Wuppertal - Hund nicht angeleint – Herrchen in den Knast?

uah zu welchen Zeiten läufst du denn im Schwelmer Wald , den kenne ich eigentlich nur als ziemlich gut besucht ;) deshalb laufe ich da gar nicht, ist aber auch ein Stück von uns weg
 
Der Betreff ist aber schon ein wenig sehr an den Haaren herbei gezogen. Der Typ will sein Bußgeld nicht bezahlen und soll deshalb in Haft genommen werden. Den Hund nicht anzuleinen ist das eine, sein Bußgeld nicht zu bezahlen etwas anderes. Damit drückt er dann (finanziell) sein Vergehen lieber dem Steuerzahler aufs Auge- echt ein toller Typ. :unsicher: Würde schön eng im Knast und richtig teuer für daran völlig unbeteiligte Dritte, wenn jeder seine Strafe lieber absitzt, weil man einfach der Meinung bleibt, man hätte sich nicht falsch verhalten.



naja da es sich hier um bußgeld handelt würde er erzwingungshaft antreten müssen und da bleiben die schulden bestehen.
in der höhe hier dürften das so 3tage werden.
 
Also Mittags lauf ich da. Unter der Woche. Unter der Wiche geht aber auch Scharpenacken ganz gut. Am Wochenende wuerde ich lieber auf Heilenbecker Talsperre den oberen Wald tendieren. Parken beim Campingdings da. Da ist auch recht nix los. Ich hab ja das gleiche Problem wie du und da ich oft allein.mit mehreren Hunden laufe hab ich auch kein Bock auf andere.
 
Damit drückt er dann (finanziell) sein Vergehen lieber dem Steuerzahler aufs Auge- echt ein toller Typ. :unsicher: Würde schön eng im Knast und richtig teuer für daran völlig unbeteiligte Dritte, wenn jeder seine Strafe lieber absitzt, weil man einfach der Meinung bleibt, man hätte sich nicht falsch verhalten.

... kann doch nicht Dein Ernst sein oder?
Falls doch, Mensch da bezahl ich doch meine Bussgelder in Deutschland demnächst richtig gerne!! Selbst die ungerechtfertigen Bussgelder, damit es blooss keinen unschuldigen Steuerzahler trifft, wenn ich nicht zahle.

MaHeDo, ungerechtfertigen Bussgelder gibt es tatsächlich. Und wie ich die Lage hier sehe, ist es zumindest eine 50:50 Situation und damit sollte die Behörde sollte es zurückziehen. Somit werden dann auch die Knastkosten gespart. ;)

Sicherlich gibt es ungerechtfertigte Bußgelder, in diesem Fall wurde die Rechtsbeschwerde aber bereits vom OLG Düsseldorf als unbegründet zurück gewiesen. Die Behörde hat daher überhaupt gar keinen Grund, die Forderungen zurück zu ziehen, sie können vollstrecken.

naja da es sich hier um bußgeld handelt würde er erzwingungshaft antreten müssen und da bleiben die schulden bestehen.
in der höhe hier dürften das so 3tage werden.

Nein, denn in dem Artikel wird eindeutig von Ersatzhaft gesprochen, also anstelle des Ordnungsgeldes. ;)
 
naja da es sich hier um bußgeld handelt würde er erzwingungshaft antreten müssen und da bleiben die schulden bestehen.
in der höhe hier dürften das so 3tage werden.

Nein, denn in dem Artikel wird eindeutig von Ersatzhaft gesprochen, also anstelle des Ordnungsgeldes. ;)



also ich kan nur aus eigener erfahrung schreiben ,und bei uns hier liegt der preis fürn unangeleinten hund mit gebühr bei 90 euro.
da ich auch zu den unbelehrbahren gehöre erwischt es mich so im jahr 3bis 4 mal.
zählt schon zu den festen kosten.
naja beamte und ich kennen sich schon,man reded sich mit du an:D:D
und manchmal weigert man sich einfach zuzahlen und wen sich das hin und her paar monate raugezogen hat,kommt dann die aufforderung zum antritt zur erzwingungshaft,meist 3 tage,aber die 90 euro bleiben eben bestehen.
naja a ende wird dann doch bezahlt.;);)::):)
 
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