Hoisdorf : Polizei überfährt absichtlich Hund - Halterin soll zahlen!

War er dabei?

Ich weiss ja nicht - aber wenn jemand wie Midvi sagt dass es Glücksache sei so einen Hund einzufangen, wenn ich lese wie schwierig es ist Hund einzufangen die ausgebüchst sind... ne - dann glaube ich nicht dass jemand mit Hunde Erfahrung das so einfach hätte machen können...
 
  • 23. Mai 2024
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Ich nochmal.
wieso wird das lektoratte - procten OT pingpong eigentlich nicht gelöscht?
Warum löschn? Pingpong is doch lustig, ...


Ja, find ich auch. Aber immer wenn ich involviert bin, wird gelöscht. Also bitte doch gleiches 'Recht' für alle. Aber ok, mit ungleichem Maß zu messen ist auch immer wieder sehr lustig. :lol:


Der neunjährige Australian Shepherd "Rooby" war schon in der Silvesternacht aus Angst vor dem Feuerwerk seiner Besitzerin, Heidi Schwark (65) aus Hoisdorf, entlaufen

Insofern das stimmt, wäre das ja wohl die Oberhärte! Armer Robby (RIP), armer neuer Hund und tut mir trotzdem leid für die Besitzer (sind sie überhaupt geistig fit für einen Hund??) und auch für die Polizisten. :(
 
ich finde es schlimm, dass der Hund sterben mußte. ob es jetzt richtig war den hund zu überfahren oder überhaupt töten zu wollen.. mhmm... die autobahn war doch schon gesperrt, also kaum mehr gefahr?
was mich wundert, dass man den Hund nicht einfangen konnte, mit einer Schlinge oder ähnlichem, aber dann gezielt überfahren konnte. :verwirrt: dazu müßte er doch auch ruhig dagesessen sein?! aber ein panisch rum rennender Hund ist doch nicht soooo leicht zu treffen. und gleich und schmerzfrei ist er sicher auch nicht gestorben :(

die aussage der Halterin ärgert mich aber ein bischen. und ich finde es schon verharmlosend zu sagen "er hat sicher nur ein ruhiges Plätzchen gesucht" es war definitiv ihr Verschulden, dass der Hund weg gelaufen ist. und hätte er auf der autobahn einen größeren unfall verursacht, wäre das ganze noch teurer gekommen. und auch dass hätte sie oder ihre Versicherung zahlen müssen.

machs gut kleiner Hund. :(
 
was mich wundert, dass man den Hund nicht einfangen konnte, mit einer Schlinge oder ähnlichem, aber dann gezielt überfahren konnte. :verwirrt: dazu müßte er doch auch ruhig dagesessen sein?! aber ein panisch rum rennender Hund ist doch nicht soooo leicht zu treffen. (

Stimmt. Kapier ich auch alles nicht. :sauer:
 
Also ich habe eben mit einem Bekannten gesprochen, der den beruflichen Backround besitzt und nach seiner Meinung befragt.

Er selber hasst keine Hunde, aber hat Respekt/ Angst vor ihnen. Er hätte sich den Hund vom Wagen aus angeschaut und abgeschätzt, ob auch für ihn selber und Kollegen eine Gefahr vom Hund ausgeht. Wenn ein Kollege dabei gewesen wäre, der Hundeerfahrung besitzt und keine Berührungsprobleme mit großen Hunden hat, dann würde dieser sicher versuchen den Hund einzufangen. Er selber würd das nicht machen.

Er denkt, dass wenn die Beamten mit normalem Aufwand versucht haben den Hund einzufangen, aber es nicht gelungen ist, haben die Beamten sicher nicht zwei mal darüber nachgedacht, ob sie aufs Gas drücken, als er ein zweites Mal die Strasse lief und ihren Weg kreuzte und vor ihrem Wagen lang ging.

Seiner Meinung nach hat kein polizist ernsthafte Konsequenzen zu fürchten, wenn er in einer solchen Situation einen Hund überfährt. Es kommt nur selten vor, dass Probleme mit Tierschützern gibt. Er würde nur einen Fall kennen, bei dem es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kam, die länger dauerte. Insofern ist jedem Polizisten klar, dass er ob mit oder wenig vorheriger Mühe, den Hund zu retten, nichts zu befürchten hat.

Das wäre nicht anders, wenn man mal ne Bude von jemandem aufmachen muss und einem dann ein Pitbull durch den Türschlitz ins Gesicht schaut. Ist der Hund aggressiv, wird nicht lange überlegt bzw. ein Biß abgewartet.
 
hier gibt es ein Kontaktformular:


[email protected]

Offener Brief
Dortmund, den 03.02.2010


Herrn
Landespolizeidirektor Schleswig-Holstein
Burkhard Hamm
per E-Mail


Sehr geehrter Herr Hamm,

mit Entsetzen haben wir der Medienberichterstattung und Ihren eigenen polizeilichen Verlautbarungen entnommen, wie
Ihre Beamten auf der Straße einen Hund durch Überfahren mit dem Streifenwagen getötet haben. Es ist schon starker
Tobak, dies anschließend mit einer rechtmäßigen Maßnahme zu rechtfertigen. Völlig unverständlich bleibt Ihre Forderung
nach Schadenersatz für den beschädigten Streifenwagen.
Hier hätten die Beamten bei Anwendung des Grundsatzes des verhältnismäßigeren Mittels tatsächlich den Autobahnabschnitt
sperren können. Es ist nicht davon auszugehen, daß in den Sylvesterabendstunden nach 22.30 Uhr, Straßenverkehr herrschte.
Stattdessen bemühen sich Ihre Beamten nach eigenem Bekunden rund eine Stunde lang, das Tier auf der Autobahn einzufangen.
Wir gehen davon aus, daß die zuständige Wache in der Sylvesternacht mehr als die beiden Beamten im Dienst hatte. Es wäre ein
leichtes gewesen, die Autobahn in dieser einen Stunde mit je einem Streifenwagen für beide Fahrtrichtungen zu sperren, um
Gefahren für andere Autofahrer abzuwehren. Die Formulierung von Herrn Ruge :" es war das letzte Mittel ( den Hund zu überfahren )
.. um eine Gefährdung anderer Autofahrer auszuschließen" deutet daraufhin, daß die Beamten offensichtlich nicht an eine
Sperrung gedacht haben.
Wie müssen wir uns das Überfahren des Hundes vorstellen...Die Beamten fahren mit einem Streifenwagen auf einer Richtungsfahrbahn.
Falls der Hund die Richtungsfahrbahn durch Überspringen der Leitplanke wechselt, können die Beamten nicht hinterherfahren.Fahren
die Beamten auf der Autobahn im Zickzack und mit welcher Geschwindigkeit, um den Hund zu treffen? Treiben Sie durch
Hinterherfahren den Hund vor sich her ? Sie haben durch dieses leichtfertige Verhalten nicht nur ihr eigenes sondern auch das
Leben und Gesundheit anderer potentieller Autofahrer gefährdet. Zur Gefahrenprognose haben die Beamten unterstellt, daß
hier eine konkrete Gefahr für andere Autofahrer bestünde. Es mutet wie Wildwest an, wie Ihre Beamten agiert haben.
Die Formulierung in der polizeilichen Rechnungsmitteilung "Weil es Ihnen nicht gelang, das Tier einzufangen oder durch einen
gezielten Schuß zu töten ..." sagt eindeutig, ... den Beamten ist es nicht gelungen, das Tier durch einen gezielten Schuß zu töten.
Das heißt , daß die Beamten versucht haben, das Tier mit einem Schuß zu töten. Es ist also offensichtlich, daß die Beamten
mindestens einen Schuß abgegeben haben. Dem entgegen steht die Aussage des Revierleiters Herrn Ruge, " Es wurde nicht
auf den Hund geschossen". Es wird angeregt, diese Widersprüche mit Ihren nachgeordneten Beamten zu klären.

Des Weiteren regen wir an, über Ihre Entschuldigung hinaus, den Tierhaltern den Schaden zu ersetzen, die Schadenersatzforderung
ersatzlos zu streichen und die Beamten in Regress zu nehmen.


Mit freundlichen Grüssen
 
Woher bist Du Dir sicher, dass es so war, wie Du es der Polizei vorwirfst?

Mich würde die Wahrheit interessieren und es wäre ein Erfolg in meinen Augen, wenn die Polizei sich daraufhin ernsthaft überlegen würde, ob es die richtigen Maßnahmen waren und ob man in Zukunft etwas besser machen kann.

Auch eine Diskusion darüber, ob und abwann ein frei laufender Hund eine Gefahr darstellt, damit zukünftig Polizisten sicherer entscheiden können bzw. eventuell moch eine andere Lösung sehen.

In Regress nehmen kann man Polizisten nicht, weil wir doch sicher wollen, dass sie ihre Entscheidungen frei treffen, nach bestem Wissen und Gewissen. Das wäre sicher nicht mehr gegeben, wenn ein Polizist vorher darüber nachdenken muss, ob er finanziell zur Verantwortung gezogen wird.

Wie auch immer, der Hund ist tot und daran lässt sich nichts ändern. Mir geht es darum, dass man die Richtigkeit und Notwendigkeit solcher Aktionen noch einmal hinterfragt.

Wenn ein Polizist der Ansicht ist, dass es legitim ist, einen Hund zu überfahren, weil auch das geringste Risiko für menschliches Wohl vorang hat, dann muss man das akzeptieren, wenn diese Einstellung und das entsprechende Handeln von ihm so erwartet wird.

Zu klären ist dann allerdings, ob tatsächlicheine Gefahr für das Wohl von Menschen bestanden hat, oder der Hund deshalb überfahren wurde, weil weitere Maßnahmen aus Sicht der Polizei nicht mehr zuzumuten waren. Im Klartext: "Man kann doch nicht ne Autobahn Stunden lang absperren, um einen Hund einzufangen". Auch hier wird es sicher viele Menschen geben, die der Meinung sind, dass das Leben eines Hundes es nicht wert ist, dass man eine Autobahn Stunden lang absperrt.
 
es stand drin, dass es zu gefährlich gewesen wäre zu schießen. ;) nicht das sie es versucht hätten.

ich war selbst schon mal bei einer einfangaktion mit polizei dabei. und es wurde geschossen. aber nur in die wiese!!!! um auch die reaktion des hundes abzuschätzen. auf den hund wurde nicht geschossen. auch weil er auf der straße stand und es wegen "querschläger" zu gefährlich gewesen wäre. wir haben dann einen TA mit Blasrohr gerufen und die beiden freilaufenden hunde wurde betäubt. das ganze war llerdings sonntag nachmittag im industriegebiet ;) also weit und breit keine menschenseele ;)
 
Ich würde empfehlen, daß die Herren sich mal auf BSE untersuchen lassen, das macht nämlich Löcher ins Hirn.
Wo war denn da die Gefahr für die Allgemeinheit ? Jedenfalls nicht mehr Gefahr als von freilebenden Rehen, Füchsen oder Hasen, die jederzeit unbefugt Fahrbahnen zum Zwecke der Überquerung nutzen könnten, ohne sich davon zu überzeugen, daß eine gefahrlose Überquerung möglich wäre.
Ferner : wenn die Beamten nicht in der Lage sind, ein sich bewegendes Ziel zu treffen ( wobei ich zur Schadensminimierung eher ein Betäubungsgewehr empfehlen würde ), sind sie in ihrem Beruf auch fehl am Platze. Oder schwänzen Sie das Schießtraining ?
Und wenn es zu gefährlich war zu schießen, dann war es sicher ganz ungefährlich mit Vollgas in den Hund reinzufahren ? Wo bleibt da die Eigensicherung ? Und wenn die Herren dabei eine Leitplanke erwischt hätten, dann hätte man der Besitzerin die Kosten für die lebenslange Unfallrente auch in Rechnung gestellt ?

Ich würde da schnellstmöglichst einen guten Rechtsanwalt einschalten.
 
Ich habe auch gehört, dass Schießen nicht geht, weil es zu gefährlich ist. Das hat wohl auch mit dem Winkel zutun bzw. der Höhe des Ziels in Kombination mit dem Untergrund. Aber das weiß ich nicht genau. Hierzu kann sicher Hovi nähers erklären, wenn er möchte.
 
Ferner : wenn die Beamten nicht in der Lage sind, ein sich bewegendes Ziel zu treffen ( wobei ich zur Schadensminimierung eher ein Betäubungsgewehr empfehlen würde ), sind sie in ihrem Beruf auch fehl am Platze. Oder schwänzen Sie das Schießtraining ?

Je nachdem, was sich im Umfeld des Tieres befindet, kann das sicher auch sehr gefährlich sein. Man stelle sich vor, dass ein Querschläger ein unerwünschtes Ziel trifft.

Betäubungsmonition liegt wohl auch nicht auf der Wache vorrätig und wenn, dann muss man schon wissen, wie man das Tier betäubt. Zuviel oder zuwenig Betäubungsmittel kann ja auch sehr problematisch werden.

Man hätte sicher den versuch starten können und jemanden dazu holen können, der das Tier betäubt. Dass man es nicht einmal versucht hat, finde ich nicht OK.
 
Wenn Schießen zu gefährlich war, dann finde ich es erstaunlich, daß es nicht gefährlich sein soll, in einen Hund reinzufahren. Schon mal gesehen, wie ein Auto bzw. der Fahrer nach Wildunfällen aussehen ? Und so ein Risiko darf ein Beamter eingehen ?
Gilt das eigentlich auch für entlaufene Verbrecher, wenn Schießen zu gefährlich ist ?
 
@lektoratte

Du weißt es aber auch ganz genau, und besser als alle anderen, oder?

Klar. Ich bin Lektorin. Es ist mein Beruf, alles besser zu wissen als andere. Wir sind die einzigen, die schlimmer sind als Lehrer! :D

Aber um die Frage mal ernsthaft zu beantworten:

Nee. Ich weiß überhaupt nicht, was passiert ist, und habe übrigens auch nicht behauptet, zu wissen, was passiert ist.

Ich kann das nämlich genauso wenig wissen wir ihr, denn ich war nicht dabei.

Ich habe lediglich ausgeführt, zum etwa gefühlt zweihundersten Mal, dass das aus offizieller Quelle Bekannte so wenig war, dass es genauso gut gewesen sein kann, wie Hovi (die übrigens eine Sie ist... - sorry fürs erneute Besserwissen) es geschrieben hat, oder wie du und andere es annehmen.

Und ich finde es nach wie vor unfair, dass man einerseits bei Vorfällen mit Sokas oder anderen Hunden die Objektivität der Medien grundsätzlich anzweifelt und alles in Frage stellt - und wenn einem der Tonfall derselben Medien, derselben Mitarbeiter, die doch jetzt nicht seriöser arbeiten oder sich besser mit Hunden auskennen oder intelligenter sind als vorletzte Woche, in den Kram passt, dann ist auf einmal alles glaubwürdig.

Das kann's doch nicht sein!

Entweder, ich hinterfrage alles gleich kritisch, oder eben nicht. Aber nicht nur das eine, und das andere nicht.

Das ist alles.

@Jackie

Das liegt nur daran, dass meine Postings so lang sind. Die werden immer erst ne Woche später gelöscht als andere, weil die Mods so lange zum Nachlesen brauchen. Und dann kriegt es sonst keiner mehr mit! :p
 
Der neunjährige Australian Shepherd "Rooby" war schon in der Silvesternacht aus Angst vor dem Feuerwerk seiner Besitzerin, Heidi Schwark (65) aus Hoisdorf, entlaufen

Insofern das stimmt, wäre das ja wohl die Oberhärte! Armer Robby (RIP), armer neuer Hund und tut mir trotzdem leid für die Besitzer (sind sie überhaupt geistig fit für einen Hund??) und auch für die Polizisten. :(

Neenee - da muss ich nochmal kurz was besserwissen:

Das war einfach eine etwas ungeschickte Formulierung.

Vermutlich war gemeint:

Der neunjährige Australian Shepherd "Rooby" war seiner Besitzerin, Heidi Schwark (65) aus Hoisdorf, schon in der Silvesternacht aus Angst vor dem Feuerwerk entlaufen.

Also: Er war seiner Besitzerin entlaufen, und zwar aus Angst vor dem Feuerwerk -> Er war - aus Angst vor dem Feuerwerk - seiner Besitzerin entlaufen.
 
Betäubungsmonition liegt wohl auch nicht auf der Wache vorrätig und wenn, dann muss man schon wissen, wie man das Tier betäubt. Zuviel oder zuwenig Betäubungsmittel kann ja auch sehr problematisch werden.

Nur ein Tierarzt mit Zusatzausbildung darf ein Tier mit einem Betäubungsgewehr betäuben und mit der zugehörigen Munition umgehen, die unter das BTMG fällt. Kein Polizist darf das, und darum liegt auch ganz bestimmt keine solche Munition auf irgendeiner Wache herum.
 
@Lektoratte

Ehlende Besserwisserin :lol: :baetsch:

Und ich finde es nach wie vor unfair, dass man einerseits bei Vorfällen mit Sokas oder anderen Hunden die Objektivität der Medien grundsätzlich anzweifelt und alles in Frage stellt - und wenn einem der Tonfall derselben Medien, derselben Mitarbeiter, die doch jetzt nicht seriöser arbeiten oder sich besser mit Hunden auskennen oder intelligenter sind als vorletzte Woche, in den Kram passt, dann ist auf einmal alles glaubwürdig.

Das stimmt doch gar nicht. Ich behaupte gar nicht, dass es so war, wie in der Zeitung beschrieben. Zumal jeder etwas anderes erzählt.

Nein, ich bin meiner Linie treu geblieben und habe alles und Jeden in Zweifel gezogen, halt so, wie ich es immer handhabe.;)
 
Das muss ich dann irgendwie überlesen haben. ;)

Aber es war ja gestern auch schon ziemlich spät. :hallo:
 
Zum Schußwaffengebrauch:

Wir sind ja keine Jäger (sorry, der Seitenhieb muß sein :eg: ) und müssen einen Schußwaffengebrauch SEHR sorgfältig abwägen. Querschläger sind auf Asphalt leider immer drin, und wenn da auch nur hin und wieder ein anderes Auto vorbeikommt (wie gesagt: Autobahn, hohe Geschwindigkeit, ratzfatz ist plötzlich ein Auto da) könnte es passieren, dass so ein Querschläger selbiges trifft. Dabei muß nichtmal der Fahrer durch die Kugel verletzt werden, es reicht, wenn er sich derart erschreckt, dass er das Lenkrad verreißt und deswegen verunglückt.

Für Polizisten gibt es extrem strenge Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch. Das Erschießen von Tieren ist eine heikle Sache. Angenommen, der Polizist trifft den Hund (der auch noch panisch herumrennt) im Dunkeln nur irgendwo, wo er ihn zwar verletzt, aber nicht tötet... dann haut der Hund ab und quält sich evtl. stundenlang, bis er verendet. Nein, ich hätte in dieser Situation auch nicht geschossen. Schon gar nicht auf ein bewegliches Ziel!
 
Wenn Schießen zu gefährlich war, dann finde ich es erstaunlich, daß es nicht gefährlich sein soll, in einen Hund reinzufahren. Schon mal gesehen, wie ein Auto bzw. der Fahrer nach Wildunfällen aussehen ? Und so ein Risiko darf ein Beamter eingehen ?

Natürlich. Es schreibt Dir keiner vor, bis zu welchem Grad Du Dich selber gefährden darfst. Nur ANDERE darfst Du nicht gefährden.

Gilt das eigentlich auch für entlaufene Verbrecher, wenn Schießen zu gefährlich ist ?

Unter Umständen ja. Um bei der Polemik zu bleiben: Wir dürfen nicht mit der Maschinenpistole in die Menschenmenge reinhalten, weil der entlaufene Verbrecher sich da reingeflüchtet hat und dann bei all den vielen Leuten, die umfallen, höchstwahrscheinlich dabei ist. Schußwaffengebrauch darf keine Unbeteiligten gefährden! Dies abzuwägen, selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch vorliegen (und das oft in Sekundenbruchteilen) ist Aufgabe des Beamten. Und Gnade ihm, er entscheidet falsch.
 
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