Genauso wenig wie ich von weitem eine Allufahne riechen kann, weiß ich eben auch, ob er wieder belebt werden muß oder eben nicht. Und das ist für mich der entscheidende Punkt. Wenn ich aus der Entfernung so wenig weiß, dann weiß ich auch nicht, ob der Mensch vielleicht einfach schläft, na ja im Suff schläft. Oder im Drogenrausch oderwasauchimmer. Aber einfach anzunehmen, der müsste wieder belebt werden und aufgrund dieser fragwürdigen Annahme nicht ein paar Minuten Zeit für die Alarmierung der Tierrettung zu haben....
Das ist eben für MICH der Punkt.
Jo.
Und genau, WEIL Du nicht weißt, ob der Mensch in Lebensgefahr schwebt oder nicht, bist Du als Polizist schlicht und ergreifend dazu VERPFLICHTET, vom Schlimmsten auszugehen. Sprich: Du bist dazu verpflichtet, unverzüglich alle Maßnahmen zu treffen, um ggf. SOFORT Erste Hilfe leisten zu können. Wenn ein Hund verhindert, dass Du diese Maßnahmen treffen kannst, muß er eben "unschädlich" gemacht werden. Und zwar sofort.
Ist das so schwer zu begreifen?