Grundsätzlich ist es so, dass die Stadt bzw. dein Ordnungsamt das Recht hat dich bzw. deinen Hund zu einen Wesenstest zu schicken bzw. dir diese Auflage zu erteilen.
Die Rassenlisten bzw. Kampfhundeverordnung gibt es glaube ich erst seit letzem Jahr in Sachsen-Anhalt. Dass sie bei euch erst so spät kommen mit den Auflagen, finde ich verwunderlich.
Um den Test kommst du denke ich nicht herum, wenn er die Voraussetzung dafür ist dass du den Hund weiterhin halten darfst. Kommt auf die Regelungen in Sachsen-Anhalt an.
In NRW muss man wohl meines Wissens nach den WT nicht machen. Es sei denn er wird Seitens des Ordnungsamtes angeordnet.
In BAWÜ muss man zum Wesenstest mit Kampfis. Da dieser die Voraussetzung für die weitere Haltererlaubniss des Hundes ist. Für Kampfis ohne WT bekommt man im Prinzip keine Halteerlaubniss.
Von daher gilt es jetzt erstmal abzuklären ob dieser WT bei Euch als Voraussetzung gilt um den Hund auch weiterhin halten zu dürfen.
Zudem dient der Test ja auch zur Maulkorb und Leinenbefreiung. Und das auch in Sachsen-Anhalt.
Ohne WT müsste man auch in Sachsen-Anhalt mittlerweile aufgrund der Verordnung Maulkorb und Leinenzwang haben.
Das Alter des Hundes, oder das Anschaffungsdatum oder ob er schon mal auffällig wurde oder nicht ist unrelevand. Auch Hunde die vor der Verordnung angeschafft wurden bekommen die gleichen Auflagen.Und eben auch die Hunde die immer brav gewesen sind.
Um einen WT kommt man selten drum rum. Und wenn, dann nur mit einem Tierärztlichen Gutachten dass der Hund gesundheitlich dazu nicht in der Lage ist.
Aber nichts desto trotz, egal wie die Sachlage jetzt genau ist, wende die wie schon weiter oben empfohlen an das Team von
die können dir sicherlich weiterhelfen.
Viel Erfolg.
Und bitte lass keine Zeit verstreichen. Jetzt musst du schnell handeln.