AmStaff Mix im Kreis Waldshut Bewilligung

Eleya

Hallo zusammen,

ich wohne im Kreis Waldshut (Baden-Württemberg) und möchten einen AmStaff - Mix halten (die Mutter ist ein Labrador und der Vater ein AmStaff). Gibt es hierzu Erfahrungen (Ablauf Bewilligung, Höhe der Steuer, evtl. Probleme, Möglichkeiten, Tipps) ? Die Behörden sind recht planlos und konnten mir bislang keine Auskunft geben ausser "dass das schwierig wird mit der Bewilligung". Aktuell ist er 12 Wochen alt und kommt aus Stuttgart, wir haben nur Angst, dass wir die Bewilligung nicht bekommen wenn er 6 Monate alt ist... denn so weit ich weiss gibt es in der Gegend nur so 1 x im Jahr einen Wesenstest... wäre euch sehr dankbar für Hilfe!
 
  • 19. April 2024
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Hi Eleya ... hast du hier schon mal geguckt?
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Man müsste wissen, was unter "berechtigtem Interesse" zu verstehen ist. Meistens heißt das, dass der Hund aus dem Tierheim stammen muss.

 
Man müsste wissen, was unter "berechtigtem Interesse" zu verstehen ist. Meistens heißt das, dass der Hund aus dem Tierheim stammen muss.

Der Herr vom Amt meinte, nicht mal das wäre ein "berechtigtes Interesse", es gäbe eigentlich gar kein berechtigtes Interesse...
Aber dann hört man von Listenhund-Besitzern, dass die immer erst mal versuchen einen abzuwimmeln beim Amt weil es ungemütlich für sie ist und daher erst mal sagen du hast keine Chance wenn sie das Gefühl haben du kennst dich nicht aus. Wieder andere sagen, sie wären mit dem Grund "öffentliches Interesse" durchgekommen...
 
Wenn du in bw mit dem wesenstest die kampfhundeigenschaft widerlegst, brauchst du kein berechtigtes Interesse
Theoretisch schon aber so wie ich gehört habe gibt es hier im Umkreis eben höchsten ein Mal im Jahr einen Wesenstest, ist ein Kaff hier... und dann hätte ich ja theoretisch in der Zwischenzeit (6 Monate bis Termin Wesenstest) ein Problem bzw. fehlende Bewilligung oder?
 
Theoretisch schon aber so wie ich gehört habe gibt es hier im Umkreis eben höchsten ein Mal im Jahr einen Wesenstest, ist ein Kaff hier... und dann hätte ich ja theoretisch in der Zwischenzeit (6 Monate bis Termin Wesenstest) ein Problem bzw. fehlende Bewilligung oder?
Du kannst den Test m.E. überall in BW machen.
Aber vielleicht meldet sich ja noch jemand, der sich besser auskennt, als ich
 
"Berechtigtes Interesse" brauchst du in BW ja nur, um einen Listenhund zu halten, der den WT nicht bestanden hat. Und das ist tatsächlich dann wohl kaum zu bekommen. Für deinen Welpen ist das aber nicht von Belang. Soviel ich weiß, kannst du den WT auch an anderen Orten ablegen (in deinem Fall erstmal der vorläufige Wesenstest wenn der Hund 6 Monate ist), normalerweise müsste es aber auch eine Übergangsgenehmigeung geben, wenn der Hund zum später stattfindenden WT angemeldet ist.
 
Okay, danke euch erst mal, jetzt bin ich etwas beruhigt. Ist es tatsächlich so, dass der Hund dann aber, wenn er mit 6 Monaten den WT besteht, trotzdem bis zum zweiten WT mit ca. 15 Monaten Maulkorb- und Leinenpflichtig ist weil er bei erst test noch zu jung ist??? Und nach Bestehen des 2. Tests nur die Maulkorbpflicht entfällt und es für Kat. 1 Hunde oder Mischlinge praktisch ausgeschlossen ist die Leinenpflicht in BW jemals loszuwerden?
 
@Eleya

Wenn der Hund den WT bestanden hat, gilt er als ganz normaler Hund und hat deswegen auch keine Auflagen mehr.

Ich markiere dir dazu noch @Murphy3101 und @Momo-Tanja - beide auch in BaWü lebend und auf jeden Fall diesbezüglich mit umfangreicher Erfahrung gesegnet. :hallo:
 
Das stimmt m.E. nicht @lektoratte

Maulkorb- und leinenbefreiung sind extra zu beantragen und ich weiß nicht, ob das immer genehmigt wird
 
Ahh siehst du - das war mir nicht so klar. Danke! :hallo:
 
Also wenn bei dir im LK nur 1mal im Jahr ein WT ist..kannst du den auch in jedem anderen LK in BW machen.
WTs in BW werden und müssen auch überall in BW anerkannt werden (da muss man sich notfalls auch mal auf die Hinterbeine stellen)

Bis der Hund 6 Monate alt ist brauchst du weder Bewilligung noch Maulkorb, weil..ha ha..der Hund erst schlagartig mit erreichen des 6. Lebensmonat gefährlich wird.

Dann geht man zum Junghundetest..und bei bestehen bleibt der Hund Maulkorb befreit..man muss aber auf jeden Fall zwischen dem 15. und 18. Monat zum 2.Test.

Leinenpflicht bleibt grundsätzlich bestehen..man kann aber bei seiner zuständigen Gemeinde eine Leinenbefreiung beantragen.

So..ich glaub das wars..Steuer setzt natürlich jede Gemeinde selbst fest..da musst du an deinem Wohnort nach fragen.

Edit @lektoratte Maulkorb fällt bei positivem WT weg..Leinenpflicht bleibt

Edit 2 Moni war schneller
 
Hab ich im Feld gepflegt ignoriert, da kam Schlepp oder Flexi dran. Wenn da kein Schwein kommt, sollte das auch niemanden stören, da müsste man schon gezielt denunziert werden.
 
Muss ich den Hund dann für den WT trotzdem an den Maulkorb gewöhnen auch wenn er den WT direkt mit 6 Monaten absolviert? Es heisst ja immer, es wird dann geprüft, ob der Hund an den Maulkorb gewöhnt ist - müsste er aber doch eigentlich nicht wenn er bis dahin nicht als Kampfhund gilt oder?
 
Ist sowieso gut, wenn ein Hund den Mauli schon gewohnt ist. Gut aufgebaut und gut sitzend stört das den Hund eigentlich nicht. Nicht nur wegen der entsprechenden Verordnung, auch für allfällige Ausnahmesituationen beim TA oder so
 
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