Jackie, da kannst Du Dich drehen und wenden wie Du willst, "Kampfhund" ist längst keine bloße Berufsbezeichnung mehr!
"§ 1 Kampfhunde
1) Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
(2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier. "
Quelle:
Damit hast Du in BaWü einen KAMPFHUND, keinen Listenhund, wenn Du einen reinrassigen oder gemixten Hund obiger Rassen am Strick führst. Es ist nunmal zum gängigen Sprachgebrauch geworden, ob uns das nun gefällt oder nicht.
"§ 1 Kampfhunde
1) Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
(2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier. "
Quelle:
Damit hast Du in BaWü einen KAMPFHUND, keinen Listenhund, wenn Du einen reinrassigen oder gemixten Hund obiger Rassen am Strick führst. Es ist nunmal zum gängigen Sprachgebrauch geworden, ob uns das nun gefällt oder nicht.