Bewerbungen im Krankenstand - geht das?

Das hatte ich schon so verstanden, ändert aber nichts an der Tatsache das du Kohle rausschlagen kannst wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist ;)

Und das ist eben Auslegungssache, über die ich mich nun wahrlich nicht streiten möchte und auch gar nicht die Kraft für habe. Es ist leider Fakt, dass ich die letzten Monate meine Arbeit nur mittelmäßig ausgeführt habe aufgrund meines Zustands ... was zur Folge hatte, dass meine Kollegen doppelte Arbeit hatten und Altlasten aufarbeiten mussten, nachdem ich in den Krankenstand ging ... da ist eine Kündigung durchaus gerechtfertigt (auch wenn mein Arbeitgeber an dem Zustand nicht unschuldig ist, weil die Arbeitsaufteilung in dem Laden einfach ungerecht ist).
 
  • 29. April 2024
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Hi BlackCloud ... hast du hier schon mal geguckt?
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Black, mach wie du meinst. Und wenn sich das richtig anfühlt, lässt du es sein. Ich hätte da auch kein Interesse dran.
Mir tat die neue Arbeit sehr gut (bin aber auch von Vollzeit in TZ gegangen). Also vielleicht zieht sich dein Engpass ja gar nicht solang. :)
 
Sorry, ich wollte Dir auch nicht zu nahe treten und war bis dato der festen Überzeugung , daß ein Arbeitgeber nach der Probezeit nicht einfach so ohne konkreten Grund kündigen darf, im Krankenstand schon gar nicht.LG und Dir viel Kraft und Energie :)Clara
 
Keine Sorge, ihr tretet mir nicht zu nahe ;) es wäre ne Möglichkeit, aber ich habe wie gesagt nicht die Kraft und die Nerven da auch noch zu klagen, erst recht, wenn fraglich ist, ob ich damit durchkomme :hallo: ich konzentriere mich lieber auf's gesund werden und schöpfe meine Kraft für einen neuen Job.
 
Keine Sorge, ihr tretet mir nicht zu nahe ;) es wäre ne Möglichkeit, aber ich habe wie gesagt nicht die Kraft und die Nerven da auch noch zu klagen, erst recht, wenn fraglich ist, ob ich damit durchkomme :hallo: ich konzentriere mich lieber auf's gesund werden und schöpfe meine Kraft für einen neuen Job.


Prima:applaus:machDas
 
Vielleicht OT, aber informativ:

Ein Arbeitgeber darf immer und ohne soziale Rechtfertigung kündigen (auch ohne das Recht auf Abfindung), wenn im Betrieb nicht mehr als 10 (volle) Mitarbeiter beschäftigt sind (Azubis zählen nicht mit, TZ-Kräfte anteilig). Für solche Kleinbetriebe gilt das Kündigungsschutzrecht nicht.
 
Vielleicht OT, aber informativ:

Ein Arbeitgeber darf immer und ohne soziale Rechtfertigung kündigen (auch ohne das Recht auf Abfindung), wenn im Betrieb nicht mehr als 10 (volle) Mitarbeiter beschäftigt sind (Azubis zählen nicht mit, TZ-Kräfte anteilig). Für solche Kleinbetriebe gilt das Kündigungsschutzrecht nicht.

Auch OT: Hat das denn wirklich immer Bestand?
Meine AG muss ihren letzten Assistenten wohl nach seiner 3jährigen Elternzeit erst einmal wieder einstellen...
 
Nein, Elternzeit, Schwangerschaft etc. ist eine Ausnahme - der Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung gilt auch für Kleinbetriebe. Allerdings gilt mW. der Anspruch auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz dort nicht.

Vgl. hier (aus Arbeitgebersicht geschrieben, daher vielleicht auch mal interessant...)

 
Ein Arbeitgeber darf immer und ohne soziale Rechtfertigung kündigen (auch ohne das Recht auf Abfindung), wenn im Betrieb nicht mehr als 10 (volle) Mitarbeiter beschäftigt sind (Azubis zählen nicht mit, TZ-Kräfte anteilig).

Die Firma ist groß, allein in meiner Abteilung arbeiten rund 25-30 Leute.
 
@BlackCloud

Okay - ich hatte es auch in erster Linie allgemein angemerkt, weil das (mit den Kleinunternehmern) wohl sehr vielen Leuten (auch in solchen Betrieben Beschäftigten) nicht bewusst ist und sie meinen, es gibt ja den Kündigungsschutz. Und das böse Erwachen kommt dann bei der Entlassung....

Die Anforderungen an die Betriebe waren aber auch früher höher,, da war die maximale Zahl der Mitarbeiter 5 - 2004 oder 2005 wurde das aufgeweicht (weiß ich, weil es mich kurzfristig selbst betroffen hat.)

Ich hoffe, du findest schnell etwas anderes. Was und wo suchst du denn?
 
Ich bin gelernte Bürokauffrau und suche im Rhein-Sieg-Kreis was. Köln geht auch noch, möchte ich aber erstmal nicht versuchen, weil ich bis jetzt immer nach Köln rein musste und die Spritkosten sind schon happig bei mir, die will ich runterschrauben.
 
Okay, auch wenn es Dir im Moment richtig mies geht, aber überlege noch mal, ob Du nicht zumindest eine Rechtsberatung zur Kündigung in Anspruch nimmst.
Wie geschrieben, ich musste damals beim Prozess noch nicht mal dabei sein.
Und je nachdem, wird die Abfindung auch nicht angerechnet, wenn Du nach der Krankmeldung einen neuen Job findet.
(Da kenne ich die Regeln aber nicht, das müsste Dir die Rechtsberatung aber sagen können)

Ich gehe mal davon aus, dass sie damit rechnen, dass Du Dich nicht wehrst und deshalb so dreist sind.
 
Kannst Du eventuell Wohngeld beantragen?
 
Nein, Elternzeit, Schwangerschaft etc. ist eine Ausnahme - der Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung gilt auch für Kleinbetriebe. Allerdings gilt mW. der Anspruch auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz dort nicht.

Vgl. hier (aus Arbeitgebersicht geschrieben, daher vielleicht auch mal interessant...)


Er war vorher schon Teilzeitangestellt. Allerdings haben sich die betrieblichen Anforderungen stark verändert, aber egal - anderes Thema.
 
Warum Paulemaus? Es wurde doch schon gesagt das die Kündigung wahrscheinlich gerechtfertigt war da die anfallende Arbeit nicht ordentlich ausgeführt wurde.
 
Zum Thema ergänzende Leistungen, ist hiermit wohl alles beantwortet. :)

 
um die finanzielle Spitze bischen abzufedern könntest du auch bei deinem Kreditinstitut anrufen und nachfragen, ob man denn die Raten, aufgrund deiner Situation, ein paar Monate aussetzten könnte. Vorher könnte man ja mit der Therapeutin darüber sprechen, eventuell kann sie dir einen entsprechenden Dreizeiler schreiben. Ich habe gemerkt, dass mein Kreditinstitut mehr dran gelegen war die Finanzierung um ein paar Monate hinten rauszuschieben als durch eine Privatinsolvenz garnichts mehr zu bekommen.
 
um die finanzielle Spitze bischen abzufedern könntest du auch bei deinem Kreditinstitut anrufen und nachfragen, ob man denn die Raten, aufgrund deiner Situation, ein paar Monate aussetzten könnte. Vorher könnte man ja mit der Therapeutin darüber sprechen, eventuell kann sie dir einen entsprechenden Dreizeiler schreiben. Ich habe gemerkt, dass mein Kreditinstitut mehr dran gelegen war die Finanzierung um ein paar Monate hinten rauszuschieben als durch eine Privatinsolvenz garnichts mehr zu bekommen.
definitiv, und fragen kostet nichts.
Wobei normalerweise nur die Tilgungen ausgesetzt werden können, die Kreditzinsen sind in der Zeit trotzdem zu zahlen
 
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