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Ohne Herkunftsnachweis ist das ja auch etwas einfacher Nun gut, dann mal wällkamm bäck in Dschörmänni
 
  • 20. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Kaeptn_Stummel ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 30 Personen
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Sie sagt, sie sei hingegangen und hat sie angemeldet Hatte gefragt ob der SN von ihrem damaligen alten Hund noch gilt und dann war eigentlich auch schon alles erledigt.

Dann kann man nur hoffen, das dies niemals die ADD RLP erfährt, sonst ist der Hund weg.
Da ist sie wohl an einen Sachbearbeiter gekommen, der nicht weiß, wie der Hase läuft.
Mehr Glück als Verstand.
 
Wenn die ADD das erführe, der Test und die Genehmigung aber schon durch wären zu den Zeitpunkt, könnte doch auch die ADD nicht mal eben den Hund einkassieren, oder?
Wär ja irgendwie der Kracher, wenn man von dem OAmt alles als ok bekommt, Umzug etc.pp. macht und dann alles umgeschmissen wird. Aber vermutlich wäre das ein Fall für den Anwalt.

Zum anderen: Wenn der Hund aus Niedersachsen z.B. angeschafft wurde vorm Aufenthalt in Griechenland wüsste die ADD ja auch nichts vom Hund. Dann könnte man nur monieren, dass auch bei 3 Monaten Restaufenthaltszeit eine Anmeldung erforderlich gewesen wäre.
 

Wenn die ADD das rauskriegen würde, dann wäre ganz sicher die Ka.cke am dampfen.
Natürlich würde das dann über die Anwälte laufen.
Bei sowas ist mit Hr. B. K. nicht zu spaßen, wirklich nicht.
Das haben wir hier schon x mal durchgemacht und oftmals standen dann die Besitzer verzweifelt im Tierheim (nicht sehr schöne Situation, wenn der Halter verweint vor einem steht).

Wenn der Hund in Bundesland XY legal gehalten worden wäre, dann müsste sie das nachweisen, die Auflagen in RLP erfüllen und dann würde sie eine Genehmigung kriegen.
Zuzug aus anderen Bundesländern mit dort legal gehaltenem Listenhund läuft in der Regel recht unproblematisch.
 
Sorry, ich muss nun mal ganz "dumm" zwischenfragen - was bitte ist die ADD?

Manchmal bin ich wirklich geschockt, welche Auflagen Hundehalter nur wegen der Rasse ihres Hundes erfüllen müssen, das ist nicht gerecht.

Das war mir als "Normal-Hundehalter" gar nicht so bewusst, also dass diese Auflagen manchmal so streng sind.
 
Nun ja, also illegale Einfuhr eines gefährlichen Hundes und Verstoß gegen das Handelsverbot - könnte evtl. Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halter aufkommen lassen
 

Die ADD ist das hier:


Wenn die ADD zum OA sagt: Spring in den Rhein, dann springt das OA in den Rhein.....verstehst du, was ich meine?
Alle Sachbearbeiter sichern sich bei der ADD ab, denn alles was Listenhunde in RLP angeht läuft im Grunde über den Tisch von Herr B. K. .... früher oder später.....
 
Dem kann ich mich nur so anschließen.
 

Das müsste aber das OAmt schon aufgezeigt haben und daher keine Genehmigung ausgestellt haben.
Mir geht's drum, wie das ist, wenn eine Genehmigung fälschlicher Weise ausgestellt wird, dadurch Kosten etc. pp. entstehen - und dann erst iiirgendwann ein Vorgesetzter den Fehler entdeckt. Verständlich?
(Also nicht so, dass ein Halter lügt o.ä. und das dann auffällt.)

Wenn man z.B. fälschlicher Weise eine Baugenehmigung bekommt für meinetwegen eine Garage im Außenbereich. Dann kann ja auch nicht mal nach 3 Jahren oder so einer von ner übergeordneten Behörde daherkommen und ganz fix die Garage einstampfen lassen, weil einer der Untergebenen Mist gemacht hat, während der Bürger aber nichts verschleiert hatte.
Sowas ist dann eher abgehakt unter "dumm gelaufen" oder geht vor Gericht.
 

Oh doch...
 

Da muß ich mich auch anschließen......
 

Kenne ich keinesfalls so. Zwar schon, dass eine Behörde das versucht. Aber dann geht's vor Gericht und da ist das keinesfalls so eindeutig. Da gibt's in beide Richtungen Urteile. M.W. sogar mehr zugunsten des Bürgers.
 
Da muss ich mich jetzt mal anschließen und gleich mal was fragen:

Wie sieht es mit einem Hund aus, der mit dt. Chip nahe der dt. Grenze in Ö gefunden wurde? Darf der nach Deutschland?
 
Hab hier aber schon gelesen, dass Chips mit deutscher Länderkennung im Internet erworben werden können. Kann mir daher nicht vorstellen, dass ein solcher Chip reicht, um den Hund nach Deutschland bringen zu dürfen.

Was anderes wäre es, wenn die deutschen Besitzer, denen der Hund entlaufen ist und die den Hund eindeutig identifizieren können, sich melden würden.
 
@robert catman

Tja, das würd vieles einfacher machen. Aber die gibt's leider nicht

Wichtig wärs halt zu wissen, ob er nach D zurück darf oder nicht...
 

Dito
 

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