Nuja, wenn sie die behördliche Genehmigung hat(te) einen solchen Hund zu halten,
müssen ihr eigentlich die Konsequenzen bewusst gewesen sein.
zitat :
...ihre Halterin, die eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhund-Mischlingsterriers hat
Ich bin nämlich
ganz sicher, das einem die Gesetzeslage für einen Listenhund sehr deutlich erklärt wird.
...und wenn es denn wirklich "vernachlässigte Aufsichtspflicht" wäre, warum bittet die Halterin dann nicht beim Tierheim oder den Listenhundvereinen um Hilfe.