Neues Hundegesetz in NDS?Wer weiss was?

crazygirl

Hallo,

wird es in NDS überhaupt ein neues Hundegesetz geben und wenn ja wie wird es ausschauen?Gilt es für alle Hundehalter oder sind nur SOKAs davon betroffen?

LG
 
  • 28. April 2024
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Hi crazygirl ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mach mir keine Angst.
Ich weiß nur von der Einführung eines Sachkundenachweises für Neuhalter. Unabhängig der Rasse. Weiterhin keine Rasseliste. Was allerdings mit der schon zig Mal angesprochenen 20/40 Regelung ist, weiß ich auch noch nicht.

Auf die Schnelle habe ich jetzt nur das gefunden:

 
Ich habe bis jetzt auch nur von "führerschein" für "ersthundehalter",chip-und versicherungspflicht gehört,diese 20/40 Regelung sind sie soweit ich das weiss,nicht mit durchgekommen,jetzt habe ich eben von einen Tierheimmitarbeiter erfahren das ihn zu ohren kam,das NDS ein neues gestzt plant was es "in sich hat" :verwirrt:
 
Ich habe bis jetzt auch nur von "führerschein" für "ersthundehalter",chip-und versicherungspflicht gehört,diese 20/40 Regelung sind sie soweit ich das weiss,nicht mit durchgekommen,jetzt habe ich eben von einen Tierheimmitarbeiter erfahren das ihn zu ohren kam,das NDS ein neues gestzt plant was es "in sich hat" :verwirrt:
hör auf angst zu machen:heul::heul::heul::heul:
 
Ich habe bis jetzt auch nur von "führerschein" für "ersthundehalter",chip-und versicherungspflicht gehört,diese 20/40 Regelung sind sie soweit ich das weiss,nicht mit durchgekommen,jetzt habe ich eben von einen Tierheimmitarbeiter erfahren das ihn zu ohren kam,das NDS ein neues gestzt plant was es "in sich hat" :verwirrt:
hör auf angst zu machen:heul::heul::heul::heul:

Das habe ich zu den mitarbeiter auch gesagt :(
er sagte das er das vom Tierschutzzentrum (heisst glaubig so) in hannover weiss:verwirrt:
 
Aber die Gemeinden regeln das trotzdem dann anders oder?
Also bei meinen Eltern ist es so das man nur Auflagen für den Hund bekommt wenn der auffällig geworden ist, und da ist es egal was das für ein Hund ist
 
Um gottes willen. Ich bin glücklich in dem (noch) einzigen halbwegs vernünftigen Bundesland zu wohnen.

Ihr macht mir Angst....
 
Es wurde letztes Jahr eine Überarbeitung/ neuer Entwurf eingereicht. Und der umfasst doch nur den Sachkundenachweis für Neuhalter, alle die mind. 2 Jahre schon einen Hund haben, müssen dies angeblich nicht machen. Ebenso wohl Halter von auffällig gewordenen Hunden. Es soll die Chippflicht und Haftpflicht eingeführt werden. Die 20/40 Regelung soll sich nicht durchgesetzt haben, wurde auch dementsprechend nicht eingereicht ?
Des weiteren soll ja angeblich ein Zentralregister eingerichtet werden.

Abgesehen davon hat sich ja ein Wechsel auf politischer Ebene ergeben. Da der Lindemann sich ja groß dem Tierschutz verschrieen hat, warte ich erstmal ab.
Es ist ja noch rein gar nichts auf den Weg gebracht, ausser ein diffuses Sammelsorium von Veränderungen von denen man noch nicht einmal weiß, wie sie praktisch gehandhabt werden sollen.
Von daher...
 
Das ist der aktuelle Stand der Dinge:


Als Anhang habe ich den Entwurf des neuen Hundegesetzes beigefügt.
 

Anhänge

@ 2ndIINone vielleicht eine klitze kleine zusammenfassung für diejenigen die dat amtsdeutsch noch so schnallen :D
 
...vielleicht eine klitze kleine zusammenfassung für diejenigen die dat amtsdeutsch noch so schnallen :D


die HV in NDS ist zum jetzigen Teitpunkt keine HV, sondern ein Entwurf, der erst den vorgeschreibenen Weg gehen muß, um dem Landesparlament vorgelegt werden zu können. So dürfen verschiedenen Verbände etwas dazu sagen.

Dieser Entwurf sieht vor, daß Hundehalter, die einen Zeitraum kürzer als 2 Jahre, einen Hund halten, einen Befähigungsnachweis machen müssen, welcher die Verhinderung von Beißunfällen behandelt. Hundehalter, die länger als 2 Jahre mind. einen Hund halten, sind davon frei, weil sie als sachkundig gelten.
Jeder Hund soll mit späte4stens 6 Monaten Lebensalter mit Chip gekennzeichnet und in eine zentrale Datei aufgenommen werden. Jeder Hund muß ab genau diesem Alter eine Haftpflichtversicherung haben.
Gewaltstraftäter sollen möglicherweise von der Haltung eines Hundes ausgeschlossen werden.
Besondere Regeln für SoKas kann ich darin nicht entdecken.
Quelle

Prinzipiell finde ich diese Regeln gut, da sie für alle Hundehalter gelten und nicht wiollkürlich und übertrieben sind. Besonders die Kennzeichnungs- und Erfassungspflicht aller Hunde macht schon mal einiges an Mißbrauch schwieriger.
 
ich weiss ja nich was ein sachkundenachweiss kostet, aber ganz ehrlich hätte ich nichts dagegen das jeder der einen hunde halten möchte so einen ablegt... aus einem einfachen grund weil hier auf dem land jeder heini ein "köter" hat und alles frei rum läuft.
erst vor drei wochen kam es zu einem richtig ka.ck unfall...
nen schäfi mix greift meinen nachbarn an, der gerade am joggen war, dieser wurde so schwer verletzt das er zweimal operiert werden musste...
das traurige, der noch nichtmal ein jahr alte hund der ohne leine rum lief, war schon beim ordnungsamt gemeldet und hatte maulkorb und leinenpflicht....
die halterin hat den hund mit einem stock von meinem nachbarn runtergehauen und hat sich aus den staub gemacht...

durch diesen vorfall sind alle leute aufgeschreckt und man kann mal wieder keine ruhigen spaziergang hinter sich bringen....

es muss was eingeführt werden wo solche menschen schon von anfang an vermiest wird sich einen hund zu holen, weil ihnen die sache zu "doof" ist...

und mehr kontrollen finde ich auch auf dem land sind notwenig.... wenn ich allein hier die ganzen ketten und zwinger hunde seh....
 
Ich finde es gut das die endlich mal was tun und ich denke für "normale" Leute die ein normales verhältnis zu ihrem hund haben und damit sich nicht nur beweisen wollen oder ähnliches die machen das gerne einen sachkundenachweis und haben eh schon ne haftpflicht.
ich finde aber immernoch das jeder hund eine BH haben sollte die ist nicht teuer genauso wie der sachkundenachweis vom vdh beides ist günstig und das sollte jeder machen!!!
 
....... Hundehalter, die länger als 2 Jahre mind. einen Hund halten, sind davon frei, weil sie als sachkundig gelten.
.......


Öhhh... ja. Bezweifel ich aber mit so einem Gesetz kann man leben. Mal schauen ob den Damen und Herren noch was anderes dazu einfällt.
 
grade gefunden

Alle Hunde in Niedersachsen künftig mit Chip

Gesetz Vorschriften drastisch verschärft – Halter müssen Eignung nachweisen


 
Habe mich jetzt mal erkundigt,diejenigen die sich einen hund egal welcher rasse anschaffen wollen,müssen vorher eine sachkundeprüfung ablegen (rasselisten wird es nach wie vor nicht geben!),wenn der hund dann ein jahr alt ist,müssen sie dann (und ich glaube diejenige die einen hund schon haben,soweit ich das verstanden habe) einen hundeführerschein zusammen mit den hund machen,dieser soll aber nicht vergleichbar sein mit den WT sondern wie eine begleithundeprüfung.
parallel läuft ein gesetz,das jeder der hundtrainer werden will,sich in theorie und praxis zertifizieren muss,hat er dies bestanden,wird er auf der internetseite der tierärztekammer eingetragen und bei denen sollte man dann auch sachkunde und hundeführerschein machen.
 
das sind doch ganz vernünftige Maßnahmen. Ist man bereits 2 Jahre lang Hundehalter, so braucht man den Hundekurs nicht zu machen.
 
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crazygirl
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