sie lebt für die hunde..........darf sie ja.
nur eben nicht so, nicht in reinem wohngebiet, und vor allem nicht, wenn es beschwerden gibt, und auch lt artikel sie wohl eine art durchgangslager für diese hundehilfe ist.
da ist denk ich einiges mehr im argen.
wir hatten das thema schon mal, und ja, bauamt,gemeinde etc, die können das sehr wohl beschränken.
forum.ksgmeinde.de/verordnungen-rechtliches/133718-kann-bauamt-anzahl-der-hunde-vorschreiben.html