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Klopfer

10 Jahre Mitglied
Gericht weist Eilantrag ab

NEUSTADT (swz). Ein Hund, der einem anderen Hund gefährliche Bisswunden zugefügt hat, muss sich einem Wesenstest unterziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Aktenzeichen 5 L 1662/06.NW).
Quelle und kompletter Text:
DIE RHEINPFALZ
Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau
20. November 2006

Bis denne,

eure Klopfer
 
  • 21. Mai 2024
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Hi Klopfer ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 12 Personen
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Find ich vollkommen richtig nicht nur Sokas sondern Hund ist Hund.
Lilo
 

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Interessant wie in dem Artikel der Wesenstest "verharmlost" wird. Kein Wort davon dass der Hund bedroht wird, angeschrien wird etc. Nur die Fahrstuhlsituation wird als unangenehm erwähnt, alles andere als Alltag. Finde ich etwas kritisch, weil "das kann ja jeder Hund" höre ich die Leute schon...
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Y
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Podifan
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ich habe selber einige Jahre auf so einem Gnadenhof mitgearbeitet... ob das ein schönes Leben für die Hunde ist, liegt sicher am einzelnen Projekt. Die TVSender haben Vorgaben für die Th, d.h. man kann einen Hund nicht mitnehmen, der keinen bestandenen WT hat... sicher würden wir in erster...
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Ruhrlady
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