Neues Hundegesetz in NDS?Wer weiss was?

Ich habe mitlerweile viel gelesen gehöhrt und gesehen über das neue Gesetzt.
Vieles deckt sich nicht mit dem Entwurf, den ich vor einiger Zeit bekommen hab, bzw. ist falsch dar gestellt.
Im Anhang der Entwurf, so wie er mir heute übermittelt wurde.
Zum Glück: Rasselisten kommen darin nicht vor. Es bleibt bei "gefährlichen Hunden", die auffällig geworden sind (so wie bisher).
Weniger gut: Ein unendlicher Verwaltungsapparat, der daran hängen wird. Angefangen bei der Chip-Registrierung, der Halterprüfung, bis hin zum Wesenstest (für die Hunde;)).
Die Kosten dafür werden letztendlich sicher beim Halter landen.
Und auch nicht eindeutig definiert: Wie und ab wann fällt ein Hund als "gefährlich" auf?
Reicht schon ein ängstlicher Nachbar?
Trifft es auch einen Terrier, der meine Katze jagt?
Für mich ebenso unverständlich: Warum sollen Leute mit gewerblicher Hundehandelgenehmigung, die die Erlaubnis nach §11 haben, von einer Sachkundeprüfung ausgenommen werden? Gerade die hätten es doch oft bitter nötig.
Grüße Klaus
 

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  • 27. April 2024
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Hi kangalklaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Heute natürlich große Berichte in den Zeitungen:


„Damit wären wir nah dran an einer Rasseliste gewesen.“ Eine solche Liste, die bestimmte Hunderassen als besonders gefährlich kennzeichnet, war 2002 vom Bundesverwaltungsgericht verboten worden.
:gruebel: Weiss jemand, was damit gemeint ist?

Im Jahre 2000 wurde eine Gefahrtierverordnung für das Land Niedersachsen beschlossen, welche auch eine Rasseliste beinhaltete. Diese Verordnung wurde 2002 vom Bundesverwaltungsgericht "verboten". Die Rasseliste wurde 2003 durch den Landtag entfernt und seitdem ist Niedersachsen frei von einer Rasseliste.

Hier ausführlicher:



weitere Infos:

 
„Damit wären wir nah dran an einer Rasseliste gewesen.“ Eine solche Liste, die bestimmte Hunderassen als besonders gefährlich kennzeichnet, war 2002 vom Bundesverwaltungsgericht verboten worden.
:gruebel: Weiss jemand, was damit gemeint ist?[/quote]

Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals Rasselisten für rechtswidrig erklärt, wenn sie lediglich als Verordnung beschlossen wurden und nicht als Gesetz (weil die Verordnung einfach so vom Ministerium erlassen werden kann, das Gesetz aber vom Parlament beschlossen werden muss)

LG Corinna und Fenja :hallo:
 
In unserer Tageszeitung stand heute auch ein großer Artikel, u.a. stand dort aber auch, dass eine Partei Nachbesserungen verlangt. D.h. also, der Entwurf steht, aber was als Gesetz durchkommt ist doch noch unklar, oder sehe ich das falsch?

Unklar ist mir auch die Umsetzung z.Bsp. in Familien. Muss dann jedes Familienmitlied einen Sachkundenachweis machen? Ähnlich wie auch bei Tina ja schon angesprochen, gibt es doch genügend Hundehalter, die mit jemandem zusammenwohnen, der evtl. gar keine Sachkunde hat - vielleicht ja auch gar kein Interesse, aber trotzdem regelmäßig mit dem Hund raus muss, da dieser schon dort war, als er einzog und er nun einfach mit einbezogen wird.

Und wenn ich auch hier wieder an Nachbars Tochter denke... ein Hund abgegeben, weil zu aggressiv geworden, weitere abgegeben wegen diverser Dinge, nun erneut nen Schäfiwelpen... natürlich hat sie insgesamt länger als 2 Jahre nen Hund gehalten, aber Sachkunde ist trotzdem gleich null :(

Die Kontrolle ist mir auch Schleierhaft.
 
Unklar ist mir auch die Umsetzung z.Bsp. in Familien. Muss dann jedes Familienmitlied einen Sachkundenachweis machen? Ähnlich wie auch bei Tina ja schon angesprochen, gibt es doch genügend Hundehalter, die mit jemandem zusammenwohnen, der evtl. gar keine Sachkunde hat - vielleicht ja auch gar kein Interesse, aber trotzdem regelmäßig mit dem Hund raus muss, da dieser schon dort war, als er einzog und er nun einfach mit einbezogen wird.
Nein. Grundsätzlich genügt der Halter, der den Hund bei der Gemeinde anmeldet.
Anders sieht es dann jedoch bei "als gefährlich erklärten" Hunden aus. Diese dürfen dann nur von dazu berechtigten Personen in der Öffentlichkeit ausgeführt werden.
Grüße Klaus
 
So, da ist der Bericht von Gestern, auf NDR 3!
Muss mir jetzt auch noch mal den Entwurf an sehen und mit dem Bericht vergleichen!

 
So, da ist der Bericht von Gestern, auf NDR 3!
Danke! Der Bericht ist soweit ja ganz i.O.
Ich frage mich allerdings, wie die Gemeinden diese Verordnung durchsetzen wollen (und auch können).
Schon heute gibt es ja eine recht große Hundezahl, die nicht gemeldet und versteuert ist.
Wie werden die erfasst?
Und eines ist sicher auch zu befürchten: Hunde in Tierheimen haben es noch schwieriger vermittelt zu werden. Schutzgebühr + Chippen + Versichern + Hundeführerschein sind ein erstmaliger Kostenfaktor, der so manchen Interessenten abschrecken wird.
Grüße Klaus
 
So, da ist der Bericht von Gestern, auf NDR 3!
Danke! Der Bericht ist soweit ja ganz i.O.
Ich frage mich allerdings, wie die Gemeinden diese Verordnung durchsetzen wollen (und auch können).
Schon heute gibt es ja eine recht große Hundezahl, die nicht gemeldet und versteuert ist.
Wie werden die erfasst?
Und eines ist sicher auch zu befürchten: Hunde in Tierheimen haben es noch schwieriger vermittelt zu werden. Schutzgebühr + Chippen + Versichern + Hundeführerschein sind ein erstmaliger Kostenfaktor, der so manchen Interessenten abschrecken wird.
Grüße Klaus

Sehe ich auch so!

Und der Bericht ist wohl doch in Ordnung. Beim ersten anschauen schienen mir einige Punkte falsch dar gestellt. Aber beim erneuten Sehen passt es.
Der Chipp muss ja selbst, bei Tasso, gemeldet werden. Ob das zuverlässig ist?
Die geforderten Versicherungssummen sind zu niedrig.
Und mit einer praktischen Prüfung habe ich auch noch meine Probleme!

Bedenken habe ich noch etwas mit "Problemhunden" wie z.B. Abby und Antonia es waren.
Andererseits gehören die eigentlich auch nicht in Anfängerhände!
 
Der Chipp muss ja selbst, bei Tasso, gemeldet werden. Ob das zuverlässig ist?
Nein, Tasso ist da m.E. außen vor.
Im Gesetzentwurf steht ausdrücklich unter §15
(1) 1Das Fachministerium führt ein zentrales Register, in dem die Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter nach § 5 Abs. 2 und 3 gespeichert werden. Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.
Dann zwar auch:
(2) 1Das Fachministerium kann das Führen des zentralen Registers einer Landesbehörde übertragen. Es kann auch eine juristische Person des Privatrechts mit deren Einverständnis durch Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Führen des zentralen Registers beauftragen, wenn die Beauftragte die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der Aufgabe bietet.
Eine "juristische Person des Privatrechts" ist zwar z.B. ein Verein, doch möchte ich meine Privatdaten und die meiner Hunde nicht unbedingt einem Verein anvertrauen, der von seiner Struktur nicht gerade durchsichtig ist.
Grüße Klaus
 
Würde mich aber wundern, wenn sie nicht doch, auf Tasso, zurückgreifen!
Eventuell muss Tasso sich ein wenig anpassen!
Aber das Melden erfolgt doch weiterhin durch den Halter, wenn ich mich nicht täusche!?
 
Also bissher musste jeder sein tier selber bei Tasso anmelden....
Und die Gemeinden sind für die Kontrollen der neuen Verordnung zuständig und wer dann den hund nicht angemeldet hat muss mit einer hohen geldstrafe rechnen...bei mir standen sie auch schon vor der tür,allerdings ohne erfolg :D
 
In Belgien und Luxemburg müssen die TÄ mit dafür Sorge tragen, dass die Hunde gemeldet sind.

Und ich verstehe nicht, warum in diesen Ländern eine beliebige Anzahl Hunde über die private Haftpflicht mitversichert sind, während in D ganz schön was zu zahlen ist!
 
Also bissher musste jeder sein tier selber bei Tasso anmelden....
Von "musste" kann eigentlich keine Rede sein (jedenfalls nicht in Nds.)
Die Meldung an Tasso war/ist rein freiwillig für evtl. später eintreffende Suchmeldungen.

Podifan schrieb:
Würde mich aber wundern, wenn sie nicht doch, auf Tasso, zurückgreifen!
Möglich. Andererseits tut sich hier auch ein schöner neuer Geschäftsbereich auf.
Wie ja auch mit dem "Halterführerschein".
Umsätze sind garantiert, da behördlich verordnet. Ich bin einmal gespannt, wer alles nun auf diesen Zug aufspringt.;)
Podifan schrieb:
Aber das Melden erfolgt doch weiterhin durch den Halter, wenn ich mich nicht täusche!?
Richtig. Und genau hier liegt ein Schwachpunkt. Wer erwischt die Halter, die ihren Hund nicht anmelden?
Grüße Klaus
 
.....................
Podifan schrieb:
Würde mich aber wundern, wenn sie nicht doch, auf Tasso, zurückgreifen!
Möglich. Andererseits tut sich hier auch ein schöner neuer Geschäftsbereich auf.
Wie ja auch mit dem "Halterführerschein".
Umsätze sind garantiert, da behördlich verordnet. Ich bin einmal gespannt, wer alles nun auf diesen Zug aufspringt.;)

Ich überlege ja auch schon länger, wie man an den Zug ran kommt!:D;)

Podifan schrieb:
Aber das Melden erfolgt doch weiterhin durch den Halter, wenn ich mich nicht täusche!?
Richtig. Und genau hier liegt ein Schwachpunkt. Wer erwischt die Halter, die ihren Hund nicht anmelden?
Grüße Klaus

Ich denke/fürchte, da wird sich nicht sonderlich viel ändern. Oder es müsste Geld da rein gesteckt werden, sprich Arbeitsplätze geschaffen werden!
Z.B. nette, hübsche Politessen, die das kontrollieren!:love:

Ich frage mich auch, ob weiterhin einfach die Hundesteuer einkassiert wird und wenn, ob sie weiterhin für alles andere, als für die Hundehalter ausgegeben wird!:sauer:
 
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