HILFE, Schikane vom Ordnungsamt!

Mummbelsche

10 Jahre Mitglied
Kürzlich haben wir unseren zweiten Wesenstest mit Leni gemacht und, naiv wie wir sind, gedacht, wir haben das jetzt hinter uns.

Heute ist das Negativzeugnis vom OA eingetroffen. Mit der Auflage, dass Leni nur von mir ausgeführt werden darf!!! :heul:

Beim Wesenstest war mein Freund zwar dabei, ich habe jedoch beide Hunde, auf Anraten meiner Tierärztin, allein "geführt", weil nur so sichergestellt sei, dass ich immer ohne Begleitung mit beiden Hunden allein unterwegs sein dürfte.
Sowohl im Fragebogen, als auch im Gutachten war jedoch erwähnt, dass mein Freund und ich gemeinsam für die Erziehung zuständig sind auch auch zusammen die Hundeschule besucht haben und besuchen. Weiterhin war klar vermerkt dass meine Mutter ebenfalls für die Betreuung meiner Hündin zuständig ist.

Und jetzt darf, ab sofort niemand mehr mit ihr raus?
Wie soll das durchführbar sein? Was ist, wenn ich in Urlaub oder krank bin? Oder darf man das nicht sein als Kampfhundbesitzer?

Was ich am wenigsten verstehe: Der erste Test ist ganz genauso abgelaufen und da gab es diese Auflage im Negativzeugnis nicht!

Freunde von uns haben ihren Test zwar gemeinsam durchgeführt, hatten jedoch auch nicht die Auflage, dass niemand außer ihnen mit dem Hund gehen darf!

§18 Abs. 2 LStVG: "Zum Schutz ... können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen."
Ist das ein Freifahrtschein für jegliche Beschränkung??

Ich bin wirklich verzweifelt, entsetzt, ... und weiß gar nicht wie ich hier weiter vorgehen soll.
Meine TA will am Mo. gleich beim OA anrufen und fragen was sie genau wollen, den sie kannte diese Beschränkung bisher nicht.
Allerdings, wenn die jetzt sagen, meine Mum und mein Freund müssen jeweils auch noch einen Test machen, kostet das doch immens viel Geld und was wäre dann wenn wir alle mal krank wären? Darf dann wieder niemand sonst??

Hat hier jemand Erfahrungswerte (ist so eine Auflage üblich) oder kann mir Tipps geben?

Tausend Dank im Voraus!
 
  • 29. März 2024
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Grüß dich

- das ist herb, hat das OA diese Auflage begründet?

- wenn du einen Bescheid darüber vom Amt hast, kann man sicher dagegen Widerspruch einlegen

- Ich kenne dies vom OA Nürnberg, aber das ist Bayern

- und ich muss ehrlicherweise dazu sagen, das meinen damaligen Freund nicht ohne Grund das führen des Hundes versagt wurde ( er hielt sich mehrmals nicht an die Auflage der Leinenpflicht)

- damals wurde dann angeordnet das nur noch meine Tochter und ich... aber du alleine....

- meist steht doch noch drin ... eine zum führen geeignete Person...
 
Begründung:
"Nach dem Gutachten und dem momentanen Stand" bin ich "die einzige zuverlässige Person und die für Leni auch vertrauteste Person."
Tolle Begründung! Wie können sie sich darüber ein Urteil erlauben, da doch niemand weiß wie jemand anders mit meinem Hund umgeht und es auch niemand sehen wollte!!

Unser Test ist wirklich perfekt gelaufen, daher sehe ich dazu NULL Veranlassung!

Die Erlaubnis einer "geeigneten Person" wäre ja für mich in der jetzigen Situation das Nonplusultra!


Widerspruch:
Kann man und werde ich dann wohl auch müssen.
 
- seufz - Ämter

- ich weiß nicht wie das in eueren Bundesland ist, hier in Bayern wird der Wesenstest gemacht, damit gehst du zum OA und die stellen das Negativzeugnis aus.

- meistens- dann ist der Hund aber ein normaler Hund ohne Auflagen.

Leinenzwang geben sie in Bayern nur bei Kat 1 Hunden oder wenn der Hund z.B. nicht verkehrstauglich ist, aber auch nicht aggressiv ist.

Normalerweise würde ich sagen, auf den OA nachfragen, wie das alleine zu bewältigen ist bei Urlaub/Krankheit ect. und darum bitten, das eine 2. geeignete Person mit hineingenommen wird.

- das liese auf gesunden Menschenverstand schließen, ich glaube nur, da suchen wir lange auf Ämtern

Ich fürchte da wirst du eien guten RA brauchen, der euch hilft.

vielleicht meldet sich über das Wochenende aber auch noch jemand aus euerer Ecke der euch mehr helfen kann...

Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen, das sich da eine Lösung findet.

P.s. irgend etwas geändert oder vorgefallen ist nicht - das das Amt dazu bringt, dies so einzuschränken?
 
Hallo,

Wieso 2.Wesenstest gemacht? Ich habe jeweils einen gemacht pro Hund. Und im Neg.-Zeugnis steht drin, dass der/die Hund(e) nur von einer geeigneten Person ausgeführt werden dürfen. Und dass mein Monster-Jacky Leinen und MK Befr. hat, aber nur wenn ich mit ihm gehe.

Du könntest mal, wenn die TÄ keine Klärung herbeiführen kann, bei Hund und Halter nachfragen, wegen einem RA, der sich damit auskennt.


Wo in Bayern bist Du?

Liebe Grüße
Puck, Wicki, Kira und Jacky:hallo:
 
Silviak88 schrieb:
- seufz - Ämter
P.s. irgend etwas geändert oder vorgefallen ist nicht - das das Amt dazu bringt, dies so einzuschränken?

Nein, es ist überhaupt nichts vorgefallen, daher kann ich mir das auch gar nicht erklären.
Werde Montag gleich anrufen und versuchen noch nächste Woche einen Termin zu bekommen.

Puck schrieb:
Wieso 2.Wesenstest gemacht? Ich habe jeweils einen gemacht pro Hund. Und im Neg.-Zeugnis steht drin, dass der/die Hund(e) nur von einer geeigneten Person ausgeführt werden dürfen.

Wir müssen zwei Tests machen, einen mit 8-9 Monaten, daraufhin wird dann ein vorläufiges Gutachten erstellt und dann einen mit ungefähr 1,5 Jahren aufgrund dem dann ein endgültiges Gutachten erstellt wird.
 
Hallo,

Ich muss dich jetzt noch einmal fragen, wo in Bayern lebst du? (welche Stadt / Gemeinde)

hier in Nürnberg - ich glaube auch sonst in Bayern, ist es irgendwo auf der Seite für innere Sicherheit festgehalten

Bis 12 Monate, wird vom zuständigen Amt, ein einstweiliges Negativzeugnis ausgestellt, DANN geht es zum Wesenstest und dannach kann das Negativzeugnis ausgestellt werden.

- meist ist dies sogar auf den Internetseiten der Stadt genau beschrieben...

die entsprechenden Gesetzestexte findest du ausführlichst auf der Seite des Vereins

auch die Bayerischen, u.a. auch die genauen Richtlinien wie und was geprüft werden kann, muss und wer dazu alles berrechtigt ist.

Wer war euer Gutachter? könnt ihr mir auch per PN schicken oder war es der Amtstierarzt der Gemeinde?/Stadt?
 
Also in Nürnbrg ist es so, dass man mit 6 Monaten ein vorläufiges Negativzeugnis beantragen muss und danach der Wesenstest mit 15 Monaten absolviert wird und nach Bestehen ein "echtes" Zeugnis ausgestellt wird.

Mein Mann hat mit Sheila den WT gemacht, aber auch ich darf sie ausführen, bin eh ihre Hauptbezugsperson. Es steht auch im WT dass wir beide für die Erziehung verantwortlich sind, aber im NZ steht allein mein Mann.

Ich würde auf alle Fälle noch mal mit dem Amt reden und erklären, dass Ihr beide für den Hund verantwortlich seid. Bei uns z.B. durfte nur einer den Test machen, ich wurde weggeschickt.

Komisch ist das schon, auf alle Fälle dran bleiben und nicht abwimmeln lassen

Viel Glück
 
Habe gestern ewig telefoniert. Tierärztin, Ordnungsamt, Veterinäramt.

Es konnte mir niemand sagen, wer eigentlich diese Beschränkung in das NZ aufgenommen hat, denn nachvollziehbar sei das nicht. (Der Sachbearbeiter der unser NZ bearbeitet und noch am Do. versandt hat arbeitet komischerweise nicht mehr im OA!) Grds. ist eine Einschränkung auf eine Person nicht üblich so lange der Hund nicht auffällig ist!
Nun kann das aber trotzdem nicht so einfach geändert werden.

Da mein Freund zumindest ab und zu auch mit beiden Hundis zusammen gehen will muss zumindest das nochmal getestet werden, da "zwei Hunde ja schon ein kl. Rudel sind". (Ist mir ja auch klar). D.h. wir haben Sa. Termin mit der TA für einen "Nachtrag". Da muss allerdings nicht nochmal ein vollständiger Test gemacht werden, sondern nur mal "drübergeschaut" zwecks Leinenführigkeit und Abrufbarkeit,... weil der Rest ja schon getestet wurde. Da wir dann eh schon dabei sind soll meine Mum mit Leni allein auch nochmal ein bißchen laufen. Wenn das alles klappt kommen die beiden mit ins NZ und evtl. bekommen wir dann sogar die Freigabe für "zum Führen geeignete Personen", für Fälle wie Urlaub, Krankheit, ...

Also, bitte bitte Daumen drücken für Samstag!!
 
Also Daumen drücken für Samstag ist schon mal klar!;)

Ansonsten finde ich es eine Sauerei. Wieso kann das nicht geändert werden, wenn es keinen Grund für diese Einschränkung gibt? Kann ja wohl echt nicht sein...
 
Daumen und Pfoten werden gedrückt.

Finde es auch ein Schmarrn was die dort mit Euch abziehen, aber Hauptsache Ihr bekommt den "Wisch"
 
aber klar werden hier auch alle verfügbaren daumen gedrückt!!!:hallo:


bei uns hier ist es genauso ,wie irene 09 es schon beschrieben hat.

in vertretung von "meinem" wolfgang darf ich ric oder baxter führen.

l.g., gaby v.d.4 mopsschatten, ric u. baxter
 
als wenn man sich als halter eines sokas nicht schon genug gefallen lassen müsste....
aber das jetzt nochnichtmal wer ne ahnung hat....

wünschen euch aufjedenfall viel glück am samstag !
drücke die daumen aber nur einen denn beide bringt unglück !!!
 
wetten, das das Amt für die Änderung des NZ eine Gebühr verlangt....
 
Ich drück auch mal die Daumen und finde das ganze als reine Schikane.
 
So, heute mittag ist es also so weit :rolleyes:

Zwischen 15 und 16 Uhr geht es los. Ich bin ja mal gespannt!
Hoffe wirklich dass alles klappt und wir es dann - zumindest mit Leni - endgültig hinter uns haben...
 
es ist unfassbar....willkür !

ich wünsche euch zu dem date heute mit euren 2 gelassenheit, glück,wenigstens faire "prüfer" auch mit menschl. kompetenzen.

drücke feste die daumen!!

bitte berichte.
wir haben hier in nrw schon öfter von unglaublicher diskriminierung von listis mit ihren haltern auch gerade in bayern gehört.für mein verständnis gehört euer termin heute dazu.

l.g.,gaby v.d. 4 mopsschatten, ric u. baxter
 
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