@ MaHeDo,
ich beziehe mich auf die Darstellung des Vets, der von Hilfe und Aufnahme spricht.
Ja ist eine Angabe von Frau Zietolow. Aber verzeih wenn ich eine Öffentlich getätigte Aussage einer
rechtlich beratenen Person, die sie über einen Behördenvertreter macht, höher einschätze als eine
Aussage der Frau K. in einem Forum. Denn die Angaben der Frau k. z.B. in ihrer Mail an Frau Zietlow
haben sich alle als falsch und gelogen ergeben.
Auch das restliche handeln der Frau K. siehe Vereinsstatus gaukelein in dieser Sache
(aus dem Wuff Beitrag "unser Tierschutzhof " und "auch ansonsten helfen wir gerne bei Fahrketten & Co!"),
aber auch z.B. die Redakteurin die sich in Deinem Verlinkten Thread meldet und aus dem folgender
Bericht, respektive Stellungnahme entstanden ist:
der Hund schrieb:Kürzlich hatte eine Autorin in DER HUND über einen Animal-Hoarding-Fall (krankhaftes Tiersammeln) berichtet, in dem die bei Redaktionsschluss noch anerkannte Tierschützerin und ihr Verein verwahrloste Border Collies aus schlechter Haltung befreit hatten. Nun geriet die Frau selbst in den Fokus der Behörden.
lassen bei mir Zweifel aufkommen an den Aussagen der Frau K.
Letztlich zählt eh nur Tierschutzgesetz,
und dort steht eindeutig:
und wenn ich für andere Tiere aufnehme,§ 11
(1) Wer
2. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
1. die Art der betroffenen Tiere,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
die ich dann auch weitervermittle ist aus meiner Sicht, sowie nach gängiger Praxis, der Umstand erfüllt.
Ich hatte das Urteil vom OLG bereits eingestellt, dass in letzter Instanz festgestellt hat, dass es sich bei der Unterbringung von Tieren in häuslichem Umfeld eben nicht um ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung handelt. War den Klägern seinerzeit doch extrem wichtig, genau das bewiesen zu bekommen.
Wenn eine Redaktion von einem Verein spricht, hat sie wohl schlecht recherchiert. Ich finds ja eher bitter, wenn sie mit jemandem zusammenarbeiten, von dem sie das nicht einmal das wissen.
"Tierschützerin" ist kein anerkannter Beruf, so kann sich jeder nennen. ( Man kann sich auch Zauberer nennen und in dem Fall gehen die meisten wohl nicht einmal davon aus, dass man tatsächlich zaubern kann.) Gleiches gilt für Hundetrainer, kann sich auch jeder nennen. Das ändert nichts daran, dass sie rein rechtlich als Privatperson anzusehen ist, da es keinen Verein (gesetzlich definierter Begriff) gegeben hat.
Aber, und da sind wir wieder beim Ausgangspunkt, genau das wird dann ein Gericht im Einzelnen aufbröseln müssen, Anklagepunkt für Anklagepunkt. Nur weil du keine Zweifel hast, heisst das noch lange nicht, dass es keinen Grund zum zweifeln gäbe.