Wolf II
Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Tierschützer sind empört. Doch sind sie auch machtlos? Falls gutes Zureden oder Beschwerden nicht helfen, bleibt das Mittel der Strafanzeige.
So gehen Sie vor:
Beschweren Sie sich bei den Kontrollbehörden (Veterinäramt, Ordnungsamt ). Diese dürfen auch gegebenenfalls Bußgelder verhängen.
Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Die Polizei ist verpflichtet, die Anzeige entgegenzunehmen, Nachforschungen anzustellen und die Ergebnisse dem Staatsanwalt mitzuteilen.
Anzeige schriftlich formulieren. Was haben Sie beobachtet, wo, Datum und Uhrzeit, bei "Wiederholungstätern" auch wie oft.
Es ist wichtig, dass Sie Zeugen benennen können ! Ggf. Foto-, Videoaufnahmen machen.
Berufen Sie sich auf Gesetzestexte, Verordnungen usw., zitieren Sie diese. Die Behörden kennen sie nicht immer (Tierschutzgesetz, Haltungsverordnungen, Kennzeichnungsverordnungen).
Beispiel: Falls es um "Freiland?Eier" geht, die in Wirklichkeit aus Käfighaltung stammen:
EU?Eierkennzeichnungsverordnung 1991:"Diese Verordnung wurde erlassen zum Schutze der Verbraucher gegen irreführende Angaben, die sonst in der betrügerischen Absicht gemacht werden könnten, höhere Preise zu erzielen, als sie für Eier von Legehennen in Käfigbatteriehaltung gelten."
Lebensmittel? und Bedarfsgegenständegesetz: § 17:
Es ist verboten,
5. Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Angaben zu werben. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
b) wenn zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über die Herkunft der Lebensmittel, ihre Menge, ihr Gewicht, über den Zeitpunkt der Herstellung oder Abpackung, über ihre Haltbarkeit oder über sonstige Umstände, die für ihre Bewertung mitbestimmend sind, verwendet werden.
Handelt es sich um vom Gesetz zugelassene Tierquälerei, ist eine Anzeige wenig sinnvoll. In diesem Fall Protestbrief schreiben an Behörden, Landwirtschaftsministerium usw. Ganz wichtig: Öffentlichkeit herstellen ! Also Presse, Lokalpresse (Anzeigenblätter sind für jeden Artikel dankbar), Fernsehen benachrichtigen.
Bei Betrug wird zumeist nur der materielle Schaden beurteilt. Diesen beziffern, aber hervorheben, dass es Ihnen als Tierschützer vor allem um den ethischen Aspekt geht.
Behalten Sie eine Kopie Ihres Schreibens.
Aktenzeichen des Vorganges geben lassen. Verlangen Sie, dass Sie vom Ergebnis der Ermittlungen informiert werden.
Haben Sie etwas zu befürchten?
Nein
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann Strafanzeige erstatten wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen die Strafgesetze vorliegt. Falsche Verdächtigungen, also "wider besseres Wissen", dürfen Sie allerdings nicht vorbringen.
Die Anzeigenerstattung ist kostenlos. Ein Rechtsanwalt ist nicht nötig.
Eventuell werden Sie und die Zeugen zur Vernehmung bestellt. Das wäre ein gutes Zeichen, denn es bedeutet, dass der Sache tatsächlich nachgegangen wird.
Falls die Ermittlungen eingestellt werden...
... haben Sie doch immerhin folgendes erreicht:
Sie haben klar gemacht, dass diese Dinge beobachtet werden. Wenn viele sich verhalten wie Sie, wird irgendwann klar, dass Tierschützer nicht eine Minderheit sind ? und schon gar keine schweigende.
Derjenige Tierhalter oder Betrüger, den Sie angezeigt haben, ist für die Zukunft gewarnt.
Quelle: VgtM,
Verein gegen tierquälerische Massentlerhaltung e.V.
Teichtor 10, 24226 Heikendorf, Tel. 04 31 / 2 48 28?0; Fax 04 31 / 2 48 28?29, [email protected],
So gehen Sie vor:
Beschweren Sie sich bei den Kontrollbehörden (Veterinäramt, Ordnungsamt ). Diese dürfen auch gegebenenfalls Bußgelder verhängen.
Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Die Polizei ist verpflichtet, die Anzeige entgegenzunehmen, Nachforschungen anzustellen und die Ergebnisse dem Staatsanwalt mitzuteilen.
Anzeige schriftlich formulieren. Was haben Sie beobachtet, wo, Datum und Uhrzeit, bei "Wiederholungstätern" auch wie oft.
Es ist wichtig, dass Sie Zeugen benennen können ! Ggf. Foto-, Videoaufnahmen machen.
Berufen Sie sich auf Gesetzestexte, Verordnungen usw., zitieren Sie diese. Die Behörden kennen sie nicht immer (Tierschutzgesetz, Haltungsverordnungen, Kennzeichnungsverordnungen).
Beispiel: Falls es um "Freiland?Eier" geht, die in Wirklichkeit aus Käfighaltung stammen:
EU?Eierkennzeichnungsverordnung 1991:"Diese Verordnung wurde erlassen zum Schutze der Verbraucher gegen irreführende Angaben, die sonst in der betrügerischen Absicht gemacht werden könnten, höhere Preise zu erzielen, als sie für Eier von Legehennen in Käfigbatteriehaltung gelten."
Lebensmittel? und Bedarfsgegenständegesetz: § 17:
Es ist verboten,
5. Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Angaben zu werben. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
b) wenn zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über die Herkunft der Lebensmittel, ihre Menge, ihr Gewicht, über den Zeitpunkt der Herstellung oder Abpackung, über ihre Haltbarkeit oder über sonstige Umstände, die für ihre Bewertung mitbestimmend sind, verwendet werden.
Handelt es sich um vom Gesetz zugelassene Tierquälerei, ist eine Anzeige wenig sinnvoll. In diesem Fall Protestbrief schreiben an Behörden, Landwirtschaftsministerium usw. Ganz wichtig: Öffentlichkeit herstellen ! Also Presse, Lokalpresse (Anzeigenblätter sind für jeden Artikel dankbar), Fernsehen benachrichtigen.
Bei Betrug wird zumeist nur der materielle Schaden beurteilt. Diesen beziffern, aber hervorheben, dass es Ihnen als Tierschützer vor allem um den ethischen Aspekt geht.
Behalten Sie eine Kopie Ihres Schreibens.
Aktenzeichen des Vorganges geben lassen. Verlangen Sie, dass Sie vom Ergebnis der Ermittlungen informiert werden.
Haben Sie etwas zu befürchten?
Nein
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann Strafanzeige erstatten wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen die Strafgesetze vorliegt. Falsche Verdächtigungen, also "wider besseres Wissen", dürfen Sie allerdings nicht vorbringen.
Die Anzeigenerstattung ist kostenlos. Ein Rechtsanwalt ist nicht nötig.
Eventuell werden Sie und die Zeugen zur Vernehmung bestellt. Das wäre ein gutes Zeichen, denn es bedeutet, dass der Sache tatsächlich nachgegangen wird.
Falls die Ermittlungen eingestellt werden...
... haben Sie doch immerhin folgendes erreicht:
Sie haben klar gemacht, dass diese Dinge beobachtet werden. Wenn viele sich verhalten wie Sie, wird irgendwann klar, dass Tierschützer nicht eine Minderheit sind ? und schon gar keine schweigende.
Derjenige Tierhalter oder Betrüger, den Sie angezeigt haben, ist für die Zukunft gewarnt.
Quelle: VgtM,
Verein gegen tierquälerische Massentlerhaltung e.V.
Teichtor 10, 24226 Heikendorf, Tel. 04 31 / 2 48 28?0; Fax 04 31 / 2 48 28?29, [email protected],