Hi.
Das wiederum stimmt so nicht (habe selbst gute Connections zum Ordnungsamt) - das Halti ist in NRW als "Maulkorbersatz" anerkannt, jedoch muss die Leine im Ring unter dem Kinn eingehakt sein und der Hund muss so geführt werden, dass der Mensch an dieser Leine einwirken kann. Dann kann ein Hund mit Halti auch nicht beißen, das Halti zieht sich nämlich zu, wenn man an der Leine zieht. Geht ein Hund am Halti aggro nach vorne und ist da eine Leine am Ring, die man zurückzieht, kriegt der Hund die Schnute nicht mehr auf. Ein Halti ist im vorderen Bereich nicht fest wie ein Pferdehalfter, sondern zieht sich zusammen wie ein Würgehalsband. Man kann damit dem Hund echt die Schnute zusammenpappen, je mehr Zug drauf ist, desto dichter ist die Schnüss zu.
Ein "lose" umgehängtes Halti ohne Leine am entsprechenden Ring gilt nicht als Maulkorbersatz, weil das das Beißen nicht verhindern kann.
Zitat aus den Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW:
5.2.3 Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden. Die Überwachungsbehörden prüfen, ob der verwendete Maulkorb oder eine gleichwertige Vorrichtung auch tatsächlich das Beißen verhindert. Sollte dies nicht der Fall sein, z.B. weil ein zu großer Maulkorb verwendet wird oder gleichwertige Vorrichtungen unsachgemäß angewendet werden, liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 3 vor, der nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Zitat Ende
Kopfhalfter = gleichwertige Vorrichtung = Halti, Gentle-Leader o.ä.
unsachgemäße Anwendung = Leine nicht im Ring unter dem Kinn eingehakt, ergo kann ein "loses" Halti das Beißen nicht verhindern.
Gruß
tessa