bacardi26
10 Jahre Mitglied
Liebe Kampfschmuser Freunde,
wende mich an Euch, weil wir ziemlich fertig mit den Nerven sind und nicht weiter wissen.
Sind gestern mit unserer 9 Monate alten Amstaff Hündin vom Ordnungsamt angesprochen worden und gefragt worden, ob wir eine "Erlaubnis zur berechtigten Haltung eines Kampfhundes" hätten. Haben alle nötigen Papier dabeigehabt und gezeigt (Vertrag, Impfpass, Hundesteuerbescheid), aber von der Existenz einer solchen Erlaubnis wussten wir nix.
Haben uns ja vorher beim Ordnungsamt telefonisch erkundigt und den Hund auch angemeldet. Das Ordnungamt hatte sie fälschlicherweise als "normalen Hund" registriert, nicht als songenannter "Kampfhund". Da dies ja von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich eingestuft ist, haben wir uns darum keine weiteren Gedanken gemacht.
Jetzt haben den Hundesteuerbescheid jetzt geändert (ist ja nicht schlimm u. wir wollen ja auch, dass alles richtig läuft). ABER sie meinten wir hätten vorher also diese Erlaubnis vom Ordnungsamt "zur berechtigten Führung des Hundes" einholen müssen, bevor wir den Hund bekommen und da wir diese nicht haben müssten wir den Hund abgeben.
Es wäre auch in ganz B-W so, dass eine solche Berechtigung nicht genehmigt wird, also auch in anderen Orten.
Leider haben wir keinen Namen des Gesprächspartners vom Ordnungsamt, der uns damals "beraten" hatte. Damals war nämlich von so einer Bescheinigung nie die Rede und da weiß scheinbar der eine nicht, was der andere macht.
Wir wollen unsere Maus doch nicht hergeben?!? Wer kann uns helfen?