liberty for dogs?

Ich glaube auch nicht, dass Du dir wegen dem Endvertrag Gedanken machen musst.
 
  • 29. April 2024
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Hi Taakkaa ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zwischenfrage - wieso findet es RiN nicht so Klasse wenn die Endstelle den Hund bei Tasso ummeldet? Gibtas dafür eine (plausible) Erklärung?
 
@wauzimama - keine Ahnung :verwirrt::verwirrt::verwirrt:


Ich habe meine anderen TS-Hunde jedenfalls umschreiben lassen , da ich für den Fall der Fälle ... eines Verschwindens doch bitte sofort persönlich - und nicht über Umwege - von Tasso informiert werden möchte ;)

Jedoch habe ich auch Stoffhalsbänder mit meiner Handy-Nr. und eingesticktem Namen + Lederhalsbänder mit Anhängern , die Namen und Telefonnr. enthalten ... was wohl aber nicht wirklich bei einem Diebstahl hilft ....
 
Manche TSV machen das so, u.a. wohl auch, falls der Hund mal ausgesetzt wird.
 
RiN möchte immer über den Verbleib informiert sein. Außerdem zahlst du laut Tierschutzvertrag eine Vertragsstrafe, wenn der Hund abhanden kommt.
 
RiN möchte immer über den Verbleib informiert sein. Außerdem zahlst du laut Tierschutzvertrag eine Vertragsstrafe, wenn der Hund abhanden kommt.


hab ich das jetzt richtig verstanden - man zahlt eine vertragsstrafe, wenn einem der eigene hund abhanden kommt ...???? :verwirrt:
 
was bedeutet jetzt abhanden ?
Verloren ? Ausgesetzt?
Denn ich kenne wieder einen Verein da zahlt man 1000 euro Strafe wenn man den Hund irgendwann weitergibt und den Verein nicht informiert bzw. das OK hat.
 
Hallo,

in den Verträgen steht tatsächlich drin, dass bei abhandenkommen des Tieres, wenn durch den Besitzer nicht nachgewiesen kann wo das Tier ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 500,00 fällig ist. Auch wenn das Tier nicht mehr gehalten werden kann, so ist das Tier ausschiesslich an RiN zurück zu geben...

Aber ich meine mich erinnern zu können, dass vor einigen Jahren schon mal über diesen Tierschutzvertrag diskutiert wurde bzgl. unzulässiger Kauseln u.ä.

Gruß
 
Ich kann mir bei aller Liebe nicht vorstellen das sowas vor einem gericht bestand hat.
 
Das gleiche Problem ist doch auch bei einer Kastrationsauflage. Dieses (Kastration) ist in Deutschland ja auch erst mal verboten (wenn aus tierärztlicher Sicht nichts entgegen spricht etc.). Trotzdem steht es in vielen TSV drin.
 
Richtig. Und auch diese Klausel muss man nicht erfüllen.
Dazu gibt es zwei rechtssprechungen, die zwar schon älter sind aber durchaus bestand haben.
Vor einigen Wochen gab es da erneut einen Fall bzgl. dieser Klausel. Die Endstelle weigerte sich zu kastrieren und der Verein klagte und verlor.

Genauso steht ja oft auch drin das der Verein berechtigt ist unangemeldet zu kontrollieren.

Ich möchte den sehen der das versucht :D
 
Wir haben unseren Bursche aufgrund der Aussage und dessen, was im Vertrag steht, kastrieren lassen. Nach einer Bescheinigung hat bis heute kein Mensch gefragt :rolleyes:
 
Aber ich meine mich erinnern zu können, dass vor einigen Jahren schon mal über diesen Tierschutzvertrag diskutiert wurde bzgl. unzulässiger Kauseln u.ä.

Gruß

Sämtliche TSVs haben das in ihren Verträgen ...

.... die dadurch nicht zulässiger werden. Es ist eine unzulässige Klausel! Da kann man das zwanzig Mal in einen Vertrag schreiben.

Scheint ja echt schwer zu verstehen zu sein. :unsicher:
 
Wir haben unseren Bursche aufgrund der Aussage und dessen, was im Vertrag steht, kastrieren lassen. Nach einer Bescheinigung hat bis heute kein Mensch gefragt :rolleyes:





Neufassung des Tierschutzgesetzes
Vom 18. Mai 2006
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder
teilweise Amputieren
von Körperteilen oder das vollständige oder
teilweise Entnehmen oder Zerstören von
Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
Das Verbot gilt nicht, wenn
a) nach tierärztlicher Indikation geboten
ist
oder
5. zur Verhinderung der unkontrollierten
Fortpflanzung
oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht
entgegenstehen
– zur weiteren Nutzung oder Haltung des
Tieres
eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Akademie für Tierschutz:
"Ebenfalls zulässig ist die Kastration
von Hunden und Katzen, wenn dies notwendig
ist, um die unkontrollierte Vermehrung der
Tiere zu verhindern. Eine generelle
Kastration von Hunden ist damit jedoch – im
Gegensatz zu Katzen – nicht erlaubt."


Quelle:

Die unkontrollierte Vermehrung bezieht sich in der Hauptsache auf Strassenhunde und Freigängerkatzen und auf die Haltung von Männchen und weibchen innerhalb einer Familie und wenn da nicht ständig aufgepasst werden kann weil z.B die Besitzer arbeiten müssen.
 
Ich habe vor etlicher Zeit meinen RiN-Vertrag juristisch prüfen lassen.
Unser Anwalt meinte nur der Vertrag sei das Papier nicht wert auf dem er geschrieben ist, das Schriftstück dürfte sich nicht mal Vertrag nennen.

Damit war für uns das Kapitel abschlossen.


Gruß
storm
 
Ich habe vor etlicher Zeit meinen RiN-Vertrag juristisch prüfen lassen.
Unser Anwalt meinte nur der Vertrag sei das Papier nicht wert auf dem er geschrieben ist, das Schriftstück dürfte sich nicht mal Vertrag nennen.

Damit war für uns das Kapitel abschlossen.


Gruß
storm

...genau so habe ich es auch gemacht. Mein Anwalt hat eine ähnliche Aussage getätigt.

LG Elke und die 8 Pfoten
 
Von daher erstaunt es mich um so mehr, als dass hier anscheinend immer noch Leute der Meinung sind, dass diese Klausel rechtmäßig wäre.
Versteh ich nicht.

Wobei eine nichtige Klausel ja nicht gleich den ganzen Vertrag nichtig sein läßt (so denn die Salvatorische Klausel drin steht)
 
Es wird oft von Organisationen/Vereinen versucht eigene Gesetze/Bestimmungen zu machen und diese dann als allgemein gültig hinzustellen.
Oftmals hört man auch das Orga XYZ und viele weitere es ja auch machen.
Nur sagt das noch lange nichts darüber aus ob solche Sachen auch vom Gesetz her gedeckt sind.
 
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