Kürzlich haben wir unseren zweiten Wesenstest mit Leni gemacht und, naiv wie wir sind, gedacht, wir haben das jetzt hinter uns.
Heute ist das Negativzeugnis vom OA eingetroffen. Mit der Auflage, dass Leni nur von mir ausgeführt werden darf!!!
Beim Wesenstest war mein Freund zwar dabei, ich habe jedoch beide Hunde, auf Anraten meiner Tierärztin, allein "geführt", weil nur so sichergestellt sei, dass ich immer ohne Begleitung mit beiden Hunden allein unterwegs sein dürfte.
Sowohl im Fragebogen, als auch im Gutachten war jedoch erwähnt, dass mein Freund und ich gemeinsam für die Erziehung zuständig sind auch auch zusammen die Hundeschule besucht haben und besuchen. Weiterhin war klar vermerkt dass meine Mutter ebenfalls für die Betreuung meiner Hündin zuständig ist.
Und jetzt darf, ab sofort niemand mehr mit ihr raus?
Wie soll das durchführbar sein? Was ist, wenn ich in Urlaub oder krank bin? Oder darf man das nicht sein als Kampfhundbesitzer?
Was ich am wenigsten verstehe: Der erste Test ist ganz genauso abgelaufen und da gab es diese Auflage im Negativzeugnis nicht!
Freunde von uns haben ihren Test zwar gemeinsam durchgeführt, hatten jedoch auch nicht die Auflage, dass niemand außer ihnen mit dem Hund gehen darf!
§18 Abs. 2 LStVG: "Zum Schutz ... können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen."
Ist das ein Freifahrtschein für jegliche Beschränkung??
Ich bin wirklich verzweifelt, entsetzt, ... und weiß gar nicht wie ich hier weiter vorgehen soll.
Meine TA will am Mo. gleich beim OA anrufen und fragen was sie genau wollen, den sie kannte diese Beschränkung bisher nicht.
Allerdings, wenn die jetzt sagen, meine Mum und mein Freund müssen jeweils auch noch einen Test machen, kostet das doch immens viel Geld und was wäre dann wenn wir alle mal krank wären? Darf dann wieder niemand sonst??
Hat hier jemand Erfahrungswerte (ist so eine Auflage üblich) oder kann mir Tipps geben?
Tausend Dank im Voraus!
Heute ist das Negativzeugnis vom OA eingetroffen. Mit der Auflage, dass Leni nur von mir ausgeführt werden darf!!!
Beim Wesenstest war mein Freund zwar dabei, ich habe jedoch beide Hunde, auf Anraten meiner Tierärztin, allein "geführt", weil nur so sichergestellt sei, dass ich immer ohne Begleitung mit beiden Hunden allein unterwegs sein dürfte.
Sowohl im Fragebogen, als auch im Gutachten war jedoch erwähnt, dass mein Freund und ich gemeinsam für die Erziehung zuständig sind auch auch zusammen die Hundeschule besucht haben und besuchen. Weiterhin war klar vermerkt dass meine Mutter ebenfalls für die Betreuung meiner Hündin zuständig ist.
Und jetzt darf, ab sofort niemand mehr mit ihr raus?
Wie soll das durchführbar sein? Was ist, wenn ich in Urlaub oder krank bin? Oder darf man das nicht sein als Kampfhundbesitzer?
Was ich am wenigsten verstehe: Der erste Test ist ganz genauso abgelaufen und da gab es diese Auflage im Negativzeugnis nicht!
Freunde von uns haben ihren Test zwar gemeinsam durchgeführt, hatten jedoch auch nicht die Auflage, dass niemand außer ihnen mit dem Hund gehen darf!
§18 Abs. 2 LStVG: "Zum Schutz ... können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen."
Ist das ein Freifahrtschein für jegliche Beschränkung??
Ich bin wirklich verzweifelt, entsetzt, ... und weiß gar nicht wie ich hier weiter vorgehen soll.
Meine TA will am Mo. gleich beim OA anrufen und fragen was sie genau wollen, den sie kannte diese Beschränkung bisher nicht.
Allerdings, wenn die jetzt sagen, meine Mum und mein Freund müssen jeweils auch noch einen Test machen, kostet das doch immens viel Geld und was wäre dann wenn wir alle mal krank wären? Darf dann wieder niemand sonst??
Hat hier jemand Erfahrungswerte (ist so eine Auflage üblich) oder kann mir Tipps geben?
Tausend Dank im Voraus!