige so sicher wären, dass es für den Käufer keine Konsequenzen hätte.
Finde ich nicht richtig, im Raum stehen zu lassen, man könnte einen Listenhund ohne gültigen Impfschutz aus dem Ausland problemlos über "Dritte" kaufen, zumal sich ein Verkäufer ja nicht mal ausweisen muss bzw. Tiere auch unter falschem oder komplett ohne Namen aus dem Kofferraum verticken kann. So einfach macht man aus illegalen Importen legal gekaufte Hunde? Kann ich nicht glauben.
 
Ich bin mir nicht "sicher". Fakt ist aber: Der Käufer hat den Import nicht beauftragt, die Hunde waren bereits in Deutschland. Und "an Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben" ist zwar ein juristischer Grundsatz, aber geklaut war der Hund ja nicht.

Ok, Schmuggelware oder gefälschte Markenware wird auch uU konfisziert und ggf. vernichtet. Aber ein Hund?
 
zumal sich ein Verkäufer ja nicht mal ausweisen muss bzw. Tiere auch unter falschem oder komplett ohne Namen aus dem Kofferraum verticken kann. So einfach macht man aus illegalen Importen legal gekaufte Hunde? Kann ich nicht glauben.
Dann könnte der Käufer aber auch nicht beweisen, dass er nicht selbst importiert hat.
Das ist m.E. eine andere Sachlage
 
Geschmuggelte Hunde (aller Rassen mit ungültigen "Einreisepapieren") werden doch ständig eingezogen, aber GsD dann nicht vernichtet.
 
Dann könnte der Käufer aber auch nicht beweisen, dass er nicht selbst importiert hat.
Das ist m.E. eine andere Sachlage
Stelle ich eben in Frage, ob das eine andere Sachlage ist, nur weil ein Dritter den Hund ins Land geschmuggelt hat.
 
Aber da wegen anderen Verstößen und direkt vom "Importeur".

Nein, dann hätten wir die Quarantäne nicht ständig voll und müssten auch keine weitere anbauen im Tierheim. Die kommen zum größten Teil von Käufern mit pflichtbewussten TÄ. Transporter mit illegal eingeführten Hunden werden meist direkt dort in Tierheime verbracht, die in der Nähe des Fundorts liegen und da hatten wir *toitoitoi* bisher viel Glück, davon verschohnt zu bleiben.
 
Die kommen zum größten Teil von Käufern mit pflichtbewussten TÄ.

Das sind dann aber doch "Impfverstöße", das ist doch was anderes als die illegale Einfuhr von "Kampfhunden".

Natürlich wurde der Hund des TEs zu früh eingeführt, aber das ist ein anderes Thema und auch schon "durch", denn dem sein TA hat ihn nicht gemeldet.
 
Das sind dann aber doch "Impfverstöße", das ist doch was anderes als die illegale Einfuhr von "Kampfhunden".

Natürlich wurde der Hund des TEs zu früh eingeführt, aber das ist ein anderes Thema und auch schon "durch", denn dem sein TA hat ihn nicht gemeldet.

Hier sitzen sowohl Impfverstöße als auch illegal eingeführte Listenhunde (zusätzlich noch mit ungültigem Impfstatus) in der Quarantäne. Da müssen die erwachsenen illegal Eingeführten meist nicht mehr rein, die gehen, wenn sie einen Impfausweis haben, direkt in den Zwinger.
Nö, stimmt, bisher hat zumindest der Käufer noch keine Post vom Ordnungsamt. Habe nämlich noch nie gehört, dass ein TA das O-Amt gleich in der Praxis antanzen lässt. Aber der TA wird schon wissen, warum er einen neuen Impfausweis ausstellen will. So kann er wenigstens seine Mitwisserschaft vertuschen. Ja, ich weiss, böse Unterstellung, aber einen plausibleren Grund einen EU- Ausweis gegen einen anderen auszutauschen, sehe ich gerade nicht.
 
Die erwachsenen illegal eingeführten Hunde in NRW wurden aber nicht nur illegal eingeführt, sondern auch illegal von privat angeschafft und wären schon deswegen auf jeden Fall eingezogen worden.

Nur weil sie sich also bei uns hier drüben im TH wiederfinden, muss das nicht heißen, dass sie wegen der Einfuhr allein eingezogen wurden.

Aber wenn es bei euch so viele bzw. regelmäßig illegal eingeführte Hunde gibt, könntest du ja evtl. mal erfragen, ob die alle vom Besitzer illegal eingeführt wurde, oder auch vom Vorbesitzer?
 
Die erwachsenen illegal eingeführten Hunde in NRW wurden aber nicht nur illegal eingeführt, sondern auch illegal von privat angeschafft und wären schon deswegen auf jeden Fall eingezogen worden.

Nur weil sie sich also bei uns hier drüben im TH wiederfinden, muss das nicht heißen, dass sie wegen der Einfuhr allein eingezogen wurden.

Aber wenn es bei euch so viele bzw. regelmäßig illegal eingeführte Hunde gibt, könntest du ja evtl. mal erfragen, ob die alle vom Besitzer illegal eingeführt wurde, oder auch vom Vorbesitzer?

Die Fälle sind unterschiedlich. Eben, nicht nur illegal eingeführte Hunde, sondern auch illegal angeschafft, teilweise eben auch privat direkt hinter der Grenze gekauft. Ich glaube, auch hier im Forum wurde der Fall von Daisy Dee geschildert, die ehemals illegal aus dem Ausland kam und dann hier in NRW privat übernommen wurde, was hier ja noch zusätzlich verboten ist. Austragen musste die Geschichte nur die letzte Halterin (und die Hündin natürlich), der "Importeur" nicht.
 
Ja, die hatte den Hund aber wie gesagt auch privat übernommen. "Eingeführt" war dann vielleicht auch noch ein Problem, aber letztlich nicht das wichtigste... :gruebel:
 
Ja, die hatte den Hund aber wie gesagt auch privat übernommen. "Eingeführt" war dann vielleicht auch noch ein Problem, aber letztlich nicht das wichtigste... :gruebel:
Sie hatte schon vorher einen Staff, für diesen alle Auflagen erfüllt und der Hund ist nie auffällig gewesen. Es wäre ein leichtes für sie gewesen, den Hund unter Einbindung des Tierheims legal zu bekommen. Hat sie aber nicht getan, eben weil sie wusste, dass sie einen illegal eingeführten Hund so einfach nicht angemeldet bekommt, zumal sie ihn schon bei sich hatte.... und ist damit auf die Nase gefallen. Kann man unter dem Namen des Hundes + Dortmund sicherlich noch alles ergooglen. Damals hat nach einer Gerichtsverhandlung der Vater dann den Hund legal aus dem Tierheim übernehmen können, sie bekam ihn nicht zurück. Würde heute so sicher auch nicht mehr entschieden.
 
Aber einen illegal eingeführten Hund über das Tierheim legal zu bekommen, hätte dann doch ebenfalls ein leichtes sein sollen? :gruebel:
 
Aber einen illegal eingeführten Hund über das Tierheim legal zu bekommen, hätte dann doch ebenfalls ein leichtes sein sollen? :gruebel:

Stimmt, dazu hätte sie aber kooperieren müssen und den Hund nicht auf eigene Faust aufnehmen sollen. Nachdem er dann aber bei sichergestellt wurde, war diese Option keine mehr.
 
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