urlaub in bayern m.am.bulldog

goth-lilith1

10 Jahre Mitglied
moin,

ich wüsste gerne,was ich zu beachten habe,
wenn ich mit meinem am.bulldog zu besuch
nach bayern fahre.

danke,für die antwort.
 
In Bayern gibt es keine landesweiten Regelungen für das Führen von Hunden. Alle Regelungen erfolgen durch die Gemeinden in Form von Satzungen. Erkundige Dich bei der Gemeinde, was für deren Gebiet zutrifft.
 
Kommt ihr da nicht bei mir in der Nähe vorbei :verwirrt:

Wenn ja, dann müssen wir uns aber treffen :hallo:
 
Also,wenn wir mit unseren Hunden nach Bayern fahren, da interessiert es keine Sau ob das ein American Bulldog oder ein Staff oder ein Pudel ist. Die Hunde müssen im Feriendorf an der Leine geführt werden und das wars. Wir fahren in ein Feriendorf im Bayrischen Wald, das liegt genau am Waldrand, man geht aus dem Haus raus um die Ecke und ist im Wald. Ist speziell für Urlaub mit Hunden und Kindern. Es gibt auch keine Berührungsängste oft sind mehr Hunde als Kinder dort. Und im Dorf dürfen die Hunde in dem meitsen Gasthöfen mit solange sie brav sind und andere nicht stören.


Also wir fahren gerne nach Bayern.:)

Solange man Tourist ist und Geld da lässt, hat man fast Narrenfreiheit. Bei einem dauerhaften Aufenthalt/Umug nach Bayern, siehts natürlich wieder anders aus. Aber für dem American Bulldog wie für die meisten großen Rassen, ist das auch nicht weiter tragisch.
 
ich danke euch,für die antworten.
will nur sicher gehen,
da der am.bulldog in bayern GELISTET ist,..!!!
 
ich danke euch,für die antworten.
will nur sicher gehen,
da der am.bulldog in bayern GELISTET ist,..!!!

Eben..... ;)
Und somit sind wir für Euch das Urlaubs-Wonderland....

In Bayern ist es so gut wie unmöglich einen L1 "offiziell" angemeldet zu kriegen.
Und weil es eben keine gibt, gibt es für sie auch keine Extra-Auflagen....
Somit sind sie als Besucher "just another dog" und unterliegen nur den örtlichen Auflagen, die aber für alle Hunde gelten.

Von daher....
herzlich willkommen und viel Spaß bei uns......:hallo: :hallo: :hallo:
 
der am.bulldog ist nicht Kat 1 in Bayern...sondern "nur" Kat 2 und darf auch dauerhaft in Bayern gehalten werden
 
Also,wenn wir mit unseren Hunden nach Bayern fahren, da interessiert es keine Sau ob das ein American Bulldog oder ein Staff oder ein Pudel ist. Die Hunde müssen im Feriendorf an der Leine geführt werden und das wars. Wir fahren in ein Feriendorf im Bayrischen Wald, das liegt genau am Waldrand, man geht aus dem Haus raus um die Ecke und ist im Wald. Ist speziell für Urlaub mit Hunden und Kindern. Es gibt auch keine Berührungsängste oft sind mehr Hunde als Kinder dort. Und im Dorf dürfen die Hunde in dem meitsen Gasthöfen mit solange sie brav sind und andere nicht stören.


Also wir fahren gerne nach Bayern.:)

Solange man Tourist ist und Geld da lässt, hat man fast Narrenfreiheit. Bei einem dauerhaften Aufenthalt/Umug nach Bayern, siehts natürlich wieder anders aus. Aber für dem American Bulldog wie für die meisten großen Rassen, ist das auch nicht weiter tragisch.
Oh, ich dachte, es geht dem TE darum, was man offiziell beachten muss, wenn man Urlaub in Bayern macht. Aber anscheinend wollte sie Geschichten über persönliche Erfahrungen lesen - sorry, mein Fehler.

In Bayern ist es so gut wie unmöglich einen L1 "offiziell" angemeldet zu kriegen.
Und weil es eben keine gibt, gibt es für sie auch keine Extra-Auflagen....
Somit sind sie als Besucher "just another dog" und unterliegen nur den örtlichen Auflagen, die aber für alle Hunde gelten.

Von daher....
herzlich willkommen und viel Spaß bei uns......:hallo: :hallo: :hallo:
Es gibt überhaupt keine landesweiten Auflagen, egal für welchen Hund. Es gibt aber den Art.18 LStVG, der den Gemeinden ermöglicht, für große und gefährliche Hunde gem. Art. 37 LStVG Auflagen zu erlassen. Das tun sie, oder eben nicht. Deswegen bei der entsprechenden Gemeinde informieren. Oder eben davon ausgehen, dass es eh niemanden interessiert.
Ich persönlich würde Ausweis und irgendeine Anmeldebestätigung (z.B. Steuermarke) des Hundes mitführen und evtl. den MK dabei haben. Dann kann man den bei Bedarf immer noch anlegen. Der AB gilt in Bayern als gefährlich, solange die Gefährlichkeit nicht für den Einzelfall widerlegt wurde (WT). Bei Besuchshunden weiß ich nicht, wie bzgl. der Gefährlichkeit verfahren wird. Theoretisch müsste er aber ohne den Nachweis wie ein Kat. 1 behandelt werden.

Sind aber wie gesagt nur die offiziellen Geschichten, man kann auch einfach mal gar nix machen und gucken was passiert. Dann hätte man hier aber vermutlich nicht nachgefragt.
 
Also ist es richtig, dass ich zum Beispiel mit einem StaffBull in jedes Bundesland darf und dort urlauben kann!?
 
Du kannst innerhalb Deutschlands überall hin. Du musst Dich nur an die dort gültigen Vorschriften halten und Du darfst den Staffbull halt nicht überall beliebig halten.
 
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