@ Clay
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Der Hund muss sich im Jagdbezirk aufhalten.
2. Es dürfen weder Sicht- noch Ruf- noch sonstige Kontaktmöglichkeit zur Begleitperson bestehen.
3. Der Hund muss "in flagranti" beim tatsächlichen Wildern angetroffen werden. Beobachten des Hundes zu einem früheren Zeitpunkt reicht nicht aus.
4. Der Hund muss das Wild tatsächlich gefährden können (z.B. nach Größe, Rasse, Örtlichkeit, erkennbaren Reaktionen oder anderen Begleitumständen)
5. Ein Einfangen des Hundes muss ausgeschlossen sein, der Jäger muss den Hund ansprechen, bloßes Nachlaufen genügt nicht.
6. Kennt der Jäger den Eigentümer/Halter so ist ein Abschuss ohne vorherige Warnung unverhältnismäßig.
Wird der Hund erneut beim jagen angetroffen darf er, unter Einhaltung der Punkte 1 - 5 erschossen werden.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Der Hund muss sich im Jagdbezirk aufhalten.
2. Es dürfen weder Sicht- noch Ruf- noch sonstige Kontaktmöglichkeit zur Begleitperson bestehen.
3. Der Hund muss "in flagranti" beim tatsächlichen Wildern angetroffen werden. Beobachten des Hundes zu einem früheren Zeitpunkt reicht nicht aus.
4. Der Hund muss das Wild tatsächlich gefährden können (z.B. nach Größe, Rasse, Örtlichkeit, erkennbaren Reaktionen oder anderen Begleitumständen)
5. Ein Einfangen des Hundes muss ausgeschlossen sein, der Jäger muss den Hund ansprechen, bloßes Nachlaufen genügt nicht.
6. Kennt der Jäger den Eigentümer/Halter so ist ein Abschuss ohne vorherige Warnung unverhältnismäßig.
Wird der Hund erneut beim jagen angetroffen darf er, unter Einhaltung der Punkte 1 - 5 erschossen werden.