Ich versteh das so:
Das Gesetz tritt am 01.07.2011 in Kraft. Der Sachkundenachweis ist zingend erforderlich ab 01.07.2013
-für Neuhundehalter (die sich nach dem 01.07.2013 einen Hund anschaffen)
-Für alle Hundehalter, die ihren Hund nach dem 01.07.2011 angeschafft haben (das sind dann weniger als 2 Jahre bis zum 01.07.2013)
Alle Hundehalter, die ihren Hund vor dem 01.07.11 schon hatten, brauchen nichts machen....
Das Gesetz tritt am 01.07.2011 in Kraft. Der Sachkundenachweis ist zingend erforderlich ab 01.07.2013
-für Neuhundehalter (die sich nach dem 01.07.2013 einen Hund anschaffen)
-Für alle Hundehalter, die ihren Hund nach dem 01.07.2011 angeschafft haben (das sind dann weniger als 2 Jahre bis zum 01.07.2013)
Alle Hundehalter, die ihren Hund vor dem 01.07.11 schon hatten, brauchen nichts machen....