Ein Biss seines eigenen Yorkshire Terriers erhielt ein Hundehalter in einer Gemeinde im östlichen Kreisgebiet in den Oberschenkel. Verantwortlich dafür sah das Landgericht Waldshut-Tiengen die Besitzerin eines nicht angeleinten Cocker Spaniels, der den Yorkshire Terrier verfolgt hatte. Die 47-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 150 Euro in fünf Tagessätzen zu 30 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung in einer Berufungsverhandlung.........
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