Wien/Ulm

Felice

Hallo zusammen,

wisst ihr, ob es Probleme geben könnte, wenn man mit seinem Listenhund von Deutschland nach Österreich (Wien) zieht? Gibt es ein Einfuhrverbot? Die Regeln in Wien mit Hundeführschein etc. sind mir bekannt...
Und, ist hier zufällig jemand aus Ulm? Ich habe gehört, dass es keine erhöhte "Kampfhundesteuer" gibt und man muss auch keinen Sachkundenachweis erbringen muss, sondern nur den Wesenstest. Hat jemand Erfahrung? Ist das richtig? Es geht um einen Amstaff.... Vielen Dank euch!
 
  • 30. April 2024
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Hi Felice ... hast du hier schon mal geguckt?
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Deutschland hat ein Einfuhrverbot von
American Staffordshire Terrier
American Pit Bull Terrier
Bullterrier
Staffordshire Bull Terrier
 
Es geht doch um die Einreise eines Amstaffs von Deutschland nach Wien...

@ Felice
Ulm oder Neuulm? - Das macht einen Unterschied im Bundesland und Amstaff in Bayern ist (fast) chancenlos eine Genehmigung zu erhalten.
 
Ulm ist Teil des Bundeslandes Baden-Württemberg, grenzt aber an Bayern. In der Innenstadt von Ulm bildet der Fluss Donau die Grenze zwischen den beiden Bundesländern. Der bayerische Teil der Metropolen-Region heißt Neu-Ulm.

Also achte bei der Wohnungssuche genau darauf NICHT nach Bayern zu ziehen, denn hier darfst du deinen Hund NICHT halten.

Zur gesetzlichen Lage in Baden - Württenberg kann ich nichts genaues sagen, da sind andere User fitter

Liste 1: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier
Liste 2: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden


Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum
über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000

 
Also eine erhöhte Steuer gibt es für Listenhunde nicht! Hab grad beim Steueramt angerufen
Kann mir jetzt noch jemand zwecks Wien helfen?
 
Meines Wissens gibt es kein Einfuhrverbot nach Österreich für Listis.
Die Auflagen hast du dir ja schon selbst angesehen,weisst also grob Bescheid...
Erfahrungswerte:
Wiener,wo seit ihr ??
 
Bin zwar keine Wienerin aber Österreicherin.
Bis jetzt gibt es kein Einfuhrverbot. Aber wenn es erst in ein paar Jahren isr,würde ich mich dann aktuell nochmal erkundigen.
Wobei ich nicht wüßte das was geplant wäre zwecks Einfuhrverbot.
Die Gesetzlage von Wien kennst du ja. Hundeführerschein ect.

Glg Ines mit Ginger&Zoe
 
Tolle Sache bei euch in Österreich mit diesem Hundeführschein! Kostet auch nicht übertrieben viel und va ist die Sachlage viel klarer als in D...
Danke euch!
 
Die Einfuhr nach Oesterreich ist (momentan) kein Problem. Aber Du musst bedenken, dass der Hund evtl wenn er in Deutschland einmal abgemeldet ist nicht mehr zurueck nach Deutschland eingefuehrt werden darf.
Ich wuerde mich auf jeden Fall erkundigen, welche Dokumente notwendig sind, um die Herkunft des Hundes aus Deutschland zu belegen und so weiter die Moeglichkeit zu haben, mit dem Hund wieder einzureisen.
 
Die Einfuhr nach Oesterreich ist (momentan) kein Problem. Aber Du musst bedenken, dass der Hund evtl wenn er in Deutschland einmal abgemeldet ist nicht mehr zurueck nach Deutschland eingefuehrt werden darf.
Ich wuerde mich auf jeden Fall erkundigen, welche Dokumente notwendig sind, um die Herkunft des Hundes aus Deutschland zu belegen und so weiter die Moeglichkeit zu haben, mit dem Hund wieder einzureisen.

hat der hund einen deutschen chip, dann darf er auf jeden fall wieder nach deutschland zurück. hat er einen ausländischen chip, dann würde ich mir eine bestätigung vom steueramt geben lassen, dass genau dieser hund hier in deutschland gelebt hat ( mit chip und evtl. bild abstempeln lassen. )
 
dann eben American staffordshire Terrier. ein Am Staff eben.

Im Gegensatz zu Bayern geht das durchaus, bzw. ist die Haltung mit gewissen Auflagen ganz legal möglich.
siehe:§ 3 Erlaubnispflicht für das Halten von Kampfhunden
(1) Das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt....
 
Murphy, dir sollte dann ja auch aufgefallen sein dass ich die Info von BaWü verlinkt habe ;)

da ich in NEU-ULM wohne, kenne ich sehr wohl den Unterschied zwischen Neu-ulm und Ulm.

und kenne auch die Strenge der Behörden in Ulm. da die Themeneröffnerin ja bereits in Ulm wohnt, muß ihr Hund ja einen Wesentest in Ulm abgelegt haben. und die Halterauflagen erfüllt sein... :hallo:
 
Murphy, dir sollte dann ja auch aufgefallen sein dass ich die Info von BaWü verlinkt habe ;)

da ich in NEU-ULM wohne, kenne ich sehr wohl den Unterschied zwischen Neu-ulm und Ulm.

und kenne auch die Strenge der Behörden in Ulm. da die Themeneröffnerin ja bereits in Ulm wohnt, muß ihr Hund ja einen Wesentest in Ulm abgelegt haben. und die Halterauflagen erfüllt sein... :hallo:

ist doch quatsch, was du hier erzählst.. :rolleyes: der test kann irgendwo in bawü abgelegt sein. und die halterauflagen sind bawü weit gleich. ;)
 
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