Wenn Ihr einzelne Ansprüche habt,die nicht auf beide Institutionen passen,dann unterteilt bitte.
Ist im Nachhinein nicht mehr möglich.Dann diese Ansprüche,die sich für beide Einrichtungen unterscheiden,bitte auch so hervorheben.
mfG
Diese Ansicht teile ich nicht so ganz (jedenfalls was ältere, kaum vermittelbare Hunde betrifft).ich persönlich bin keine Fan von Gnadenhöfen, im Bereich Hunde, da ich der meinung bin, diese sollten Familienanschluß haben, sonst können sie auch in einem TH bleiben,.....
b: viele Tierheime sind einfach nicht dafür ausgerichtet Hunden über eine längere Zeit eine Gruppenhaltung bieten zu können.
c: in Tierheimen entsteht durch Vermittlungen/Neuaufnahmen zwangsläufig eine große Fluktuation. Langzeitinsassen müssen sich daher immer neu orientieren (schwierig oft gerade bei alten Hunden).
Grüße Klaus
Ganz einfach: Weil ich schon einige private "Gnadenhöfe" erlebt habe, wo der/die Betreiber den 11er haben, trotzdem alles drunter und drüber ging.Du würdest beim Gnadehof auf den 11er verzichten.Warum?
Wie willst Du deren "Erfahrung"tiergerecht festlegen?Es gibt so viele Gnadenhöfe,wo es zugeht wie bei Hempels,die Argumente sind immer "wir haben Erfahrung,und es sind sowieso alte/kranke/gestörte usw,die sonst keiner nimmt".Und prompt hat man 100 Entschuldigungen,warum dies und jenes im Argen liegt.
Richtig.Dir ist personeller Ersatz für Ausfallzeiten wichtig.Also mind.2 Leute.
Bei einer Hundepension setze ich voraus, dass mind. 2 Personen dort vollzeit beschäftigt sind. Es ist ja schließlich ein gewerbliches Unternehmen.Nun nehme ich eine Pension als Bsp her,2 Leute,beide berufstätig.Was in sich bei der HUndeanzahl schon kritisch ist.Wird da einer krank,macht der andere Urlaub oder wie?
Du siehst,was vornherum ok aussieht,wirdbei näherer Betrachtung seltsam.
Bsp:bei Gesa sagte eine die dort war,sie habe die ******** an den Wänden gesehen.Aber wenn doch die Doggen Durchfall haben,und man mit dem PUtzen nicht rumkommt gerade.....
Wie?Grosse Hunde wie eine Dogge scheissen ihren Durchfall an die Wände statt auf den Boden,und das Putzproblem wird akzeptiert,weils eh nur vorübergehend ist?
solche Sachen meine ich.
Nichts dagegen zu sagen. Ich hatte dies in meiner ersten Aufstellung nur nicht erwähnt, um mich auf das Wesentliche zu begrenzen.Baulichkeitenu nanntest einen Personalraum,Futterküche,trockenes Lager,Strom,Wasser.
Was ist mit Quarantäne,Krankenhundebereich,also separat mit ordentlichen Hygienemassnahmen zu betretende,geflieste oder mit sonst.entspr.Materialien ausgebauten Räumen,von denen mind.einer auch zur Behandlung taugt und dementsprechend etwas eingerichtet ist?Samt Desinfektionsspender vor der Tür?
Heisst,Medis und Wundmat.zur sofortversorgung,Trichter,Wärmelampen,Mittel gg Dehydr.,Beissicherungen,Pfotenschutz,all solche Kleinigkeiten?Einfaches Grundmaterial also,welches der erfahrene Halter auch zu Hause hat?
Ein Vorrat für einige Tage dürfte genügen. Nachschub ist ja schnell geordert.Was ist mit dem Inhalt des trockenen Lagers?zb bei x Tieren soundsoviel Vorrat?Schaut sich keiner an leider.
Grabschutz -sprich Zaunfundament oder Platten- ist für mich selbstverständlich.Aussenbereichu nanntest 2mZaun ud genug Auslauf für die Tierzahl.
Was ist mit Grabschutz/Struktur der Ausläufe(zb Schatten)/ev.Schleusen an den Gehegen oderAusläufen etc.
Das darum,weil viele Pensionen schreiben:auch wenn wir noch so gut drauf achten,es kann immer mal ein Tier entweichen.Dann besteht keine Haftung.
Zustimmung. Eine Schleuse vermindert dieses Risiko.Ist es nicht ein vorhersehbares Risiko in sich,wenn das Gehege direkt in den ungeschützten Aussenbereich übergeht,Tür auf,dahinter ein Rudel aufgeregte Hunde?Selbst bei allergr.Vorsicht ist das Durchschlupfrisiko ganz enorm.
Hier kann man sicher trefflich darüber diskutieren, welcher Verschmutzungsgrad Tieren unangenehm wird. Sicher ist es auch von der Rasse abhängig.Drainage oder sonst.Verfestigung eines Teilbereichts bei REgenperioden oder im Winter/Frühling?Fehlt das,ist Tieren oft tage- oder wochenlang Auslauf verwehrt.Wg Rutschgefahr,Grundzerstörung,zu viel Dreck usw.
Tiergerecht ist was anderes.
Innenbereichu sagtest gut zu reinigen,gefliest.
Hier scheiden sich oft die Ansprüche,einerseits Hygiene,also Fliesen,wobei oft Abflüsse oder Abrinnen völlig vergessen werden und der Siff mittels Mop nur hin und hergewischt wird,und andererseits Hunde,alt,krank,gebrechlich,die auf Fliesen stark gefährdet sind,und auf Teppichbrücken etc,die man dann hinwirft,erst recht.
Ich weiß. Persönlich halte ich das für Quatsch. Ideal (und auch praktisch) ist ein Kunststoff-Hundekorb (leicht zu reinigen) mit eingelegten Decken/Laken (können in die Waschmaschine, sind billig und schnell zu entsorgen).In vielen Pensionen stehen der menschl.Kunden wegen Sofas etc in den HUnderäumen.
Das ist leider auch bei vielen Gaststätten und Wohnungen so.Es gibt eine Hygieneverordnung,die aber keiner einhält.
Ein Raum ohne Tageslicht ist unakzeptabel.Ebenso Räume ohne Tageslicht.
Bei der Pnesion heisst es,ist ja nicht für lang,beim Gn.hof wieder,die nimmt sonst keiner,hier ists allemal besser als auf der Strasse oder beim Tierquäler etc.
Nun, wer einen Gnadenhof/eine Pension eröffnet, sollte sich auch um eine sicher Transportmöglichkeit kümmern.Oder,wenn die Pension,Gnadenhof,kein Fahrzeug,tiersicher,hat,um zum TA zu fahren,und HUnd aufm Rücksitz hockt .Kann ja alles nötig werden.
Ein schon sehr extremes Beispiel. Warum sollten Hunde nicht bei Regen raus? Ein 3-wöchiger unwetterartiger Starkregen ist bei uns wohl eher die Ausnahme.@kangalklaus
das Vernachlässigen der Finanzen bei der Pension versteh ich nicht.Die kann zwar von heut auf morgen dichtmachen,aber nehmen wir an,Dein HUnd ist dort,Du 4 Wochen Malediven,die hatten /haben ein schlechtes Finanzpolster,machen nach 3 Wochen Deines Urlaubs dicht,rufen Dich auch an,hol Deinen Hund ab
-doch in den 3 Wochen gings Deinem Hund nicht gut,weil deren TA nicht geholt wurde,da Schulden,weil Aussenbereich wg Starkregens zu war wg fehlender Drainage aufgr.fehlender Gelder,was heisst,Hund hockte 3 Wochen innen usw.
Reines Bsp.
Natürlich ist das ein Problem. Doch wenn das nicht lösbar ist, dann kann ich eben nicht auf die Malediven oder an andere fernen Orte fahren.Und was Deine Freunde betrifft,die Du als Kontakt vor Ort hinterlassen hast:welcher Kontakt fährt denn zur Pension ,wenns mal 3 Tage schüttet,und schaut,ob die deinen Hund jetzt rauslassen oder nicht?
mfG
Hallo "siwash",Angelehnt an die Fälle Zarenhof,BB usw erbitte ich rege Teilnahme an dieser Umfrage.
Ein Beitrag, der im großen und ganzen meine Zustimmung findet.„Hundebetreuung – ein Kindheitstraum“:
Du bist ein Tierfan, ja ein Hundenarr. Aufgewachsen mit Hunden, ständig begleitet von Hunden. Die „Geschäftsidee“ fasziniert Dich, Hunde für andere Menschen zu betreuen (Tagesbetreuung und Pension), vielleicht noch ein paar Gehorsamsübungen als Dienstleistung mit anzubieten und vielleicht sogar noch einen Hundeshop zu betreiben. Du merkst bald, dass ein Bestand von 10 Hunden ein „Muss“ ist, damit dein kleines „1-Frau/ Mann“ Unternehmen funktioniert. Und jetzt geht’s los….
Du bist alleine mit 10 Hunden: Rüden, Hündinnen, kastriert, unkastriert, verschiedenste Rassen und vor allem: das Rudel setzt sich immer neu zusammen. Dein Geschäft „läuft“: Hunde kommen, Besucher und Kunden kommen, das Telefon klingelt, kurz ein Streit unter den Hunden. Wasser muss immer zur Verfügung stehen, dann ist schon wieder Fütterungszeit (jeder hat sein eigenes Futter), Gelände muss geputzt werden (mehrmals täglich), Zäune sind „zerrobbt“, Innenräume sind „verwüstet“, da mal ein „Pippi“, da ein „Häufchen“ und einkaufen solltest Du ja auch noch (Hunde alleine lassen?) Fast vergessen: am Abend Büro, Bestellungen, Rechnungen, Zahlungen… und immer ein Auge bei den Hunden. Habe ich noch etwas vergessen?
24 STUNDEN PRO TAG, 7 TAGE DIE WOCHE, 30 TAGE IM MONAT…..
Im Sommer ist es fast wie Urlaub. Aber ca. 8-9 Monate im Jahr hast Du „Matsch“ und Dreck vor dem Haus.
Wer eine "familiäre, 24 Stunden- Betreuung" im Rudel, ohne Zwinger und Boxen alleine anbietet der
- darf nie krank sein
- darf nie ausfallen
- darf nie „keinen Bock“ haben
- hat keine Freizeit mehr
- hat keine Wochenenden mehr
- hat keine (oder nur noch ganz wenige) Freunde mehr
- hat nie mehr saubere Kleider (nach ca. „4 Sekunden bist du
eingesaut")
- putzt und putzt und putzt und putzt…..…oder eben nicht!
Du darfst Dich dann gerne fragen „wann gehe ich zum Friseur“, „wann erledige ich meine persönlichen Dinge“ und, und und…
Ihr meint also alle, dass ich übertreibe? Okay, vielleicht ein bisschen. Aber nur ein bisschen. Aus gutem Grunde sagt man, dass pro 10 Hunde eine Betreuungsperson gebraucht wird. Die ersten 10 Hunde sind die Härtesten…
Es gibt doch überall liebe Hundefreunde die gerne helfen. Kostenlos oder gegen Bezahlung? Eigentlich egal, denn in einem Rudel von 10 (nicht eigenen) Hunden zu stehen ist nicht jedermanns Sache. Schon manch einer “knickt“ da gerne ein, trotz groooosser Leidenschaft für Hunde. Ganz abgesehen vom ständigen Putzen und pro Tag geschätzte 3-5 kg Kot einsammeln. Na ja, die oder eine oder andere Kollegin (oder Kollege) sagt dann schon gerne mal „du heute habe ich leider keine Zeit“….. Bemerkung: Bezahlung geht eh fast nicht, da die „niedrig“ kalkulierten Betreuungspreise nicht ausreichen.
Dem Marco kann ich insofern zustimmen, dass ein Gnadenhof kein "Freizeitprojekt" für nicht ausgelastete Tierfreunde, Arbeitslose, oder Rentner ist. Es bedarf m.E. einer sicheren Personalbasis.
Nur, wo finde ich aktuell ein solches Projekt in Deutschland?
Kann hier jemand mit einem Beispiel aufwarten?
(ich spreche hier nicht von einem Tierheim, das vielleicht 2-5 zusätzlich Plätze für unvermittelbare Hunde hat, sondern von einem reinen Gnadenhof)
Grüße Klaus
O.K., keine weitere Diskussion.Eine Tierpension sehe ich als Gewerbe,
hier kann ich Ansprüche stellen, die aber letztlich im Ermessen
des Hundehalters liegen der sein Tier dort abgibt und bezahlt.
Hier ist laut Gesetz der § 11 vorgeschrieben.
Es müssen ja nicht ausschließlich herrenlose Tiere sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch altersbedingt "arbeitslose" Gebrauchshunde (Polizei, Jäger, Schäfer etc.) dort abgegeben werden.Nun kommt leider die Grauzone,
also die so genannten Gnadenhöfe.
Was ist ein Gnadenhof, eine Einrichtung wo Herrenlose Tiere
Ihr Gnadenbrot bis zum Ableben bekommen?
Jau! Hier kann ich Dir zustimmen. Ein Gnadenhof sollte vorrangig nicht dazu dienen als Pufferzone für importierte Hunde missbraucht zu werden.Bei den meisten öffentlich gewordenen Fällen wo eher nicht so zu
bezeichenen. Zu rege der „Umschlag“ an Tieren, zu zweifelhaft die
Herkunft der Tiere.
Gelten sollte aber doch für alle die Tiere Halten einige Grundsätze:
a) die Betreiber/Betreuer sollten nicht vorbestraft in Sachen Tiervergehen sein
b) die Betreiber/Betreuer sollten kein Tierhaltungsverbot,
oder ähnliche Beschränkungen gegen sich haben
Übersicht für wen? Der Öffentlichkeit? Dem Finanzamt? Den Menschen, die dorthin Tiere verbringen?c) ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit in den Finanziellen Verhältnissen
(natürlich in einer vernünftigen Abhängigkeit zu der Größe des „Hofes“)
sollte gegeben sein, denn Tiere sind auch Verantwortung
Richtig, zu erkennen ist das auf dem ersten Blick oft nicht.d) Eine Abnahme nach §11 sollte selbstverständlich sein,
damit Bedingungen wie:
1, Ausläufe, Weiden, Ställe
2, Zwinger, Liegeflächen, Hütten und Ruheplätze
3, Futterküche, Behandlungsräume (je nach Größe der Anlage) und Lager
sowie sonstige Einrichtungen zur Unterbringung geprüft sind
und den Gesetzlichen Mindestbestimmungen entsprechen.
Dies ist von Privatpersonen, Besuchern, Helfern oft nicht zu
erkennen.
Zustimmung.Dies ergibt dann auch automatisch die Pflicht zur Führung
eines Bestandsbuches, damit ein Mindestmaß an Kontrolle
möglich ist. (CHIPPFLICHT!)
Wenn ich 6 Hunde halten darf, dann kann ich keine 120 halten!
Dagegen ist kaum etwas zu sagen.Es gibt viele gut arbeitende Stationen/Höfe/Heime,
aber alle diese haben etwas gemeinsam,
- sie können nein sagen - wissen um ihre Grenzen
- haben die Kontrolle nicht verloren - es kommt zu keinen Welpen/Nachwuchs
- sie sind meist klein und mit keinen 160 Tieren, aber mit viel Freunden und Hilfe
- sie sind nicht unbedingt vorbestraft und haben mehrfach bewiesen immer wieder zu versagen
Hier habe ich zwar meine Zweifel, doch ist das ein anderes Thema.So mancher Hund in den hunderten von Vitzerodas - Zarenhöfe - Momos
in Deutschland wären da wo er herkam besser aufgehoben als im vorgeblich
gelobten LAND UND ORT.
Richtig.d) Objekt und Anzahl Betreuer müssen zwingend in einem
entsprechenden Verhältnis zur Anzahl Tiere stehen.
Bedenke hier jedoch auch, dass ein Züchter, bedingt durch die speziellen Anforderungen die die Welpen und Junghunde stellen, mehr Arbeit hat, als jemand, der z.B. 10 Hundesenioren unterbringt.(Bei gewerblichen Züchtern schreibt das Gesetz für 10 Hunde
eine Betreuungsperson vor. Ein Hund ist bei einem Züchter
ein Hund, und ebenso auf einem Hof, oder Pension. Er sollte
und muss die selben Rechte haben.
Moin Helge, fein, dass Du hierzu Stellung beziehst.
Es müssen ja nicht ausschließlich herrenlose Tiere sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch altersbedingt "arbeitslose" Gebrauchshunde (Polizei, Jäger, Schäfer etc.) dort abgegeben werden.Nun kommt leider die Grauzone,
also die so genannten Gnadenhöfe.
Was ist ein Gnadenhof, eine Einrichtung wo Herrenlose Tiere
Ihr Gnadenbrot bis zum Ableben bekommen?
Kangalklaus schrieb:pdp schrieb:Gelten sollte aber doch für alle die Tiere Halten einige Grundsätze:
a) die Betreiber/Betreuer sollten nicht vorbestraft in Sachen Tiervergehen sein
b) die Betreiber/Betreuer sollten kein Tierhaltungsverbot,
oder ähnliche Beschränkungen gegen sich haben
Billigst Du auch solchen Menschen keine private Tierhaltung mehr zu? Das wäre ja dann die logische Konsequenz.
Beispiel: Wenn Jemand ein zeitlich behrenztes Tierhalteverbot bekommen hat, so darf er doch nach Ablauf dieser Frist wieder Tiere halten.
Warum dann nicht auch Gnadenhoftiere?
Kangalklaus schrieb:Richtig, zu erkennen ist das auf dem ersten Blick oft nicht.
Allerdings gibt der §11 auch keine Sicherheit hinsichtlich der Haltungsbedingungen.
Und warum Zwinger und Hütten? Sind diese denn soooo erstrebenswert?
Kangalklaus schrieb:Besser wäre es m.E. wenn Du schreiben würdest: Wenn ich 6 Hunde halten kann, so ist es ein sehr weiter Schritt auch 120 halten zu können.
kangalklaus schrieb:d) Objekt und Anzahl Betreuer müssen zwingend in einem
entsprechenden Verhältnis zur Anzahl Tiere stehen.
Richtig.
Kangalklaus schrieb:(Bei gewerblichen Züchtern schreibt das Gesetz für 10 Hunde
eine Betreuungsperson vor. Ein Hund ist bei einem Züchter
ein Hund, und ebenso auf einem Hof, oder Pension. Er sollte
und muss die selben Rechte haben.
Bedenke hier jedoch auch, dass ein Züchter, bedingt durch die speziellen Anforderungen die die Welpen und Junghunde stellen, mehr Arbeit hat, als jemand, der z.B. 10 Hundesenioren unterbringt.
Genau!Klaus, wenn wir Diskutieren sollten wir es Sachlich und Korrekt tun.
Nein, davon rede (jedenfalls ich) in diesem speziellen Thread nicht.In keinem der bekannten Fälle reden wir von 10 Hundesenioren die ein Tierfreund hält
und wo die Behörden Sturm laufen.
Wir reden von über 300 Hunde in Spitzenzeiten in Vitzeroda,
von 70 Hunden auf dem Zarenhof,
von 120 Hunden bei Momo plus die anderen Tiere,
von 300 Mehrschweinchen, plus Hunde/Katzen/Pferde und anderes Getier in Bevern
Damit sind für mich Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen abgedeckt, die eben Tiere für andere halten.Wer Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
In keinem der bekannten Fälle reden wir von 10 Hundesenioren die ein Tierfreund hält
und wo die Behörden Sturm laufen.
Wir reden von über 300 Hunde in Spitzenzeiten in Vitzeroda,
von 70 Hunden auf dem Zarenhof,
von 120 Hunden bei Momo plus die anderen Tiere,
von 300 Mehrschweinchen, plus Hunde/Katzen/Pferde und anderes Getier in Bevern
Nein, davon rede (jedenfalls ich) in diesem speziellen Thread nicht.
Mir geht es hier nicht um negative Beispiele, die ja an anderer Stelle bereits ausführlich besprochen wurden, sondern um die grundsätzlichen Vorgaben für einen Gnadenhof.
Kangalklaus schrieb:Ich stolpere immer noch über den Satz im §11 TSchG
Damit sind für mich Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen abgedeckt, die eben Tiere für andere halten.Wer Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Doch wozu zählt ein Gnadenhof? Das ist der springende Punkt für mich.
Dass die Haltungsbedingungen stimmen müssen, darüber brauchen wir hier nicht zu sprechen, denn darüber besteht sicher Einigkeit.
Grüße Klaus
Und wem gehört der Hund dann?Nun in meinen Augen ist das Nebensächliche Auslegungssache.
Ein Hundehalter schafft sich einen Hund an und hält diese als Haustier in der Familie.
Das ganze ist Privat und im Rahmen der familiären Tierhaltung,
der Hund ist nach Gesetz das Eigentum des Halters.
Ein Gnadenhof erhält Tiere von unterschiedlichen Stellen,
aber selten erwirbt er Tiere zum halten, schon gar nicht in familiären Umfeld.
Ein Gnadenhof nimmt (sicher im Glauben zum Schutz des Tieres) ein Tier von anderen auf!
Das Tier ist ja nicht durch den Betreiber zum eigentlichen Halten gekauft,
es ist von anderen übernommen, für andere also springt der Gnadenhof als Halter ein.
Ich propagiere nichts, schon gar nicht schlechte Haltungsbedingungen.Du propagierst in Foren und Deiner unsäglichen Propaganda Seite genau das Gegenteil.
Haltungsbedingungen spielen dabei keine Rolle, ebenso wie Gesetze und Regelungen,