Welche Vorgabe habe ich an einen Gnadenhof,eine Hundepension

siwash

10 Jahre Mitglied
Angelehnt an die Fälle Zarenhof,BB usw erbitte ich rege Teilnahme an dieser Umfrage.
Als eine Art Zwischenresumee.

Wenn Ihr einzelne Ansprüche habt,die nicht auf beide Institutionen passen,dann unterteilt bitte.

Denkbar wäre:
Qualifikation

Personell versus Hundeanzahl

Baulichkeiten

Aussenbereich

Innenbereich

Verein oder nicht/Durchlässigkeit der dahintersehenden Personen

Transparenz/ist es zb Euch wichtig,zu wissen,mit wem zusammengearbeitet wird

usw


Danke Euch
mfG
 
  • 16. April 2024
  • #Anzeige
Hi siwash ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn Ihr einzelne Ansprüche habt,die nicht auf beide Institutionen passen,dann unterteilt bitte.

Hallo "siwash",
zunächst einmal: Ein Gnadenhof und eine Hundepension sind m.E. zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Unter einem Gnadenhof verstehe ich eine Einrichtung, die unvermittelbare Tiere (z.B. auf Grund des Alters) aufnimmt, um ihnen einen möglichst angenehmen/ruhigen Lebensabend zu bieten.
Eine Tierpension hingegen ist lediglich für den kurzfristigen Aufenthalt der Tiere vorgesehen und zudem in der Regel gewinnorientiert.
Dazwischen agieren dann die Tierheime, die sich (hoffentlich) um die Tiervermittlung in Endstellen bemühen.

Qualifikation?
Bei der Tierpension auf jeden Fall §11 und Gewerbeschein.
Beim Gnadenhof würde mir persönlich Engagement und Erfahrung genügen.

Personell versus Hundeanzahl
Schwierig zu sagen, da es von den Örtlichkeiten und der Verträglichkeit der Hunde untereinander abhängt.
Generell würde ich 1 Vollzeitperson schon ca. 20 Hunde zumuten.
Viel wichtiger erscheint mir jedoch auch ein ausreichender Ersatz für Ausfallzeiten.
Daher können beide Einrichtungen nur mit mind. 2 Personen betrieben werden.

Baulichkeiten?
Personal-Aufenthaltsraum, Futterküche, trockener Lagerraum, Strom- und Wasseranschluß

Aussenbereich?
Feste grundstückseinzäunung (ca.2m), genügend Auslaufflächen entsprechend der Tierzahl.

Innenbereich?
Gut zu reinigen. Böden und Wände gefliest.

Verein oder nicht?
Das wäre mir im Prinzip egal.

Durchlässigkeit der dahinterstehenden Personen?

Eine solche ist kaum zu erreichen (bei einer gewerblichen Hundepension ohnehin nicht)

Transparenz/ist es zb Euch wichtig,zu wissen,mit wem zusammengearbeitet wird?
Natürlich ist das wichtig. Da hier vermutlich jeder andere Kriterien hat, muss man sich wohl auf seinen eigenen persönlichen Eindruck verlassen.

usw?
Wichtig in meinen Augen ist vor allem die finanzielle Basis.
Bei einer Tierpension vielleicht nicht so sehr. Die kann von einem zum anderen Tag "dichtmachen". Die Pensionsgäste, bzw. deren Besitzer müssen sich lediglich nach einer anderen Bleibe umschauen.
Bei einem Gnadenhof, der vielleicht bis zu 100 Tiere beherbergt, sieht das schon anders aus. Hier muss eine langfristige finanzielle Basis sichergestellt sein.
Idealerweise vielleicht in Form einer Stiftung, bei der die anfallenden Zinserträge ausreichen, um mind. 80% des Jahresetats abdecken zu können. Die restlichen 20% dann durch Spenden. Steigen die Zinserträge aus der Stiftung, kann auch (und nur dann!) die Tierzahl angehoben werden.
Ein Gnadenhof, und sei er von noch so engagierten Leuten betrieben, der sich nur auf Spenden und Sozialzuschüsse verlassen muss, ist erfahrungsgemäß zum Scheitern verurteilt.

Danke Euch
Gern geschehen.;)
Grüße Klaus
 
.Genug Kapital um nicht unterzugehen und die Kosten auch im schlimmsten Fall für die Hunde allein tragen zu können.
 
@kangalklaus
daß es 2 versch.Dinge sind,ist klar.Habe mich wohl zu oberflächlich ausgedrückt.

also:zum Einen Pension,zum anderen Gnadenhof.Welche Dinge sind für Euch für beide zwingend angebracht,und gibts auch Dinge,die Ihr beim Einen voraussetzt,beim anderen aus Begründung xy nicht.Dann diese Ansprüche,die sich für beide Einrichtungen unterscheiden,bitte auch so hervorheben.
mfG
 
Dann diese Ansprüche,die sich für beide Einrichtungen unterscheiden,bitte auch so hervorheben.
mfG
Ist im Nachhinein nicht mehr möglich.
In beiden Einrichtungen sollen die Hunde ja artgerecht leben können.
Wobei dies in einer Pension ja nur für wenige Stunden pro Tag oder max. für z.B. eine Urlaubsperiode von wenigen Wochen geschieht.
Daher ist in meinen Augen der wichtigste Unterschied eben die längere (lebenslange) Unterbringung auf einem Gnadenhof. Und hier ist nun einmal zunächst ein auch langfristiges, tragbares und sicheres Finanzierungskonzept das A+O.

Ein Gnadenhof soll ja nicht zum Ausleben persönlicher Tierliebe dienen (dafür reichen auch 1-3 Hunde), sondern einer größeren Hundezahl ein beständiges Leben garantieren.
Hingegen kann ich eine Tierpension heute eröffnen und nach wenigen Wochen/Monaten, wenn ich erkenne, dass sich das nicht rentiert, wieder schließen.
Grüße Klaus
 
ich finde ebenfalls, dass man eine Hundepension bzw. Hotel nicht mit einem Gnadenhof vergleichen kann.

ich persönlich bin keine Fan von Gnadenhöfen, im Bereich Hunde, da ich der meinung bin, diese sollten Familienanschluß haben, sonst können sie auch in einem TH bleiben, aber ich hab einfach auch viel schlechtes über Gnadenhöfe mitbekommen.

Im Nutztierbereich bzw. wilde Katzen finde ich Gnadenhöfe schon sinnvoller, allerdings aus finanzierungssicht, wäre es vielleicht einfach diese "Gnadentiere" einfach einen Wirtschaftsbetrieb mit unter zu stellen. Ansonsten hast wie immer das Finanzierungsproblem.

eine Hundepension hab ich schon genauere Vorstellungen, nämlich genau so eine, wie die, in die meine Hunden gehen ;)
große Boxen/Zimmer (beheizt!) mit kleinem Gärtle und großen freigelände. Kontakt zu artgenossen und jemand, der nett zu ihnen ist.
 
ich persönlich bin keine Fan von Gnadenhöfen, im Bereich Hunde, da ich der meinung bin, diese sollten Familienanschluß haben, sonst können sie auch in einem TH bleiben,.....
Diese Ansicht teile ich nicht so ganz (jedenfalls was ältere, kaum vermittelbare Hunde betrifft).
a: Hunde benötigen nicht zwangsläufig einen Familienanschluss. Ein großes Rudel/eine Gruppe tut es auch.
b: viele Tierheime sind einfach nicht dafür ausgerichtet Hunden über eine längere Zeit eine Gruppenhaltung bieten zu können.
c: in Tierheimen entsteht durch Vermittlungen/Neuaufnahmen zwangsläufig eine große Fluktuation. Langzeitinsassen müssen sich daher immer neu orientieren (schwierig oft gerade bei alten Hunden).
Grüße Klaus
 
b: viele Tierheime sind einfach nicht dafür ausgerichtet Hunden über eine längere Zeit eine Gruppenhaltung bieten zu können.
c: in Tierheimen entsteht durch Vermittlungen/Neuaufnahmen zwangsläufig eine große Fluktuation. Langzeitinsassen müssen sich daher immer neu orientieren (schwierig oft gerade bei alten Hunden).
Grüße Klaus

ich war lange jahre in einem TH aktiv, dort ist Gruppenhaltung schon seit jahrzehnten Tagesordnung. Es gibt immer wieder langzeitinsassen, denen es nicht schlecht geht...

Die Fluktuation hab ich nie als das große Problem angesehen, denen wars egal... beobachte ich übrigens auch in dem Hundehotel, in das meine regelmäßig gehen. Viele der "Gäste" kennen sich von unterschiedlichen Aufenthalten,jedoch sind auch immer neue dabei, dann reist einer früher ab... etc... packen die gut weg...

Somit kann ich dieses Argument nicht nachvollziehen, ich kenne es anderst.
 
kangalklaus:
Gnadenhof=Daueraufenthalt unvermittelbarer Tiere
Pension=mehr oder weniger kurzfr.Aufenthalt

Du würdest beim Gnadehof auf den 11er verzichten.Warum?
Wie willst Du deren "Erfahrung"tiergerecht festlegen?Es gibt so viele Gnadenhöfe,wo es zugeht wie bei Hempels,die Argumente sind immer "wir haben Erfahrung,und es sind sowieso alte/kranke/gestörte usw,die sonst keiner nimmt".Und prompt hat man 100 Entschuldigungen,warum dies und jenes im Argen liegt.
Beim Gnadenhoftier,wie scheinbar auch bei Gesa,da immer betont wurde,alle gestört,unvermittelbar etc,wird gerne akzeptiert,daß einiges ******** läuft.Ist ja immer noch besser als die Alternative Spritze oder Strasse oder was auch immer.Für die Tiere bedeutet sowas aber immer Leid.Was weder auf einem Gnadenhof,einer Rescue oder sonstwo Platz zu haben hat.

Dir ist personeller Ersatz für Ausfallzeiten wichtig.Also mind.2 Leute.
Nun nehme ich eine Pension als Bsp her,2 Leute,beide berufstätig.Was in sich bei der HUndeanzahl schon kritisch ist.Wird da einer krank,macht der andere Urlaub oder wie?
Du siehst,was vornherum ok aussieht,wirdbei näherer Betrachtung seltsam.Gern genomme Argumente hier:wir haben ja freiwillige Helfer.Ob die dann immer da sind,wenns eng wird......meist nicht.Und wieder gehts den Bach runter,unbemerkt von der Öffentlichkeit,mit 100 Argumenten,wenns auffällt."ist nur zeitweise grad jetzt so" etc.
Bsp:bei Gesa sagte eine die dort war,sie habe die ******** an den Wänden gesehen.Aber wenn doch die Doggen Durchfall haben,und man mit dem PUtzen nicht rumkommt gerade.....
Wie?Grosse Hunde wie eine Dogge scheissen ihren Durchfall an die Wände statt auf den Boden,und das Putzproblem wird akzeptiert,weils eh nur vorübergehend ist?
solche Sachen meine ich.
"Normalerweise ist das nicht so,nur eben gerade....".Das darf einfach nicht sein.
Sowas ist permanent zu beobachten.Obs die verschissenen Ausläufe sind,fehlende Räume"haben halt gerade mehrere Tiere auf einmal bekommen,das werden auch wieder weniger" usw.

Baulichkeiten:Du nanntest einen Personalraum,Futterküche,trockenes Lager,Strom,Wasser.
Was ist mit Quarantäne,Krankenhundebereich,also separat mit ordentlichen Hygienemassnahmen zu betretende,geflieste oder mit sonst.entspr.Materialien ausgebauten Räumen,von denen mind.einer auch zur Behandlung taugt und dementsprechend etwas eingerichtet ist?Samt Desinfektionsspender vor der Tür?
Heisst,Medis und Wundmat.zur sofortversorgung,Trichter,Wärmelampen,Mittel gg Dehydr.,Beissicherungen,Pfotenschutz,all solche Kleinigkeiten?Einfaches Grundmaterial also,welches der erfahrene Halter auch zu Hause hat?
Was ist mit dem Inhalt des trockenen Lagers?zb bei x Tieren soundsoviel Vorrat?Schaut sich keiner an leider.


Aussenbereich:Du nanntest 2mZaun ud genug Auslauf für die Tierzahl.
Was ist mit Grabschutz/Struktur der Ausläufe(zb Schatten)/ev.Schleusen an den Gehegen oderAusläufen etc.
Das darum,weil viele Pensionen schreiben:auch wenn wir noch so gut drauf achten,es kann immer mal ein Tier entweichen.Dann besteht keine Haftung.
Ist es nicht ein vorhersehbares Risiko in sich,wenn das Gehege direkt in den ungeschützten Aussenbereich übergeht,Tür auf,dahinter ein Rudel aufgeregte Hunde?Selbst bei allergr.Vorsicht ist das Durchschlupfrisiko ganz enorm.
Drainage oder sonst.Verfestigung eines Teilbereichts bei REgenperioden oder im Winter/Frühling?Fehlt das,ist Tieren oft tage- oder wochenlang Auslauf verwehrt.Wg Rutschgefahr,Grundzerstörung,zu viel Dreck usw.
Tiergerecht ist was anderes.

Innenbereich:Du sagtest gut zu reinigen,gefliest.
Hier scheiden sich oft die Ansprüche,einerseits Hygiene,also Fliesen,wobei oft Abflüsse oder Abrinnen völlig vergessen werden und der Siff mittels Mop nur hin und hergewischt wird,und andererseits Hunde,alt,krank,gebrechlich,die auf Fliesen stark gefährdet sind,und auf Teppichbrücken etc,die man dann hinwirft,erst recht.
Auch das Interieur wirft Fragen undRisiken auf.
In vielen Pensionen stehen der menschl.Kunden wegen Sofas etc in den HUnderäumen.
Es gibt eine Hygieneverordnung,die aber keiner einhält.Und es gibt eine klare menschl.Sicht,die einem verantw.bewussten Halter sagen sollte:Wie zhum Teufel reinigen oder desinf.die Sessel und Sofas?Zuhause ist so Stoffsofa das Eine.In einer Einrichtung,die eine Fluktuation hat,oder eben alte,gern kranke,anfällige Tiere,das andere.
Dann:Sprünge von Sofa,oder selbstgezimmerten netten erhöhten Liegeflächen,gerne aus billigem Holz(sehr hyg.) auf den gefliesten Boden.Würd ich zuhause nicht zulassen.In Pensionen und Gn.höfen wird das akzeptiert.Ebenso Räume ohne Tageslicht.
Bei der Pnesion heisst es,ist ja nicht für lang,beim Gn.hof wieder,die nimmt sonst keiner,hier ists allemal besser als auf der Strasse oder beim Tierquäler etc.
Das gleiche Argument,welches für die Transporte benutzt wird ,aus dem Ausland.Oder,wenn die Pension,Gnadenhof,kein Fahrzeug,tiersicher,hat,um zum TA zu fahren,und HUnd aufm Rücksitz hockt .Kann ja alles nötig werden.




Zitat kangalklaus:
usw?
Wichtig in meinen Augen ist vor allem die finanzielle Basis.
Bei einer Tierpension vielleicht nicht so sehr. Die kann von einem zum anderen Tag "dichtmachen". Die Pensionsgäste, bzw. deren Besitzer müssen sich lediglich nach einer anderen Bleibe umschauen.
Bei einem Gnadenhof, der vielleicht bis zu 100 Tiere beherbergt, sieht das schon anders aus. Hier muss eine langfristige finanzielle Basis sichergestellt sein.
Idealerweise vielleicht in Form einer Stiftung, bei der die anfallenden Zinserträge ausreichen, um mind. 80% des Jahresetats abdecken zu können. Die restlichen 20% dann durch Spenden. Steigen die Zinserträge aus der Stiftung, kann auch (und nur dann!) die Tierzahl angehoben werden.
Ein Gnadenhof, und sei er von noch so engagierten Leuten betrieben, der sich nur auf Spenden und Sozialzuschüsse verlassen muss, ist erfahrungsgemäß zum Scheitern verurteilt.

@kangalklaus
das Vernachlässigen der Finanzen bei der Pension versteh ich nicht.Die kann zwar von heut auf morgen dichtmachen,aber nehmen wir an,Dein HUnd ist dort,Du 4 Wochen Malediven,die hatten /haben ein schlechtes Finanzpolster,machen nach 3 Wochen Deines Urlaubs dicht,rufen Dich auch an,hol Deinen Hund ab
-doch in den 3 Wochen gings Deinem Hund nicht gut,weil deren TA nicht geholt wurde,da Schulden,weil Aussenbereich wg Starkregens zu war wg fehlender Drainage aufgr.fehlender Gelder,was heisst,Hund hockte 3 Wochen innen usw.
Reines Bsp.

mfG
 
Du würdest beim Gnadehof auf den 11er verzichten.Warum?
Wie willst Du deren "Erfahrung"tiergerecht festlegen?Es gibt so viele Gnadenhöfe,wo es zugeht wie bei Hempels,die Argumente sind immer "wir haben Erfahrung,und es sind sowieso alte/kranke/gestörte usw,die sonst keiner nimmt".Und prompt hat man 100 Entschuldigungen,warum dies und jenes im Argen liegt.
Ganz einfach: Weil ich schon einige private "Gnadenhöfe" erlebt habe, wo der/die Betreiber den 11er haben, trotzdem alles drunter und drüber ging.
Eine solche Genehmigung ist keine Gewähr, genauso wie ein Führerscheininhaber alkoholisiert Auto fahren, oder sich sonstwie als Verkehrsrambo betätigen kann.
Zur Klarstellung: Ich habe auch nichts gegen eine Prüfung nach §11, sehe sie persönlich nur nicht als Hauptkriterium.


Dir ist personeller Ersatz für Ausfallzeiten wichtig.Also mind.2 Leute.
Richtig.
Nun nehme ich eine Pension als Bsp her,2 Leute,beide berufstätig.Was in sich bei der HUndeanzahl schon kritisch ist.Wird da einer krank,macht der andere Urlaub oder wie?
Du siehst,was vornherum ok aussieht,wirdbei näherer Betrachtung seltsam.
Bei einer Hundepension setze ich voraus, dass mind. 2 Personen dort vollzeit beschäftigt sind. Es ist ja schließlich ein gewerbliches Unternehmen.
Bei einem Gnadenhof sehe ich das ähnlich, wobei man dort eventuell mit mehreren zusätzlichen Helfern arbeiten kann. Mindestens 1 verantwortliche Person kann/darf jedoch nicht berufstätig sein und muss dort weitestgehend präsent sein.
Bsp:bei Gesa sagte eine die dort war,sie habe die ******** an den Wänden gesehen.Aber wenn doch die Doggen Durchfall haben,und man mit dem PUtzen nicht rumkommt gerade.....
Wie?Grosse Hunde wie eine Dogge scheissen ihren Durchfall an die Wände statt auf den Boden,und das Putzproblem wird akzeptiert,weils eh nur vorübergehend ist?
solche Sachen meine ich.
:unsicher: Wir haben auch recht große Hunde, die ab und an einmal Durchfall haben. Da sie jedoch ständig freien Ausgang auf das Grundstück haben, erledigen sie ihre "dünnen Geschäfte" weitestgehend auch dort. An den Wänden jedenfalls nicht.
Vermutlich rührt das Problem bei Gesa daher, dass die Hunde über lange Zeit in Zimmern eingesperrt waren.
"Normalerweise ist das nicht so,nur eben gerade....".Das darf einfach nicht sein.
Sowas ist permanent zu beobachten.Obs die verschissenen Ausläufe sind,fehlende Räume"haben halt gerade mehrere Tiere auf einmal bekommen,das werden auch wieder weniger" usw.
Baulichkeiten:Du nanntest einen Personalraum,Futterküche,trockenes Lager,Strom,Wasser.
Was ist mit Quarantäne,Krankenhundebereich,also separat mit ordentlichen Hygienemassnahmen zu betretende,geflieste oder mit sonst.entspr.Materialien ausgebauten Räumen,von denen mind.einer auch zur Behandlung taugt und dementsprechend etwas eingerichtet ist?Samt Desinfektionsspender vor der Tür?
Heisst,Medis und Wundmat.zur sofortversorgung,Trichter,Wärmelampen,Mittel gg Dehydr.,Beissicherungen,Pfotenschutz,all solche Kleinigkeiten?Einfaches Grundmaterial also,welches der erfahrene Halter auch zu Hause hat?
Nichts dagegen zu sagen. Ich hatte dies in meiner ersten Aufstellung nur nicht erwähnt, um mich auf das Wesentliche zu begrenzen.
Ein tierärztlicher Behandlungsraum z.B. ist m.E. auch davon abhängig:
a) Entfernung zur nächsten Tierarztpraxis
b) Anzahl der Hunde (wir haben mit unseren 6 Hunden auch keinen Behandlungsraum. Notfalls wird die Küche freigemacht.)
Was ist mit dem Inhalt des trockenen Lagers?zb bei x Tieren soundsoviel Vorrat?Schaut sich keiner an leider.
Ein Vorrat für einige Tage dürfte genügen. Nachschub ist ja schnell geordert.
Aussenbereich:Du nanntest 2mZaun ud genug Auslauf für die Tierzahl.
Was ist mit Grabschutz/Struktur der Ausläufe(zb Schatten)/ev.Schleusen an den Gehegen oderAusläufen etc.
Grabschutz -sprich Zaunfundament oder Platten- ist für mich selbstverständlich.
Die Struktur der Ausläufe/Freizonen ist stark davon abhängig, wie gut sich die Hunde verstehen. Ich habe schon Tierheime (z.B. in Italien und der Türkei) erlebt, in denen sich ca. 50 Hunde ohne Stress in einem Auslauf aufhielten.
Das darum,weil viele Pensionen schreiben:auch wenn wir noch so gut drauf achten,es kann immer mal ein Tier entweichen.Dann besteht keine Haftung.
:unsicher: Warum nicht? Eine vernünftig geführte Pension sollte eine Haftungsversicherung haben. Ansonsten müssen sie sich eben bei der Aufnahme eines Hundes die Halter-Haftpflichtversicherung (die ja auch Beauftragte einschließt) vorlegen lassen.
Ist es nicht ein vorhersehbares Risiko in sich,wenn das Gehege direkt in den ungeschützten Aussenbereich übergeht,Tür auf,dahinter ein Rudel aufgeregte Hunde?Selbst bei allergr.Vorsicht ist das Durchschlupfrisiko ganz enorm.
Zustimmung. Eine Schleuse vermindert dieses Risiko.
Drainage oder sonst.Verfestigung eines Teilbereichts bei REgenperioden oder im Winter/Frühling?Fehlt das,ist Tieren oft tage- oder wochenlang Auslauf verwehrt.Wg Rutschgefahr,Grundzerstörung,zu viel Dreck usw.
Tiergerecht ist was anderes.
Hier kann man sicher trefflich darüber diskutieren, welcher Verschmutzungsgrad Tieren unangenehm wird. Sicher ist es auch von der Rasse abhängig.
Wir lassen unsere Hunde bei jeden Wetter auf das Grundstück (Grasfläche, nach Regen auch mit Matsch). Kommen sie dann wieder ins Haus, wird vorher abgespritzt und getrocknet.
Innenbereich:Du sagtest gut zu reinigen,gefliest.
Hier scheiden sich oft die Ansprüche,einerseits Hygiene,also Fliesen,wobei oft Abflüsse oder Abrinnen völlig vergessen werden und der Siff mittels Mop nur hin und hergewischt wird,und andererseits Hunde,alt,krank,gebrechlich,die auf Fliesen stark gefährdet sind,und auf Teppichbrücken etc,die man dann hinwirft,erst recht.
:unsicher: Bei uns sind im Erdgeschoss die Böden gefliest. Auch mit unseren alten Hunden gibt es keine Probleme. Teppiche & Co. sind ohnehin ungeeignet. Holzfußböden können splittern.
In vielen Pensionen stehen der menschl.Kunden wegen Sofas etc in den HUnderäumen.
Ich weiß. Persönlich halte ich das für Quatsch. Ideal (und auch praktisch) ist ein Kunststoff-Hundekorb (leicht zu reinigen) mit eingelegten Decken/Laken (können in die Waschmaschine, sind billig und schnell zu entsorgen).
Es gibt eine Hygieneverordnung,die aber keiner einhält.
Das ist leider auch bei vielen Gaststätten und Wohnungen so.
Ebenso Räume ohne Tageslicht.
Bei der Pnesion heisst es,ist ja nicht für lang,beim Gn.hof wieder,die nimmt sonst keiner,hier ists allemal besser als auf der Strasse oder beim Tierquäler etc.
Ein Raum ohne Tageslicht ist unakzeptabel.
Oder,wenn die Pension,Gnadenhof,kein Fahrzeug,tiersicher,hat,um zum TA zu fahren,und HUnd aufm Rücksitz hockt .Kann ja alles nötig werden.
Nun, wer einen Gnadenhof/eine Pension eröffnet, sollte sich auch um eine sicher Transportmöglichkeit kümmern.

@kangalklaus
das Vernachlässigen der Finanzen bei der Pension versteh ich nicht.Die kann zwar von heut auf morgen dichtmachen,aber nehmen wir an,Dein HUnd ist dort,Du 4 Wochen Malediven,die hatten /haben ein schlechtes Finanzpolster,machen nach 3 Wochen Deines Urlaubs dicht,rufen Dich auch an,hol Deinen Hund ab
-doch in den 3 Wochen gings Deinem Hund nicht gut,weil deren TA nicht geholt wurde,da Schulden,weil Aussenbereich wg Starkregens zu war wg fehlender Drainage aufgr.fehlender Gelder,was heisst,Hund hockte 3 Wochen innen usw.
Reines Bsp.
Ein schon sehr extremes Beispiel. Warum sollten Hunde nicht bei Regen raus? Ein 3-wöchiger unwetterartiger Starkregen ist bei uns wohl eher die Ausnahme.
Zu der Schließung: Gebe ich meinen Hund in einer Pension ab und schwirre auf die Malediven/ mache eine Segeltour, so muss ich auch immer einen "Plan B" in der Rückhand haben. Z.B. Freunde/Bekannte haben, die in meiner Abwesenheit Kontakt zu der Pension halten.
Grüße Klaus
 
Danke für Deine Ausführlichkeit.Ich möchte mich hier gar nicht "aufs Wesentliche "begrenzen.Detailverliebtheit wäre mir lieb,um an Punkte zu kommen,die bei vielen leider untergehen,und mehr Userbeteiligung auch.



Klar ist der 11er keine Gewährleistung.Klar gibts grad genug mit 11,die trotzdem agieren wie Schwein.
Aber ihn darum nicht vorauszusetzen,entzieht sich mir.Denn zumindest gewährleistet er die KOntrolle über die erforderlichen Betriebsräume,Du weisst was ich meine,und kann so den ZUgang erleichtern.Schon darum ist er für mich ein Muss.


Du sagtest:
Bei einer Hundepension setze ich voraus, dass mind. 2 Personen dort vollzeit beschäftigt sind. Es ist ja schließlich ein gewerbliches Unternehmen.


Wenn ich mir nun diePension in U ansehe,da ist es ja nicht so,wenn ich das richtig verstanden habe.Dazu Pension,plus Vermittlungshunde aus dem Tsch etc.Stutzig macht sowas ja scheinbar keinen.

Daß das Kotproblem Wände bei GK vom Eingesperrtsein rührte und nicht von der Hundegrösse her,sind wir uns ja einig.Ich meinte damit auch eher die Nichtnachvollziehbarkeit der Argumentation von angeblichen Tierliebhabern,und Tierhaltern,daß eben grosse Hunde,die Durchfall haben,irgendwie auch die Wände beschmutzen.
Argumentationen dieser Qualität sind derQuell,auf dem Missstände sich entwickeln können.Das Schönreden.

Du sagst:
Ein tierärztlicher Behandlungsraum z.B. ist m.E. auch davon abhängig:
a) Entfernung zur nächsten Tierarztpraxis
b) Anzahl der Hunde (wir haben mit unseren 6 Hunden auch keinen Behandlungsraum. Notfalls wird die Küche freigemacht.)


kk,wir reden ja nicht von Dir und 6 Hunden,oder Herrn Meier und 4 Hunden.
Sondern von einem Gnadenhof(ich kenne keinen mit 6 HUnden)und einer Pension.Die mag es zwar mit 6 HUnden geben,aber da das gewerblich ist,verlange ich dort etwas anderes als den Kaffeetisch und die Augenbrauenpinzette der Betreiberin.
Für mich ist ein Raum für die Erstversorung,der sinnvollerweise der QUarantäne angegliedert ist,Usus.
Ich erwarte dort keinen OP.Aber etwas Medi,die sollten sowieso extra stehen und nichtjedem zugänglich sein,Verbandsmat und ZUbehör,Beissschutz,Kragen, Rotlicht,eigentlich Kleinigkeiten,die jeder Mehrhundehalter auch hat.Erstversorung ist für mich ein Muss,bei beiden Einrichtungen,denn auch wenn der TA um die Ecke ist,eine starke Blutung zb sollte ich stoppen,einen HUnd im Schock wärmen und den TA holen usw.
Zudem gehört ein verletzes Tier von den anderen separiert.Denn es stresst die anderen,und die anderen es selbst.

Du sagst:
Ein Vorrat für einige Tage dürfte genügen. Nachschub ist ja schnell geordert.

Richtig.Doch was an Vorrat da ist,vor allem WIE(siehe Allgäu)sagt viel aus.

Was den Grabschutz angeht etc-Du siehst,warum ich um Ausführlichkeit bitte:)
Auch was Schatten angeht.Ein Auslauf ohne Schatten ist für mich inakzeptabel.
Egal,was für eine Tierart.Jedes vernünftige Vieh latscht sommers untern Baum.Grossvieh-Pferdekoppeln ohne sind in mA Tierquälerei,jder der offenen Auges durch die Gegend fährt,sieht sommers,wie sich Kühe und Pferde wie die Blöden unter den einzigen kümmerlichen Baum quetschen,der da steht.Das gilt für mich übrigens für jede Tierart.
Wer jedoch frägt da nach????Wenn ,hört man,wir stellen dann Sonnenschirme.
Ach so.Ja dann,wird schon stimmen.
Und wenn nicht?
Einen billigen Haselnuss kann jeder kostenfrei haben.Der wächst auch wie Hölle.Oder aus ein paar Balken,Querlatten und 3 Strohmatten was bauen.Schön muss es gar nicht sein.Aber standhaft und eben schattig.Und da sein muss es.
Wie alles.
Nicht "wir machen dann,wenn wir brauchen".Das ist Vertrauensvorschuss.Den ich fremden Leuten nicht gebe.


Auch eine Haftpflicht des Betreibers ist für mich Usus.
Was ich aber mit meinen Worten meinte,ist,wenn Pensionen schreiben"trotz aller Vorsicht kann Ihr Tier bei uns halt auch mal entweichen,wir haften dann nicht.
Das Haften bezieht sich auf den Verlust,nicht auf Schäden.Also :verlegen:h,ihr HUnd ist uns abgehauen?Pech.Im Vertrag steht ja,wenns abhaut,haut es halt ab.
Man macht es sich hier sehr einfach.Schleusen,das geht ganz kostengünstig,nur ein wenig Schweiss,täten hier Wunder.
Wer frägt nach Schleusen inden Einrichtungen?Keiner.Wieviel Tiergesuche stehen im Net,Hund abgehauen aus Pension,200 km von zuhaus?Viele.



Du sagst:
Wir lassen unsere Hunde bei jeden Wetter auf das Grundstück (Grasfläche, nach Regen auch mit Matsch). Kommen sie dann wieder ins Haus, wird vorher abgespritzt und getrocknet.


Das ist schön so.Doch es gibt genug Pensionen,die machen das nicht.Weil zu arbeitsintensiv.Wer jedoch denkt über deses Problem nach,vor allem,wenn bei Ansehen der Pension oder HUndeabgabe eh Sommer ist.....................


Du sagst:
:unsicher: Bei uns sind im Erdgeschoss sind die Böden gefliest. Auch mit unseren alten Hunden gibt es keine Probleme. Teppiche & Co. sind ohnehin ungeeignet. Holzfußböden können splittern.


Ok,müsste man sich über Fliesenart unterhalten:)
gibt ja glatte und weniger glatte.Fakt ist aber,ich resümiere nun über Glattfliesen,daß es Rassen bzw Hunde gibt,die eigene Schlittschuhe an den Ballen haben.Für die sind Glattfliesen,gar erhöhte Plätze über Glattfliesen,Risiko.
Auch müssen wir uns dann über Holzböden unterhalten,denn ein ordentl.Holzfussboden splittert nicht.

Diese ganze Sofa-und Sesseleinrichtung ist nicht nur Quatsch,es ist gefährlich.Weil nicht zu reinigen.Und,wenn gewerblich,an sich nicht zulässig,lt Verordnung.



Du sagst:
Nun, wer einen Gnadenhof/eine Pension eröffnet, sollte sich auch um eine sicher Transportmöglichkeit kümmern.


Tja,nicht nur bei GK(der Volvo so voller HUnde,daß GK nicht mehr zu sehen war) istdas nicht der Fall.
Gerade darum will ich es hier präzise.
Wer bitteschön frägt denn nach der Transportart,wenn Hundi in die Pension gegeben wird???Keiner.Ausser,wenn es ein Pf.Hotel ist und der Hundebus kommt und die Hunde nicht zum TA,sondern TA in s Hotel kommt.


Du sagst:
Ein schon sehr extremes Beispiel. Warum sollten Hunde nicht bei Regen raus? Ein 3-wöchiger unwetterartiger Starkregen ist bei uns wohl eher die Ausnahme.
Zu der Schließung: Gebe ich meinen Hund in einer Pension ab und schwirre auf die Malediven/ mache eine Segeltour, so muss ich auch immer einen "Plan B" in der Rückhand haben. Z.B. Freunde/Bekannte haben, die in meiner Abwesenheit Kontakt zu




kk,warum ist das extrem???
HUnde dürfen bei Regen durchaus in Einrichtungen nicht raus-aus dem gleichen Grund,aus dem Pferde in manchen Einrichtungen nicht raus dürfen.Weil man vermeiden will,daß die Fläche/n danach aussehen wie Schwein.Denn die Matschpampe ist für Kunden unappetitlich,denen will man grünes Grün bieten.
Je weniger Geld in Dinge wie Drainage gesteckt wurde,oder je weniger Ausweichfläche(analog Matschkoppel) verfügbar ist,desto eher müssen Tiere bei starkem oder mehrtägigem Regen drin bleiben.
Denk ans Allgäu zurück.Das "Wolfsgehege".Bei Frequentierung wie angegeben hätte das anders ausgesehen.Es war ein Prestigegehege.
Darauf hat das Allgäu nicht das Monopol.Andere sind auch so schlau.

Für das Tier aber heisst sowas:kein Auslauf.Nicht akzeptabel!
Nur,wer denkt da dran,wenn er Pension,Gnadenhof besichtigt?
Ich kenne viele Gnadenhöfe,vor alem bei HUftieren,da ist viel viel zuwenig qm für die Anzahl Tier.
Wäre es eine Pension,als kurz,könnte man noch drüber wegsehen-obwohl ich das nicht täte.
ist es aberein Gn.hof,also Langzeit,ist sowas schlicht nicht tolarabel.

Und was Deine Freunde betrifft,die Du als Kontakt vor Ort hinterlassen hast:welcher Kontakt fährt denn zur Pension ,wenns mal 3 Tage schüttet,und schaut,ob die deinen Hund jetzt rauslassen oder nicht?
mfG
 
Hallo "siwash",
bevor ich hier unseren Dialog fortsetze (so weit liegen wir mit unseren Vorstellungen ja nicht auseinander), warte ich erst einmal auf weitere Beiträge.
Doch auf eines will ich gern antworten:
Und was Deine Freunde betrifft,die Du als Kontakt vor Ort hinterlassen hast:welcher Kontakt fährt denn zur Pension ,wenns mal 3 Tage schüttet,und schaut,ob die deinen Hund jetzt rauslassen oder nicht?
mfG
Natürlich ist das ein Problem. Doch wenn das nicht lösbar ist, dann kann ich eben nicht auf die Malediven oder an andere fernen Orte fahren.
Oder ich darf mir keine Hunde zulegen.
Zudem: Es soll hier in hundegerechter Entfernung (also ohne Flugstress) durchaus Urlaubsziele und -hotels geben, die mit einem Hund angesteuert werden können.
Grüße Klaus
 
Angelehnt an die Fälle Zarenhof,BB usw erbitte ich rege Teilnahme an dieser Umfrage.
Hallo "siwash",
im Zarenhof-Gästebuch habe ich gestern folgenden Eintrag eines Marco gelesen:
„Hundebetreuung – ein Kindheitstraum“:
Du bist ein Tierfan, ja ein Hundenarr. Aufgewachsen mit Hunden, ständig begleitet von Hunden. Die „Geschäftsidee“ fasziniert Dich, Hunde für andere Menschen zu betreuen (Tagesbetreuung und Pension), vielleicht noch ein paar Gehorsamsübungen als Dienstleistung mit anzubieten und vielleicht sogar noch einen Hundeshop zu betreiben. Du merkst bald, dass ein Bestand von 10 Hunden ein „Muss“ ist, damit dein kleines „1-Frau/ Mann“ Unternehmen funktioniert. Und jetzt geht’s los….

Du bist alleine mit 10 Hunden: Rüden, Hündinnen, kastriert, unkastriert, verschiedenste Rassen und vor allem: das Rudel setzt sich immer neu zusammen. Dein Geschäft „läuft“: Hunde kommen, Besucher und Kunden kommen, das Telefon klingelt, kurz ein Streit unter den Hunden. Wasser muss immer zur Verfügung stehen, dann ist schon wieder Fütterungszeit (jeder hat sein eigenes Futter), Gelände muss geputzt werden (mehrmals täglich), Zäune sind „zerrobbt“, Innenräume sind „verwüstet“, da mal ein „Pippi“, da ein „Häufchen“ und einkaufen solltest Du ja auch noch (Hunde alleine lassen?) Fast vergessen: am Abend Büro, Bestellungen, Rechnungen, Zahlungen… und immer ein Auge bei den Hunden. Habe ich noch etwas vergessen?

24 STUNDEN PRO TAG, 7 TAGE DIE WOCHE, 30 TAGE IM MONAT…..

Im Sommer ist es fast wie Urlaub. Aber ca. 8-9 Monate im Jahr hast Du „Matsch“ und Dreck vor dem Haus.

Wer eine "familiäre, 24 Stunden- Betreuung" im Rudel, ohne Zwinger und Boxen alleine anbietet der

- darf nie krank sein
- darf nie ausfallen
- darf nie „keinen Bock“ haben
- hat keine Freizeit mehr
- hat keine Wochenenden mehr
- hat keine (oder nur noch ganz wenige) Freunde mehr
- hat nie mehr saubere Kleider (nach ca. „4 Sekunden bist du
eingesaut")
- putzt und putzt und putzt und putzt…..…oder eben nicht!

Du darfst Dich dann gerne fragen „wann gehe ich zum Friseur“, „wann erledige ich meine persönlichen Dinge“ und, und und…

Ihr meint also alle, dass ich übertreibe? Okay, vielleicht ein bisschen. Aber nur ein bisschen. Aus gutem Grunde sagt man, dass pro 10 Hunde eine Betreuungsperson gebraucht wird. Die ersten 10 Hunde sind die Härtesten…

Es gibt doch überall liebe Hundefreunde die gerne helfen. Kostenlos oder gegen Bezahlung? Eigentlich egal, denn in einem Rudel von 10 (nicht eigenen) Hunden zu stehen ist nicht jedermanns Sache. Schon manch einer “knickt“ da gerne ein, trotz groooosser Leidenschaft für Hunde. Ganz abgesehen vom ständigen Putzen und pro Tag geschätzte 3-5 kg Kot einsammeln. Na ja, die oder eine oder andere Kollegin (oder Kollege) sagt dann schon gerne mal „du heute habe ich leider keine Zeit“….. Bemerkung: Bezahlung geht eh fast nicht, da die „niedrig“ kalkulierten Betreuungspreise nicht ausreichen.
Ein Beitrag, der im großen und ganzen meine Zustimmung findet.
Allerdings fängt hier auch die Problematik an.
Gehen wir einmal von dem optimalen Verhältnis 1 Betreuungsperson für 10 Hunde aus.
Was bedeutet dies für einen Gnadenhof mit 50 Hunden?

50 Hunde = 5 Betreuer + 1 Betreuer zusätzlich für Urlaub/Wochenende/Krankheit.
6 feste Betreuer, die ja keiner anderen Arbeit nachgehen können, müssen ja von dieser Betreuung auch leben. Also gönnen wir Ihnen ein Netto-Gehalt von 1.500 Euro (alles darunter ist in meinen Augen Ausbeutung).
Rechne ich hier dann noch Steuer und Sozialabgaben hinzu, so entstehen für diesen Gnadenhof schnell einmal Personalkosten in Höhe von ca. 15.000 Euro im Monat.
Weitere Posten kommen dazu.
Miete oder Tilgung: ca. 800,00
Tierarztkosten: ca. 1.500,00
Futterkosten: ca. 500,00
Betriebsmittel (Auto, Strom, Heizung, Reparaturbedarf, Versicherung:( ca. 2.000
Grundeinrichtung des Geländes/der Gebäude (verteilt auf mehrere Jahre:( 200,00
Insgesamt also monatliche Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro.
Hier stellt sich doch automatisch die Frage: Wie ist ein solcher optimaler Gnadenhof zu finanzieren?
Durch Vereinsmitgliedschaften sicher nicht.
Spenden sind recht unsicher (es sei denn, man hätte 1 oder 2 sichere Großspender)
Patenschaften für die Tiere? Vielleicht eine Möglichkeit. Bei einem monatlichen Patenbeitrag von 50,00 Euro bedarf es aber auch schon ca. 400 Hundepaten. Ist das realistisch?
Vermittlungsgebühren als Einnahmequelle schließe ich einmal aus, da ein Gnadenhof für mich eine "Endlösung" (im positiven Sinne) für alten und nicht vermittelbare Hunde darstellt.

Dem Marco kann ich insofern zustimmen, dass ein Gnadenhof kein "Freizeitprojekt" für nicht ausgelastete Tierfreunde, Arbeitslose, oder Rentner ist. Es bedarf m.E. einer sicheren Personalbasis.
Nur, wo finde ich aktuell ein solches Projekt in Deutschland?
Kann hier jemand mit einem Beispiel aufwarten?
(ich spreche hier nicht von einem Tierheim, das vielleicht 2-5 zusätzlich Plätze für unvermittelbare Hunde hat, sondern von einem reinen Gnadenhof)
Grüße Klaus
 
Eine Tierpension sehe ich als Gewerbe,
hier kann ich Ansprüche stellen, die aber letztlich im Ermessen
des Hundehalters liegen der sein Tier dort abgibt und bezahlt.

Hier ist laut Gesetz der § 11 vorgeschrieben.

Nun kommt leider die Grauzone,
also die so genannten Gnadenhöfe.
Was ist ein Gnadenhof, eine Einrichtung wo Herrenlose Tiere
Ihr Gnadenbrot bis zum Ableben bekommen?

Bei den meisten öffentlich gewordenen Fällen wo eher nicht so zu
bezeichenen. Zu rege der „Umschlag“ an Tieren, zu zweifelhaft die
Herkunft der Tiere.

Gelten sollte aber doch für alle die Tiere Halten einige Grundsätze:

a) die Betreiber/Betreuer sollten nicht vorbestraft in Sachen Tiervergehen sein
b) die Betreiber/Betreuer sollten kein Tierhaltungsverbot,
oder ähnliche Beschränkungen gegen sich haben
c) ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit in den Finanziellen Verhältnissen
(natürlich in einer vernünftigen Abhängigkeit zu der Größe des „Hofes“)
sollte gegeben sein, denn Tiere sind auch Verantwortung
d) Eine Abnahme nach §11 sollte selbstverständlich sein,
damit Bedingungen wie:
1, Ausläufe, Weiden, Ställe
2, Zwinger, Liegeflächen, Hütten und Ruheplätze
3, Futterküche, Behandlungsräume (je nach Größe der Anlage) und Lager

sowie sonstige Einrichtungen zur Unterbringung geprüft sind
und den Gesetzlichen Mindestbestimmungen entsprechen.
Dies ist von Privatpersonen, Besuchern, Helfern oft nicht zu
erkennen.
Dies ergibt dann auch automatisch die Pflicht zur Führung
eines Bestandsbuches, damit ein Mindestmaß an Kontrolle
möglich ist. (CHIPPFLICHT!)

d) Objekt und Anzahl Betreuer müssen zwingend in einem
entsprechenden Verhältnis zur Anzahl Tiere stehen.

(Bei gewerblichen Züchtern schreibt das Gesetz für 10 Hunde
eine Betreuungsperson vor. Ein Hund ist bei einem Züchter
ein Hund, und ebenso auf einem Hof, oder Pension. Er sollte
und muss die selben Rechte haben.
Hiermit allein ist bereits eigentlich klar die rechtliche Grundlage
in den letzten Fällen wie Vitzeroda, Zarenhof, Momo klar aufgezeigt.
Deutungen, Verharmlosen, Vertuschung und drum rum reden ist da
keine Lösung.)

f) keine „ungewollten“ Vermehrungen, also Welpen!

Nur so als ein paar Grundpunkte und nur meine Meinung.
(Und wie man an Klaus seiner Momo Seite sehen kann,
sind diese Grundsätze - die für mich eigentlich nicht nur logisch sind,
sondern auch weitgehend Gesetz und entsprechend der Rechtsprechung sind,
noch nicht mal Korsenz unter Tierfreunden. Schade)
 
Dem Marco kann ich insofern zustimmen, dass ein Gnadenhof kein "Freizeitprojekt" für nicht ausgelastete Tierfreunde, Arbeitslose, oder Rentner ist. Es bedarf m.E. einer sicheren Personalbasis.
Nur, wo finde ich aktuell ein solches Projekt in Deutschland?
Kann hier jemand mit einem Beispiel aufwarten?
(ich spreche hier nicht von einem Tierheim, das vielleicht 2-5 zusätzlich Plätze für unvermittelbare Hunde hat, sondern von einem reinen Gnadenhof)
Grüße Klaus

Nur wenn ich gewisse Anforderungen nicht erfülle, nicht erfüllen kann.
Dann kann die Lösung kein Rechtsbruch und Tierhorten sein!
Falsch verstandene Tierliebe und 100erte Tiere unter schlimmen Bedingungen
sind kein Tierschutz sondern das Gegenteil und Strafbar!

Wenn ich 6 Hunde halten darf, dann kann ich keine 120 halten!

Es gibt viele gut arbeitende Stationen/Höfe/Heime,
aber alle diese haben etwas gemeinsam,
- sie können nein sagen - wissen um ihre Grenzen
- haben die Kontrolle nicht verloren - es kommt zu keinen Welpen/Nachwuchs
- sie sind meist klein und mit keinen 160 Tieren, aber mit viel Freunden und Hilfe
- sie sind nicht unbedingt vorbestraft und haben mehrfach bewiesen immer wieder zu versagen

So mancher Hund in den hunderten von Vitzerodas - Zarenhöfe - Momos
in Deutschland wären da wo er herkam besser aufgehoben als im vorgeblich
gelobten LAND UND ORT.
Nicht überall wo Tierschutz draufsteht, ist Tierschutz drin!
 
Moin Helge, fein, dass Du hierzu Stellung beziehst.
Eine Tierpension sehe ich als Gewerbe,
hier kann ich Ansprüche stellen, die aber letztlich im Ermessen
des Hundehalters liegen der sein Tier dort abgibt und bezahlt.
Hier ist laut Gesetz der § 11 vorgeschrieben.
O.K., keine weitere Diskussion.
Nun kommt leider die Grauzone,
also die so genannten Gnadenhöfe.
Was ist ein Gnadenhof, eine Einrichtung wo Herrenlose Tiere
Ihr Gnadenbrot bis zum Ableben bekommen?
Es müssen ja nicht ausschließlich herrenlose Tiere sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch altersbedingt "arbeitslose" Gebrauchshunde (Polizei, Jäger, Schäfer etc.) dort abgegeben werden.
Bei den meisten öffentlich gewordenen Fällen wo eher nicht so zu
bezeichenen. Zu rege der „Umschlag“ an Tieren, zu zweifelhaft die
Herkunft der Tiere.
Jau! Hier kann ich Dir zustimmen. Ein Gnadenhof sollte vorrangig nicht dazu dienen als Pufferzone für importierte Hunde missbraucht zu werden.
Gelten sollte aber doch für alle die Tiere Halten einige Grundsätze:
a) die Betreiber/Betreuer sollten nicht vorbestraft in Sachen Tiervergehen sein
b) die Betreiber/Betreuer sollten kein Tierhaltungsverbot,
oder ähnliche Beschränkungen gegen sich haben
:unsicher: Billigst Du auch solchen Menschen keine private Tierhaltung mehr zu? Das wäre ja dann die logische Konsequenz.
Beispiel: Wenn Jemand ein zeitlich behrenztes Tierhalteverbot bekommen hat, so darf er doch nach Ablauf dieser Frist wieder Tiere halten.
Warum dann nicht auch Gnadenhoftiere?
c) ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit in den Finanziellen Verhältnissen
(natürlich in einer vernünftigen Abhängigkeit zu der Größe des „Hofes“)
sollte gegeben sein, denn Tiere sind auch Verantwortung
Übersicht für wen? Der Öffentlichkeit? Dem Finanzamt? Den Menschen, die dorthin Tiere verbringen?
d) Eine Abnahme nach §11 sollte selbstverständlich sein,
damit Bedingungen wie:
1, Ausläufe, Weiden, Ställe
2, Zwinger, Liegeflächen, Hütten und Ruheplätze
3, Futterküche, Behandlungsräume (je nach Größe der Anlage) und Lager
sowie sonstige Einrichtungen zur Unterbringung geprüft sind
und den Gesetzlichen Mindestbestimmungen entsprechen.
Dies ist von Privatpersonen, Besuchern, Helfern oft nicht zu
erkennen.
Richtig, zu erkennen ist das auf dem ersten Blick oft nicht.
Allerdings gibt der §11 auch keine Sicherheit hinsichtlich der Haltungsbedingungen.
Und warum Zwinger und Hütten? Sind diese denn soooo erstrebenswert?
Dies ergibt dann auch automatisch die Pflicht zur Führung
eines Bestandsbuches, damit ein Mindestmaß an Kontrolle
möglich ist. (CHIPPFLICHT!)
Zustimmung.
Wenn ich 6 Hunde halten darf, dann kann ich keine 120 halten!
:verwirrt: Besser wäre es m.E. wenn Du schreiben würdest: Wenn ich 6 Hunde halten kann, so ist es ein sehr weiter Schritt auch 120 halten zu können.
Es gibt viele gut arbeitende Stationen/Höfe/Heime,
aber alle diese haben etwas gemeinsam,
- sie können nein sagen - wissen um ihre Grenzen
- haben die Kontrolle nicht verloren - es kommt zu keinen Welpen/Nachwuchs
- sie sind meist klein und mit keinen 160 Tieren, aber mit viel Freunden und Hilfe
- sie sind nicht unbedingt vorbestraft und haben mehrfach bewiesen immer wieder zu versagen
Dagegen ist kaum etwas zu sagen.
So mancher Hund in den hunderten von Vitzerodas - Zarenhöfe - Momos
in Deutschland wären da wo er herkam besser aufgehoben als im vorgeblich
gelobten LAND UND ORT.
Hier habe ich zwar meine Zweifel, doch ist das ein anderes Thema.
d) Objekt und Anzahl Betreuer müssen zwingend in einem
entsprechenden Verhältnis zur Anzahl Tiere stehen.
Richtig.
(Bei gewerblichen Züchtern schreibt das Gesetz für 10 Hunde
eine Betreuungsperson vor. Ein Hund ist bei einem Züchter
ein Hund, und ebenso auf einem Hof, oder Pension. Er sollte
und muss die selben Rechte haben.
Bedenke hier jedoch auch, dass ein Züchter, bedingt durch die speziellen Anforderungen die die Welpen und Junghunde stellen, mehr Arbeit hat, als jemand, der z.B. 10 Hundesenioren unterbringt.

Grüße Klaus
 
Moin Helge, fein, dass Du hierzu Stellung beziehst.
Nun kommt leider die Grauzone,
also die so genannten Gnadenhöfe.
Was ist ein Gnadenhof, eine Einrichtung wo Herrenlose Tiere
Ihr Gnadenbrot bis zum Ableben bekommen?
Es müssen ja nicht ausschließlich herrenlose Tiere sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch altersbedingt "arbeitslose" Gebrauchshunde (Polizei, Jäger, Schäfer etc.) dort abgegeben werden.

Nun natürlich ist das möglich, aber bei allem Verständnis für Eventualitäten,
die Anzahl Hunde die in Einrichtungen ala Momo und Zarenhof sitzen,
ist so schwerlich zu erklären.
Viele Polizisten, Jäger und Schäfer hängen an ihren Helfern und geben das Gnadenbrot gerne
selber.
Schäferhunde, Jagdhunde sind auch eher selten in diesen Einrichtungen!

Kangalklaus schrieb:
pdp schrieb:
Gelten sollte aber doch für alle die Tiere Halten einige Grundsätze:
a) die Betreiber/Betreuer sollten nicht vorbestraft in Sachen Tiervergehen sein
b) die Betreiber/Betreuer sollten kein Tierhaltungsverbot,
oder ähnliche Beschränkungen gegen sich haben

:unsicher: Billigst Du auch solchen Menschen keine private Tierhaltung mehr zu? Das wäre ja dann die logische Konsequenz.
Beispiel: Wenn Jemand ein zeitlich behrenztes Tierhalteverbot bekommen hat, so darf er doch nach Ablauf dieser Frist wieder Tiere halten.
Warum dann nicht auch Gnadenhoftiere?

Ich denke jeder Tierfreund, der sich auch mit den schwarzen Schafen und schwarzen Punkten
des Tierschutzes beschäftigt hat, weiß um die Probleme
- schlechte Haltung anzuzeigen/abzustellen
- Behörden überhaupt zum handeln zu bewegen
- das stets die Angst der Beamten vor Kosten von Maßnahmen vor dem Wohl der Tiere geht
- Beweise schwer zu führen sind da private Gelände nun mal Schutz geniessen

Seit 2000 hat es der Tierschutz ins Grundgesetz geschaft,
wir haben ein neues Tierschutzgesetz, samt Durchführungsbestimmung,
wir haben das Qualzuchtgutachten mit den deutlichen Erklärungen zum Tierleid,
wir haben das Hundehaltegesetz,
es ist vieles besser geworden aber immer noch unglaublich schwer.

Wenn dann einmal wirklich eine solches Verbot ausgesprochen wird
(in dem Fall der Dich jetzt so beschäftigt sogar bei Frau B. noch vor 2000,
mit also den alten Gesetzen und dann so deutlich und lang geltend)
sollte man schon Vorsicht walten lassen,
genaustens hinsehen.

Wenn dann einer stets nachweist das auch die 2, 3,4 Chance verpasst wird und mit
Gesetzes- und Regelbrüchenbelohnt wird, ist es bei mir Ende mit Nachsicht.

Aber ganz direkt,

a) wenn eine Behörde in einem Rechtstaatlichen Verfahren bestimmt, regelt, dass die
Person nicht geeignet ist Tiere zu halten, dann ist er das nicht!
Ob das Tier nun als Privat-, Schmuse-, Pensions-, Zucht-, oder Gnadenhoftier ausgewiesen
oder bezeichnet wird ist dabei gleich.

b) wenn jemand mehrfach bewiesen hat das er sich an keine Anordnung, keine Regel,
kein Gesetz und letztlich auch an keine Vernunft und Verstand hält
(- Hunde in die Zimmer einer verlassenen Kaserne zu stecken und dauerhaft zu halten,
- Hunde im Rudel unbeachtet und weitgehend unbetreut ein Haus verwüsten zu lassen,
- oder als Ehepaar immer wieder Tiere im 100er Bereich zu verwahren)
der hat aus meiner Sicht kaum bewiesen das er die Verantwortung für Tiere,
einen Gnadenhof, oder auch nur einen Hund übernehmen kann!
Übersicht für wen? Der Öffentlichkeit? Dem Finanzamt? Den Menschen, die dorthin Tiere verbringen?

Kangalklaus schrieb:
Richtig, zu erkennen ist das auf dem ersten Blick oft nicht.
Allerdings gibt der §11 auch keine Sicherheit hinsichtlich der Haltungsbedingungen.
Und warum Zwinger und Hütten? Sind diese denn soooo erstrebenswert?

Sicherheit ist schwer herzustellen,
siehe Deine Protagonisten die es schafften trotz Tierhaltungsverbot einen Gnadenhof
zu betreiben in dem man Tarnpersonen vortäuschte und weitere Täuschungen begann.
Die Kontrolle können nur wir Tierfreunde leisten,
die Regeln aber müssen die Ämter übernehmen - wenn diese allerdings dann wirklich
handeln, dann sollten Tierfreunde helfen nicht zerstören!

An Zwingern und Hütten ist nichts wirklich erstrebenswert.
Aber 100 Hund müssen leben, müssen einen Platz haben!
Nicht alle sind Rudelfähig, nicht alle kastriert, nicht alle kommen mit den gleichen Bedingungen
klar. Nackthunde draußen ist ein Problem, ebenso Hunde ohne Unterfell, ein Kangal lacht dabei.

Also hat der Gesetzgeber mit seinen Experten Regeln erlassen, diese in ein Gesetz gefasst.
Gegen dies wendest Du Dich anscheinend, aber dies sehe ich als Gefährlich für die Tiere an,
zudem bin ich dann die falsche Adresse.

Kangalklaus schrieb:
:verwirrt: Besser wäre es m.E. wenn Du schreiben würdest: Wenn ich 6 Hunde halten kann, so ist es ein sehr weiter Schritt auch 120 halten zu können.

Nein Klaus,
wenn mir Behörden aufgeben nur 6 Hunde halten zu können, dann muss ich entweder dagegen
angehen, andere Voraussetzungen schaffen, oder mich fügen.
Der langsame oder schnelle Aufbau auf 120 Hunde ist da keinererlei Option.

In allem Ernst, Klaus,
120 Hunde sind 120 Lebewesen, Persönlichkeiten mit Bedürfnissen, Geschichten und allem
was dazu gehört. Sie brauchen Pflege, Zuwendung, Reinigung, Impfungen, Kontrolle, Futter,
Wasser, Auslauf und vieles mehr.

Du meinst wirklich zwei ältere Herrschaften haben das Recht für diese 120 Lebewesen,
plus weiterer Groß- und Kleintiere, zu entscheiden ob sie das mal eben stemmen?

Nein, nicht in meiner Vorstellung, wer so uneinsichtig, fern der Realität ist,
dem muss man letztlich rechtlich helfen zur Vernunft zu kommen, im Sinne der Tiere!

kangalklaus schrieb:
d) Objekt und Anzahl Betreuer müssen zwingend in einem
entsprechenden Verhältnis zur Anzahl Tiere stehen.

Richtig.

Wo und iwe siehst Du dies dann an der von Dir so verteidigten Einrichtung?
Warum steht praktisch nichts über dies Problem, sowie die Vorgeschichte der B´s
auf Deiner Infor Seite zum Thema?

Ausgewogen, Sachlich und an der Realität entlang ist anders aus meiner Sicht,
ein "Richtig" hier reicht nicht Klaus, dass wäre anders bereits in Bevern und erst recht
jetzt hier von Dir nötig gewesen!

Kangalklaus schrieb:
(Bei gewerblichen Züchtern schreibt das Gesetz für 10 Hunde
eine Betreuungsperson vor. Ein Hund ist bei einem Züchter
ein Hund, und ebenso auf einem Hof, oder Pension. Er sollte
und muss die selben Rechte haben.

Bedenke hier jedoch auch, dass ein Züchter, bedingt durch die speziellen Anforderungen die die Welpen und Junghunde stellen, mehr Arbeit hat, als jemand, der z.B. 10 Hundesenioren unterbringt.

Klaus, wenn wir Diskutieren sollten wir es Sachlich und Korrekt tun.
Solche Beispiele helfen doch keinem weiter, es sind allenfalls armseelige Versuche das
Problem zu verdrängen.

In keinem der bekannten Fälle reden wir von 10 Hundesenioren die ein Tierfreund hält
und wo die Behörden Sturm laufen.

Wir reden von über 300 Hunde in Spitzenzeiten in Vitzeroda,
von 70 Hunden auf dem Zarenhof,
von 120 Hunden bei Momo plus die anderen Tiere,
von 300 Mehrschweinchen, plus Hunde/Katzen/Pferde und anderes Getier in Bevern

Wir reden von massivem Tierleid, vom horten von Tieren von Einzelpersonen die jedwede
Kontrolle verloren haben.
 
Klaus, wenn wir Diskutieren sollten wir es Sachlich und Korrekt tun.
Genau!

In keinem der bekannten Fälle reden wir von 10 Hundesenioren die ein Tierfreund hält
und wo die Behörden Sturm laufen.
Wir reden von über 300 Hunde in Spitzenzeiten in Vitzeroda,
von 70 Hunden auf dem Zarenhof,
von 120 Hunden bei Momo plus die anderen Tiere,
von 300 Mehrschweinchen, plus Hunde/Katzen/Pferde und anderes Getier in Bevern
Nein, davon rede (jedenfalls ich) in diesem speziellen Thread nicht.
Mir geht es hier nicht um negative Beispiele, die ja an anderer Stelle bereits ausführlich besprochen wurden, sondern um die grundsätzlichen Vorgaben für einen Gnadenhof.
Ich stolpere immer noch über den Satz im §11 TSchG
Wer Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Damit sind für mich Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen abgedeckt, die eben Tiere für andere halten.
Doch wozu zählt ein Gnadenhof? Das ist der springende Punkt für mich.

Dass die Haltungsbedingungen stimmen müssen, darüber brauchen wir hier nicht zu sprechen, denn darüber besteht sicher Einigkeit.
Grüße Klaus
 
In keinem der bekannten Fälle reden wir von 10 Hundesenioren die ein Tierfreund hält
und wo die Behörden Sturm laufen.
Wir reden von über 300 Hunde in Spitzenzeiten in Vitzeroda,
von 70 Hunden auf dem Zarenhof,
von 120 Hunden bei Momo plus die anderen Tiere,
von 300 Mehrschweinchen, plus Hunde/Katzen/Pferde und anderes Getier in Bevern

Nein, davon rede (jedenfalls ich) in diesem speziellen Thread nicht.
Mir geht es hier nicht um negative Beispiele, die ja an anderer Stelle bereits ausführlich besprochen wurden, sondern um die grundsätzlichen Vorgaben für einen Gnadenhof.

Dies ist doch Realitätsfremd.
Welchen Gnadenhof mit nur 10 Hundesenioren kennst Du?

Das (also 10 Hundesenioren) ist doch wohl nicht das Problem der Gnadenhöfe,
oder dieser Einrichtungen.

Genau dies ist das was ich Dir vorwerfe, eine unsägliche Verharmlosung und Täuschung!

Kangalklaus schrieb:
Ich stolpere immer noch über den Satz im §11 TSchG
Wer Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Damit sind für mich Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen abgedeckt, die eben Tiere für andere halten.
Doch wozu zählt ein Gnadenhof? Das ist der springende Punkt für mich.

Nun in meinen Augen ist das Nebensächliche Auslegungssache.
Ein Hundehalter schafft sich einen Hund an und hält diese als Haustier in der Familie.
Das ganze ist Privat und im Rahmen der familiären Tierhaltung,
der Hund ist nach Gesetz das Eigentum des Halters.

Ein Gnadenhof erhält Tiere von unterschiedlichen Stellen,
aber selten erwirbt er Tiere zum halten, schon gar nicht in familiären Umfeld.
Ein Gnadenhof nimmt (sicher im Glauben zum Schutz des Tieres) ein Tier von anderen auf!
Das Tier ist ja nicht durch den Betreiber zum eigentlichen Halten gekauft,
es ist von anderen übernommen, für andere also springt der Gnadenhof als Halter ein.

Da springt gar kein Punkt und ist auch nicht spannend,
es hat eigentlich auch nichts mit den Problemen der Gnadenhöfe zu tun,
über deren Vorgaben die diese einhalten sollten,
wir hier Diskutieren.
Dein Punkt ist eine reine Auslegungsfrage,
Gesetz und sein Inhalt und damit die Rechte der Tiere sind die Punkte um die es geht!


Dass die Haltungsbedingungen stimmen müssen, darüber brauchen wir hier nicht zu sprechen, denn darüber besteht sicher Einigkeit.
Grüße Klaus

Leider wohl doch,
denn Du propagierst in Foren und Deiner unsäglichen Propaganda Seite genau das Gegenteil.
Haltungsbedingungen spielen dabei keine Rolle, ebenso wie Gesetze und Regelungen,
es geht nur um die Rechtfertigung eines Ehepaars das mehrfach rechtlich einwandfrei
von unterschiedlichen Gerichten bestätigt Vergehen gegen Tiere und deren Rechte begangen
hat!
 
Nun in meinen Augen ist das Nebensächliche Auslegungssache.
Ein Hundehalter schafft sich einen Hund an und hält diese als Haustier in der Familie.
Das ganze ist Privat und im Rahmen der familiären Tierhaltung,
der Hund ist nach Gesetz das Eigentum des Halters.

Ein Gnadenhof erhält Tiere von unterschiedlichen Stellen,
aber selten erwirbt er Tiere zum halten, schon gar nicht in familiären Umfeld.
Ein Gnadenhof nimmt (sicher im Glauben zum Schutz des Tieres) ein Tier von anderen auf!
Das Tier ist ja nicht durch den Betreiber zum eigentlichen Halten gekauft,
es ist von anderen übernommen, für andere also springt der Gnadenhof als Halter ein.
Und wem gehört der Hund dann?
Dem ursprünglichen Halter, oder dem Gnadenhofbetreiber?
Du propagierst in Foren und Deiner unsäglichen Propaganda Seite genau das Gegenteil.
Haltungsbedingungen spielen dabei keine Rolle, ebenso wie Gesetze und Regelungen,
Ich propagiere nichts, schon gar nicht schlechte Haltungsbedingungen.
Und wenn schon Gesetz und Regelungen, dann bitte für alle Beteiligen.

(ruf mich bitte einmal an.Ich habe Deine Nummer verbaselt)
Grüße Klaus
 
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