Bullterrier: Vermittlung aus NRW heraus - welche Bundesländer sind möglich?

Wir dürfen ihn ja eigentlich nicht vermitteln , wegen privat ... Darf man in NRW nicht . Prozedere ist erstmal Tierheim und dann bestimmen die wer den Hund bekommt... Und da die Auflagen so heftig sind und kaum jemand so eine Erlaubnis bekommt , kann er wahrscheinlich lange auf ein Zuhause warten , hier in NRW warten tausende auf ein zuhause
 
  • 28. April 2024
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Hi Kabo2205 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich höre mich weiter um, ich würde alles tun damit wir ihn legal behalten dürfen, aber das wird wohl eher nicht passieren
 
Was würde denn passieren, wenn ihr den Hund vermittelt? Kann dann der neue Eigentümer überhaupt rechtmäßig das Eigentum an dem Hund erwerben? Oder gäbe es dann nur mehr HickHack um den Hund?
 
Also ich hier aus Hessen dürfte eigentlich ganz legal den Hund "erwerben". Innerhalb NRW's ist es natürlich nicht möglich.
 
Ich kenne mich mit den Gesetzen bei euch in Hessen leider nicht so gut aus... Aber ich glaube in bei Euch ist der Bullterrier auch nur unter ganz strengen Auflagen zu bekommen...
 
Nein, es ist m.W. nicht richtig, dass ihr ihn nicht privat abgeben dürft - ihr dürft ihn nur in NRW nicht von privat erwerben, und ihr dürft ihn in NRW normalerweise auch ohne einen zwischengeschalteten TSV nicht an Privatleute abgeben.

Ihr dürft den Hund aber laut LHG NRW an eine sachkundige Privatperson abgeben, die ihn legal halten darf - die in einem anderen Bundesland lebt, wo die Haltung von Bullis legal möglich ist, bzw. die Privatübernahme:

§ 5 Abs. 6 LHG NRW:

(6) Die Abgabe oder Veräußerung eines gefährlichen Hundes darf nur an Personen erfolgen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 4 sind (...)

Das geht bei Privatleuten in NRW nicht, weil denen bei einer Privatübernahme idRE keine Haltererlaubnis erteilt wird. Es geht aber, wenn sich ein Halter, der die entsprechende Erlaubnis (bzw. das Äquivalent dazu) besitzt, aus einem anderen Bundesland findet. Dieser muss dem Ordnungsamt mitgeteilt werden, und manchmal fordern sie den entsprechenden Nachweis. Dann kannst du den betreffenden Hund offiziell in ein anderes BL vermitteln. (Oder korrekter: Es gibt Ordnungsämter, die das so sehen.)

Evtl. würde ich an deiner Stelle allerdings, wenn sich ein Interessent findet, sicherheitshalber nochmal Herrn Weidemann um Rat fragen.

Komplikationen ergeben sich eventuell tatsächlich in dem Moment, wo der Hund in ein BL vermittelt wird, das gar keine Auflagen für Bullis hat.

So neulich erst mit einem Bulliwelpen, der nach NDS vermittelt werden sollte. Das zuständige Ordnungsamt forderte einen Sachkundenachweis und die amtliche Halteerlaubnis am Wohnort des neuen Besitzers - so etwas gibt es aber in NDS schlicht nicht. Worauf das O-amt hier die Vermittlung verweigern wollte, mit der Begründung, da fehle aber der Sachkundenachweis :wand:

(Leider weiß ich nicht, wie das ausgegangen ist.)
 
Bei euch gibt es diese Liste doch auch oder ? Hättest du denn jemanden wenn es bei euch gehen würde?
 
Du darfst dir in Hessen jeden Listenhund auch von privat zulegen - du hast dann, wenn der Hund erstmal da ist, strenge Auflagen und musst den WT alle paar Jahre wiederholen, aber bei der Anschaffung sind sie da erstaunlich liberal. :hallo:
 
Das klingt doch Schonmal gut... Warum geht das hier nicht ? Da hätte ich sofort mehrere Leute , die ihn lieben und ihn nehmen könnten
 
Wenn du jemanden weißt Nune, wäre das der Hammer ... Veilleicht kannst du ja mal Werbung für ihn machen... Er ist wirklich der tollste Hund , den ich kenne ...
 
Darum schrieb ich dir ja oben eine Liste der Bundesländer...

Du kannst den Hund eben neben NDS auch nach Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheuinland-Pfalz und das Saarland vermitteln, weil der Bulli in einigen Ländern nicht mit auf der Liste steht. Gegen Auflagen geht es sogar in Bayern.

Mit einem Pitbull oder AmStaff wäre es bedeutend schwerer!
 
Das sind schonmal positive Aussichten ... Ich danke Dir wirklich sehr... Werde dann ab morgen noch in den anderen Bundesländern aktiv werden ... Danke Danke ... Toll der Zusammenhalt hier... ❤️
 
Pass mal auf - ich bitte einen Mod, diesen Thread in "Rechtliches" o.ä. zu verschieben, weil er doch etwas ausgeartet ist... (*Hust* - Entschuldigt bitte :hallo: )

Und wenn das passiert ist, machst du einen neuen Vermittlungsthread auf, in dem alle Bundesländer drin stehen, die infrage kommen, und auch ein paar mehr Infos zum Hund - wie groß, wie ist er mit Katzen usw usf etc pp.
 
Oh nein, sorry. Ich kann ihn nicht nehmen da ich mit 4 Hunden selbst genug habe und wüsste auf die Schnelle auch keinen.
Es war nur ein Beispiel, dass du eben in manche BL den Hund ohne Probleme für die neuen Halter abgeben kannst.
Allerdings solltest du dich da bevor du den Hund abgibst eben schlau machen. Sonst haben die neuen Halter das selbe Problem und der Hund endet als Wanderpokal.
 
Emm, ich meinte nicht nur, ob generell eine Vermittlung erlaubt sei, sondern auch ob auch dann noch erlaubt sei, wenn zum Beispiel schon ein Verwaltungsakt ergangen sei, dass der Hund sofort im Tierheim abzugeben sei. Wäre eine Vermittlung dann noch erlaubt?

Deshalb fragte ich, was die Behörden bisher angeordnet hätten...
 
Wer hat eigentlich wann festgestellt dass die Papiere gefäscht wären? Was sagt denn der Züchter dazu? Ich frage deswegen, weil ein lustiger Polizist mal meinte ich könnte meine Papiere ja auch selbst ausgedruckt haben.
Kannst Du die Papiere mal fotografieren und hier einstellen?

Zum Rest hast Du eine PN.
 
Die hat das OA eingezogen , schon direkt als wir ihn beim vet. Freiwillig vorgestellt haben. Sind ja gefälscht
 
Wenn sie gefälscht und nicht nur selbst erfunden sind, solltet ihr den anzeigen. Nützt euch nichts, leider.
Aber vielleicht den nächsten Leuten, die sich einen Mini anschaffen wollen.
 
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