Das Ende von Countrydog...

Wenn man im nachhinein tatsächliche oder angebliche Fakten erhält, kann man alles Erlebte/Gehörte/Erfahrene wunderbar in die gegebenen Strukturen einordnen ... eine ganz normale Neigung des menschlichen Gehirns.

Schilderungen dessen beginnen dann meistens in der Art: "Wenn ich jetzt im nachinein überlege, wird mir klar ... "

Ja, da würde ich zum großen Teil zustimmen.

Jedoch ist es oft in solchen Fällen auch so,
das z.B. "Ausreden" und Erklärungen die man zuvor glaubte - im Licht neuer Fakten,
dann wirklich ein anderes Bild ergeben.

Z.B. wenn man erklärt bekommt das man wegen der Unruhe im Rudel, besser nicht aufs
Gelände und erst recht nicht ins Haus sollte - und nachher die Bilder vom Inneren des Hauses sieht.

Oder wenn einem der stinkende, Kotverschmierte gekaufte Welpen auffällt und dann als
Erklärung von Inkontinenten Hunden erzählt wird, in deren Unfallpfützen sich dummerweise
der Wurm gerne wälzt - und nachher sieht dass das ganze Haus am Boden eine Bedürfnisanstalt ist.

Dann hat das wenig mit automatismen im Gehirn zu tun - dann ist einfach die Lüge Klar.

Nein, es tut sich nur eine neue alternative Möglichkeit zur bisher angenommenen Wahrheit auf ! Das heisst nicht automatisch, dass die neue Alternative nun die Richtige ist!!!

Diese Deine Einstellung und Wertung werde ich nie verstehen können.
Ich hatte bewußt sehr klare und präzise Beispiele ausgewählt, die Anhand realem Materials
(Bilder/Videos) unabhängig von Zeugenaussagen belegbar sind, die selbst der AmtsVEt.
als untragbar ansah.

Was muss für Dich auf dem Tisch liegen,
was passieren das dies für Dich gilt und zählt?
Akzeptierst Du nur einen Richterlichen Entscheid,
in Verbindung mit einer Aussage der Beschuldigten?

Dann liebe Pommel,
frage ich mich wie Du bei diesem Anspruch in Deinen nicht gerade wenigen Beiträgen in
diesem Forum zu Themen eine Meinung äußern willst. Stellung beziehen willst.
Dann müßten es ja bei allen Themen um Sachfragen eine vakante Stellungnahme geben.
Denn nur in wenigen Themen ist eine so präzise und umfassende Informationsbasis zugänglich wie hier.
 
Pommel schrieb:
Ganz einfach: Gerüchteküche, wo Mutmassungen ganz schnell zu Fakten werden

Hmmm...also ich weiß nicht....
Gerade in dieser Angelegenheit werden Menschen, die ein Interesse daran haben dass den Tieren geholfen wird weniger mit vorgehaltener Hand Info´s im "Stille-Post-Verfahren" weitergeben um möglichen Gerüchten Tür und Tor zu öffnen.
Wenn wirklich vorab schon behördlich was "am laufen" war, macht die Aussage tatsächlich Sinn.
...
LG
Nicole

Es lief ja schon vorher was mit den Behörden, ich bezog mich mit der Mutmassung auf den im Umlauf befindlichen Termin 17.09. :)
 
Wer dann hoch oben auf dem Podest steht auf das er gestellt wurde (was nicht heißen soll das man da mit Gewalt rauf gezerrt worden ist....), der hat dann vielleicht echt ein großes Problem sich selbst soweit realistisch einzuschätzen um seine Grenzen zu erkennen - und die auch klar und deutlich zu sagen.


naja, es heisst ja nicht umsonst, wer hoch fliegt, fällt tief.

und wenn ich das jetzt sehe, dann muss gesa ziemlich hoch geflogen sein, um so tief fallen zu können :(
 
Pommel schrieb:
Nein, es tut sich nur eine neue alternative Möglichkeit zur bisher angenommenen Wahrheit auf ! Das heisst nicht automatisch, dass die neue Alternative nun die Richtige ist!!!

Wenn Hunde im Haus in ihrem Dreck über einen sehr langen Zeitraum leben mussten und dann die Aussage vom Halter kommt, dass sich ein Hund ( Doggenwelpe) in Kot und Urin gewälzt hat, weil ein paar alte Tiere inkontinent sind....mag das in den Augen des Halters "seine" Wahrheit sein und somit für ihn/sie auch richtig.

Tastache ist jedoch, dass nicht vereinzelt Hunde aus Gründen der Inkontinenz Kot und Urin im Haus abgesetzt haben und demnach darf man wohl logisch schlußfolgern, dass der betroffene Hund (Doggenwelpe) dem Kot und Urin nicht wirklich ausweichen konnte.
Mal als Beispiel von mir.
Was siehst Du da als richtig an, wenn ich mal fragen darf?
Das der Hund sich tatsächlich im Kot und Urin gewälzt hat...oder das er dem nicht entgehen konnte ( die Bilder hast Du ja gesehen...)

LG
Nicole
 
PS.: Ist jemanden aufgefallen, das wir inzwischen deutlich über 50.000 Zugriffe bei diesem Thema sind?

Bei 15 Tagen Laufzeit des Themas (den 29. lasse ich mal weg, denn es ist erst 22:33 eingestellt)

fast 3.400 Zugriffe pro Tag, es sind kaum mal unter 20 Gästen hier am lesen,
meist deutlich mehr.

Das Interesse empfinde ich als sehr positiv, dies Thema könnte viel bewirken (nicht für eine "Abrechnung"
mit K. (die ich eh für ungeeignet halte) im Blick auf Vermeidung solcher Fälle, Informationen
zu möglichen Anzeichen solcher Fälle, aber eben auch für Veterinäre und Behörden.

In diesem Zusammenhang einmal ein Dank an die KSG, dass soetwas hier möglich ist.
 
Wäre ja nett, wenn dem Amtsvet ein bisschen ein Bein gepieselt würde, aber könnte er sich nicht auf die gute Optik der Hunde und die Unverletzlichkeit der Wohnung rausreden?
Also man braucht ja schon gute Gründe, um eine Wohnung (dann auch noch in Abwesenheit des Besitzers) in Augenschein zu nehmen - es sei denn, einer züchtet Kampfhunde. ;)
 
Moinsen,

nachdem ich hier seit dem ersten Tag stiller Mitleser bin möchte ich nun auch einmal etwas zum Thema beitragen, vielleicht ist das ja für den ein oder anderen interessant, auch wenn es keine "Neuigkeiten" sind und auch Frau Z. und ihrer Orga schon schriftlich vorliegen.
Ich war am vergangenen Sonntag selber in Brokeloh und hatte dort Gelegenheit mit den direkten Nachbar von Frau K. zu sprechen. Was dabei herausgekommen ist werde ich jetzt hier nicht öffentlich schreiben damit es nicht, wie in einem anderem Forum, ein Mod. direkt wieder löschen muss, nur soviel, es war nicht anders als jetzt in der Eifel, zumindest in den letzten Monaten die sie dort "gelebt" hat. Diese Aussage die mir gemacht wurden bewerte ich als authentisch und auch der Kontakt zum ehemaligen Vermieter ist eingeleitet nur leider ist er zur Zeit im Urlaub.

MfG
Schleicher
 
Pommel schrieb:
Nein, es tut sich nur eine neue alternative Möglichkeit zur bisher angenommenen Wahrheit auf ! Das heisst nicht automatisch, dass die neue Alternative nun die Richtige ist!!!

Wenn Hunde im Haus in ihrem Dreck über einen sehr langen Zeitraum leben mussten und dann die Aussage vom Halter kommt, dass sich ein Hund ( Doggenwelpe) in Kot und Urin gewälzt hat, weil ein paar alte Tiere inkontinent sind....mag das in den Augen des Halters "seine" Wahrheit sein und somit für ihn/sie auch richtig.

Tastache ist jedoch, dass nicht vereinzelt Hunde aus Gründen der Inkontinenz Kot und Urin im Haus abgesetzt haben und demnach darf man wohl logisch schlußfolgern, dass der betroffene Hund (Doggenwelpe) dem Kot und Urin nicht wirklich ausweichen konnte.
Mal als Beispiel von mir.
Was siehst Du da als richtig an, wenn ich mal fragen darf?
Das der Hund sich tatsächlich im Kot und Urin gewälzt hat...oder das er dem nicht entgehen konnte ( die Bilder hast Du ja gesehen...)

LG
Nicole

Nicole, wo habe ich diesen Zusammenhang hergestellt?
 
mal was anderes, ich möchte auf keinen fall etwas beschönigen oder irgendjemandem etwas unterstellen, aber.............


..............wer bewertet jetzt den wahrheitsgehalt bei den zeugenaussagen? im grunde könnte sich jetzt jeder, der gesa ans bein pinkeln will, aus welchem motiv raus auch immer, dort melden und von den schrecklichen zuständen berichten (infos darüber gabs und gibts ja genug in der presse).

es hat keiner, ausser die, mit dem foto von feli, irgendwelche nachweise in form von bildern dazugemacht und es ja nun mal leider so, das jeder viel erzählen kann.

wie gesagt, das soll nicht beschönigend gemeint sein, aber der gedanke kam mir einfach.
 
Irgendwie find ich die HP von Sonja "komisch" - warum ist die jetzt bei web.me.com? hauptdomain ist doch



Kenn mich jetzt nicht so aus, nicht das die Seite einfach nur eine Kopie von der Hauptseite ist?
 
Das liegt vermutlich daran das die Zeugenaussagen auf der Seite von Frau Zietlow als eidestattliche Versicherungen vorliegen? Anders würde Sie sie wohl kaum veröffentlichen?

MfG
Schleicher
 
Angel, das kann man leider nie genau sagen. Ich denke es wird sicherlich einige "Trittbrettfahrer" geben, an den Kernpunkten wird aber nichts zu rütteln sein, die Fakten sind ja nun belegt
 
meike, das ist wohl so richtig, und wie gesagt, ich wollte auch nichts beschönigen.

schleicher, die aussagen sind als email bei frau zitlow eingegangen, wer soll denn da eine eidesstattliche erklärung abgenommen haben:verwirrt:

ausserdem wäre es mir neu, das man bei schriftlichen aussagen sowas machen muss, vor gericht wird man vereidigt, bei einer mündlichen aussage.
 
@Meike
Was man per Email schickt kann man auf Nachfrage auch nochmal in rechtskräftiger, schriftlicher Form per Fax oder Snailmail nachreichen. Ich glaube nicht das ein Anwalt (Der von Frau Zietlow) einer ungesicherten Veröffentlichung zustimmen würde!

MfG
Schleicher
 
@Meike
Was man per Email schickt kann man auf Nachfrage auch nochmal in rechtskräftiger, schriftlicher Form per Fax oder Snailmail nachreichen. Ich glaube nicht das ein Anwalt (Der von Frau Zietlow) einer ungesicherten Veröffentlichung zustimmen würde!

MfG
Schleicher
:zufrieden:
eben - dient zudem der eigenen Rechtsicherheit von Frau Zietlow und ist durchaus normal und legitim
 
ja, das ist ja das, was ich meinte, erzählen kann jeder viel.

dann müsst ja jeder, der jetzt etwas dazu geschrieben hat, bei einem anwalt gewesen sein.


gesas anwalt hat sein mandat jetzt niedergelegt, auch kein gutes zeichen.
 
Wäre ja nett, wenn dem Amtsvet ein bisschen ein Bein gepieselt würde, aber könnte er sich nicht auf die gute Optik der Hunde und die Unverletzlichkeit der Wohnung rausreden?
Also man braucht ja schon gute Gründe, um eine Wohnung (dann auch noch in Abwesenheit des Besitzers) in Augenschein zu nehmen - es sei denn, einer züchtet Kampfhunde. ;)

Nö, lassen wir jetzt mal die § 11 Geschichte aussen vor.
Obgleich ich überzeugt bin, das der Herr AmtsVet. sich hier erstmals in diesem Fall strafbar gemacht hat.

Aber wir sehen jetzt mal nur auf private Haltung und Wohnung
(bei der natürlich keine 37 - 69 Hunde vorgesehen sind plus andere Tier).

Das Tierschutzgesetz sagt deutlich im zweiten abschnitt Tierhaltung:
Tierschutzgesetz schrieb:
§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,


1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Damit dies nicht so unpräzise bleibt gibt es dazu die Durchführungsbestimmungen zum
Tierschutzgesetz. Hier sind konkrete Angaben auch für einen Amtsvet. festgelegt wie er
damit umzugehen hat. Hier insbesondere zu dem Punkt 3 oben ganz in rot abgehoben
heißt es dort:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes schrieb:
Zu § 2 Tierschutzgesetz Nr. 3 (Erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Tierhalters)

1.2
Die zuständige Behörde hat sich im Rahmen ihrer Überwachungsmaßnahmen vom Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse über die Haltungsansprüche des Tieres im Hinblick auf Ernährung, Pflege und Unterbringung sowie die entsprechenden Fähigkeiten des Tierhalters zu überzeugen, wenn für deren Fehlen konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Ein sachgerechter Umgang mit dem Tier muss gewährleistet sein.

Wenn also ein AmtsVet. auf einem Aussengelände mehr als 20 Hunde (bewußt niedrige
Zahl angesetz) sieht, weiß das er dort Nothunde aus einem AH Fall abgegeben hat, weiß
das nur eine Person dort "lebt",
und nicht auf den Gedanken kommt mehr als den Auslauf zu kontrollieren,
ist das nicht das was die Vorschriften mit der Pflicht zur Kontrolle zum Wohl der Tiere
festgelegt hat.
Es ist nicht das was man mit Gewährleistung sachgerechter Haltungsansprüche und
artgerechte Unterbringung bezeichenen kann, wofür der AmtsVet aber als "Anwalt" der
Tiere verpflichtet ist.

Er hätte das Haus, Schlaf- und Ruheplätze bei einer solchen Anzahl Tiere die ihm bekannt
war kontollieren müssen - zur Not mit Polizeilicher Hilfe die er jederzeit anfordern kann.
Eine Verweigerung des Zutritts des Hauses wäre ein Grund für Begründete Zweifel und
den Einsatz aller ihm möglicher Mittel!
 
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