BW, ich kann mich trotzdem nur wundern...
Einerseits schreibst du:
der Hund ist mein Herzibaby wird Ordnungsgemäss gehalten beim Gassi gehen ist er angeleint und trägt einen Maulkorb zumindest an öffentlichen Orten was bei uns vom Ordnungsamt so vorgeschireben ist
(Wo wohnst denn du, dass der Maulkorb nur an öffentlichen Orten vorgeschrieben ist? In Österreich?)
somit halte ich mich an alle Regeln die mir auferlegt wurden und somit interessieren mich irgendwelche Hysterischen Bürger auch nicht.
Na, dann ist doch alles bingo.
Und dann:
Was aber auch heisst falls mein Hund komplett austicken sollte (ein Restrisiko besteht immer bei jedem Tier) und einen Menschen angreift und ihn schwer verletzt und völlig ausser Kontrolle ist
... dass er dann einen Maulkorb trägt. Tragen sollte. Denn du hältst dich doch an alle Auflagen.
Die Fortführung des Satzes:
will ich den Amtstierazt sehen der dann da hingeht und dem Hund die Spritze setzt.
hingegen ist vollkommen unlogisch.
Denn wenn er einen Maulkorb trägt, kann ja nichts passieren. Und selbst wenn der Vorfall an einem "nicht ganz so öffentlichen Ort" passiert, wo der Hund keinen Maulkorb tragen braucht...
Was meinst denn du,
wie lange so ein Hund "austickt und völlig außer Kontrolle ist"???
Und wie lange es braucht, bis der Amts-TA vor Ort ist? Im Gegensatz zur Polizei?
Also bleibt dann nur noch eine gezielt Form von Tötung übrig und das ist ein Schuss.
Ja, klar. Auf einen total austickende, "gerade einen Menschen zerfleischenden" oder jedenfalls wild
durch die Gegend tobenden Hund.
Dem wird dann gleichfalls wild hinterhergeschossen. Weils ja die einzige Möglichkeit ist.
Ich finde, du hast recht abenteuerliche Vorstellungen.
Edit: (Übrigens auch von Hunden an sich...)
Ich sage
nicht, dass es nicht nötig sein kann, einen wildgewordenen Hund zu erschießen. Aber "einzige Möglichkeit"... find ich bisschen sparsam.
Wenn du die Berichte gelesen hättest, hättest du übrigens gewusst, dass es der Besitzerin bei ihrem Eintreffen
selbst gelang, die Hunde wieder unter Kontrolle zu bringen. Ein "Erschießen" war also gar nicht nötig und wäre auch nach Eintreffen der Polizei keineswegs passiert, weil keine akute Gefahr mehr von den Tieren ausging.
Da hätte die Besitzerin x mal verlangen können, dass das jetzt auf der Stelle geschieht, sie hätte wohl auf den Amtsvet warten
müssen.