hier gibt es ein Kontaktformular:
[email protected]
Offener Brief
Dortmund, den 03.02.2010
Herrn
Landespolizeidirektor Schleswig-Holstein
Burkhard Hamm
per E-Mail
Sehr geehrter Herr Hamm,
mit Entsetzen haben wir der Medienberichterstattung und Ihren eigenen polizeilichen Verlautbarungen entnommen, wie
Ihre Beamten auf der Straße einen Hund durch Überfahren mit dem Streifenwagen getötet haben. Es ist schon starker
Tobak, dies anschließend mit einer rechtmäßigen Maßnahme zu rechtfertigen. Völlig unverständlich bleibt Ihre Forderung
nach Schadenersatz für den beschädigten Streifenwagen.
Hier hätten die Beamten bei Anwendung des Grundsatzes des verhältnismäßigeren Mittels tatsächlich den Autobahnabschnitt
sperren können. Es ist nicht davon auszugehen, daß in den Sylvesterabendstunden nach 22.30 Uhr, Straßenverkehr herrschte.
Stattdessen bemühen sich Ihre Beamten nach eigenem Bekunden rund eine Stunde lang, das Tier auf der Autobahn einzufangen.
Wir gehen davon aus, daß die zuständige Wache in der Sylvesternacht mehr als die beiden Beamten im Dienst hatte. Es wäre ein
leichtes gewesen, die Autobahn in dieser einen Stunde mit je einem Streifenwagen für beide Fahrtrichtungen zu sperren, um
Gefahren für andere Autofahrer abzuwehren. Die Formulierung von Herrn Ruge :" es war das letzte Mittel ( den Hund zu überfahren )
.. um eine Gefährdung anderer Autofahrer auszuschließen" deutet daraufhin, daß die Beamten offensichtlich nicht an eine
Sperrung gedacht haben.
Wie müssen wir uns das Überfahren des Hundes vorstellen...Die Beamten fahren mit einem Streifenwagen auf einer Richtungsfahrbahn.
Falls der Hund die Richtungsfahrbahn durch Überspringen der Leitplanke wechselt, können die Beamten nicht hinterherfahren.Fahren
die Beamten auf der Autobahn im Zickzack und mit welcher Geschwindigkeit, um den Hund zu treffen? Treiben Sie durch
Hinterherfahren den Hund vor sich her ? Sie haben durch dieses leichtfertige Verhalten nicht nur ihr eigenes sondern auch das
Leben und Gesundheit anderer potentieller Autofahrer gefährdet. Zur Gefahrenprognose haben die Beamten unterstellt, daß
hier eine konkrete Gefahr für andere Autofahrer bestünde. Es mutet wie Wildwest an, wie Ihre Beamten agiert haben.
Die Formulierung in der polizeilichen Rechnungsmitteilung "Weil es Ihnen nicht gelang, das Tier einzufangen oder durch einen
gezielten Schuß zu töten ..." sagt eindeutig, ... den Beamten ist es nicht gelungen, das Tier durch einen gezielten Schuß zu töten.
Das heißt , daß die Beamten versucht haben, das Tier mit einem Schuß zu töten. Es ist also offensichtlich, daß die Beamten
mindestens einen Schuß abgegeben haben. Dem entgegen steht die Aussage des Revierleiters Herrn Ruge, " Es wurde nicht
auf den Hund geschossen". Es wird angeregt, diese Widersprüche mit Ihren nachgeordneten Beamten zu klären.
Des Weiteren regen wir an, über Ihre Entschuldigung hinaus, den Tierhaltern den Schaden zu ersetzen, die Schadenersatzforderung
ersatzlos zu streichen und die Beamten in Regress zu nehmen.
Mit freundlichen Grüssen