Cordi
15 Jahre Mitglied
(ich hab das ellenlange post mal gelöscht, sonst werde ich wirklich gagga )Sorry .. auch wenn wir uns sonst echt gut verstehen .. hier laufen unsere Meinungen vollkommen auseinander .. ich empfinde derartiges Rechtsempfinden als vollkommen gagga ...
Nochmals: Auf meinem Grundstück hat niemand etwas zu suchen. Weder Nachbars Kinder noch irgendwelche Einbrecher ... und nein, ich würde diese Schuld, wenn sich jemand beim illegalen Betreten meines Grundstücks - auf welche Art auch immer - verletzt, NICHT auf mich nehmen .. es ist MEIN Grundstück, NIEMAND hat dort ungefrag etwas zu suchen
es ist doch vollkommen wurscht wie du das siehst oder wie ich das sehe.........fakt ist : es gibt die Verkehrsicherungspflicht für Grundstücke (siehe Bsp Teich) und die greift da, ob es dir oder mir passt ist dem Gesetz wupp. Wie ein Urteil letzenendes ausfallen wird ist vom jeweiligen Richter abhängig, den Ärger hat man allemale
ja, und HH haften für ihre Hunde (siehe Gefährdungshaftung) und wieder: vollkommen egal wie du es siehst oder wie ich es sehe. Auch hier wieder: Wie ein Urteil letzenendes ausfallen wird ist vom jeweiligen Richter abhängig, den Ärger hat man allemaleund noch HAFTEN ELTERN FÜR IHRE KINDER und nicht die Nachbarn ...
AMEN .. so lassen wir es jetzt einfach mal stehen