Wien/Ulm

§ 3 Erlaubnispflicht für das Halten von Kampfhunden
(1) Das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt.

der ORTSPolizeibehörde. das heißt du mußt deinen Hund bei der Ulmer Polizeihundestaffel in Ulm vorstellen.

wer sich die Mühe machen möchte und auf dem Amt nachfragt... bitteschön!
 
  • 30. April 2024
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Hi Ludwig ... hast du hier schon mal geguckt?
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§ 3 Erlaubnispflicht für das Halten von Kampfhunden
(1) Das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt.

der ORTSPolizeibehörde. das heißt du mußt deinen Hund bei der Ulmer Polizeihundestaffel in Ulm vorstellen.

wer sich die Mühe machen möchte und auf dem Amt nachfragt... bitteschön!

die ortspolizeibehörde ist NICHT die hundestaffel, sondern das ordnungsamt.. soviel dazu. und es muss sowieso ein test gemacht werden, weil es so gut wie keine genehmigungen gibt, nur in ausnahmefällen ( die ich z.b. auch habe ;) ) ansonsten gibt es bis zum WT eine vorläufige genehmigung. dies ist aber gar nciht bestandteil dieses Threads.. :rolleyes:
 
[

hat der hund einen deutschen chip, dann darf er auf jeden fall wieder nach deutschland zurück. hat er einen ausländischen chip, dann würde ich mir eine bestätigung vom steueramt geben lassen, dass genau dieser hund hier in deutschland gelebt hat ( mit chip und evtl. bild abstempeln lassen. )

Steht das so irgendwo ?
Irgendein Listi braucht nur einen 276..er Chip und er darf legal eingeführt werden? :gruebel:
 
Es muss nicht unbedingt ein Chip sein, es muss "einfach" irgendwie belegt werden, daß der Hund schon in Deutschland gelebt hat, bzw. nur vorübergehend im Ausland war. Das geht auch wunderbar zu belegen z.B. mit einen Steuerbescheid (ist die Steuer wenigstens mal nützlich)

Esd ist ja nur der Import verboten, wenn der Hund voher schon hier war ist es dies nicht.
 
OK- dann so rum:
Gilt der 276..er Chip tatsächlich offiziell als Beleg, dass der Hund schon in Deutschland war ? Steht das irgendwo offiziell? WO ?

(grübel.... der Import von Ausländischen Listis ist verboten ... aber der Export von deutschen chips eigentlich nicht ...grübel)
 
wir haben das einfuhr und verbringungsverbot. d.h. der import dieser 4 rassen ist verboten.

aber z.b. die durch fahrt ist nicht verboten.. deutschland als durchgangsland z.b. nach belgien oder holland oder die schweiz oder oder oder.

an der grenze muss ich belegen ( im falle einer kontrolle ), wo der hund hin geht.

ein ehemals deutscher hund, der wieder zurück kommt, ist kein import, im schlimmsten falle ein reimport. da wird keine behörde etwas machen, weil dies auch nicht im gesetz verankert ist. man redet immer nur vom import. habe ich sogar noch einen steuerbescheid oder einen deutschem impfpass.. nun ja.. ist eben so.

züchter dürfen ihre deutsche hündin im ausland belegen lassen, sie dürfen einen rüden nach deutschland holen, damit er hier decken darf.. auch das ist geregelt.

hat der hund einen deutschen chip und ist aus deutschland, kommt aus dem ausland wieder rein, dann hat er zwangsläufig natürlich auch einen EU impfpass, dies ist das dokument.
 
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