Wohin ziehen für Staff?

Kleine

15 Jahre Mitglied
Hey Ihr Lieben!

Ich hab nochmal eine Frage zu den ganzen Gesetzen,...
ich hatte gehört,dass in NRW Staffs,Pits etc erlaubt sind,...nun hab ich hier nochmal nachgeschaut,u da steht ja auch was von dem "berechtigtem Interesse",..

den Anforderungen könnte ich gerecht werden (älter als 18 etc),...

aber wie bekomme ich da denn das besondere Interesse bei den Behörden durch??

ich muss dazu sagen,dass ich noch in HH wohne,aber hier weg zeihen möchte,(vor allem wg der hundegesetze) und nun wollte ich mich in den anderen Bundesländern um einen Job bewerben,u wollte sehr gerne nach Düsseldorf,....(würde aber auch woanders hinziehen;z.B. Hannover o. so)aber nun weiß ich ehrlich gesagt nicht,ob das nun klappen würde mit nem Staff,oder nicht?!
und bevor ich die Bewerbungen wegschicke,sollte ich das schon wissen,...:)

ich hoffe,Ihr könnt mir weiter helfen,und danke euch schonmal,... :hallo:

liebe grüße
 
  • 28. April 2024
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Hi Kleine ... hast du hier schon mal geguckt?
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In NRW gilt als berechtigtes Interesse, wenn Du einem Hund aus dem Tierschutz ein Zuhause gibst. Es gelten aber natürlich die ganzen Auflagen wie Wesenstest etc.

Niedersachsen hat überhaupt keine Rasselisten mehr, die wurden von der CDU nach dem Regierungwechsel abgeschafft. Hier ist das einzige, worauf Du achten mußt, ob die Gemeinde, wo Du hinziehst, eine erhöhte Steuer für bestimmte Rassen erhebt. Und natürlich, daß Du eine Wohnung findest, wo explizit auch Listenhunde erlaubt sind. Das solltest Du unbedingt in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen.
 
@Marion: vielen dank schonmal für den Tip mit der Whg,....das ist gut zu wissen :hallo:

mir ist aber noch eine Frage eingefallen,...
sagen wir,ich würde mit einem Welpen,(der dann ca 3 monate ist) dort hin ziehen,wäre das berechtigtes Interesse? (also wenn er jetzt nicht aus dem Tierschutz kommen würde)

liebe grüße
 
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