Na ja, so viele Fragen bleiben da doch nicht offen? Das Wesentliche scheint geklärt.
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Na ja, so viele Fragen bleiben da doch nicht offen? Das Wesentliche scheint geklärt.
Wichtig ist, dass der Fahrer/die Fahrerin ermittelt werden konnte.
Wie bitte?
Hier liegt eine Unfallflucht vor. Nix von wegen "spät reagiert"' sondern abgehauen.
Um mal so polemisch zu sein wie die Presse hin und wieder - das hätte auch ein Kind sein können!
Es war aber kein Kind und der Fahrer/die Fahrerin hätte nicht mal merken müssen, dass es ein Tier war.
Ich habe mal als Fahranfänger den Auspuff meines schrottigen Käfers verloren und auch nicht sofort geschnallt, was da gerade passiert ist. Und weil ich wusste, dass auf der Strecke eh noch eine Tankstelle mit Werkstatt liegt und der Wagen ja auch nach wie vor fuhr, bin ich bis dahin auch weiter geknattert.
Nur damit das nicht falsch rüber kommt, vorstellen kann ich persönlich mir auch nicht, dass man es nicht merkt, wenn man einen Hund mitschleift.
Aber gilt bei einem Tier auch die "unterlassene Hilfeleistung"?
Wenn ich aber davon überzeugt bin, z.B. über einen Karton (oder ähnliches) auf der Straße gebrettert zu sein, der bleibt an meinem Auto hängen und ich suche dann einen Platz, an dem ich anhalten und den Gegenstand abmachen kann, ist das dann auch Unfallflucht?
Was ich mir vorstellen kann oder sich andere vorstellen können, spielt aber letztlich auch keine Rolle, denn der Vorfall wird ein Gericht beschäftigen und dort muss dem Angeklagten nachgewiesen werden, wozu man ihn verurteilen will. Und da wiederhole ich mich, ich gehe davon aus, dass einen ein guter Anwalt da raus kloppen kann.
Ich habe mal als Fahranfänger den Auspuff meines schrottigen Käfers verloren und auch nicht sofort geschnallt, was da gerade passiert ist. Und weil ich wusste, dass auf der Strecke eh noch eine Tankstelle mit Werkstatt liegt und der Wagen ja auch nach wie vor fuhr, bin ich bis dahin auch weiter geknattert.
Was hat das nun mit diesem Fall zu tun? Wäre Dein Auspuff dem Hintermann an die Karosserie gedonnert und hätte dessen Auto beschädigt, hättest Du ebenfalls eine Unfallflucht begangen. Ist er ja aber nicht, insofern vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.
Nun, wenn mir etwas an oder vor mein Auto donnert und mein Auto dabei beschädigt, liegt der Schaden doch bei mir selbst. Meldungen über verlorene Fracht sind ja nun keine Seltenheit und dann kann ich auch nur meinen eigenen Schaden vermuten.Es gilt beim Tier natürlich keine "unterlassene Hilfeleistung". Aber ein Tier ist eine fremde Sache, und wenn ich die mit meinem Auto beschädige, ist das ein Unfall und eine Sachbeschädigung. Und dann habe ich mich eben gemäß StVO zu verhalten und nicht abzuhauen.
Ich kann nicht beurteilen, ob man das Gewicht eines "Gegenstands" im Auto tatsächlich ausmachen kann und daraus auf ein Lebewesen schließen muss.Ein guter Richter wird sich auf solch einen Larifari nicht einlassen und zu recht sagen: Wenn jemand einen Karton nicht von einem Hund unterscheiden kann, oder wenn jemand ein 25-Kilo-Lebewesen überfährt und das nicht merkt, dann besitzt diese Person nicht die nötigen Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen. Man kann ihm dann zwar die Unfallflucht nicht nachweisen, dafür ist aber der Lappen weg. Und zwar auf Dauer. Dessen sind sich diejenigen, die sich mit "ups, gar nicht bemerkt" rauszureden versuchen, meist nicht bewusst. Und das ist auch gut so.
Was hat das nun mit diesem Fall zu tun? Wäre Dein Auspuff dem Hintermann an die Karosserie gedonnert und hätte dessen Auto beschädigt, hättest Du ebenfalls eine Unfallflucht begangen. Ist er ja aber nicht, insofern vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.Ich habe mal als Fahranfänger den Auspuff meines schrottigen Käfers verloren und auch nicht sofort geschnallt, was da gerade passiert ist. Und weil ich wusste, dass auf der Strecke eh noch eine Tankstelle mit Werkstatt liegt und der Wagen ja auch nach wie vor fuhr, bin ich bis dahin auch weiter geknattert.
Es wurde laut, ich habe bemerkt, das irgendwas mit dem Auto nicht stimmt, aber ich wusste eben nicht was- das hat das mit dem Fall zu tun, bei dem jemand auch nicht sofort angehalten und nachgesehen hat, was gerade mit seinem Auto passiert ist.
Nun, wenn mir etwas an oder vor mein Auto donnert und mein Auto dabei beschädigt, liegt der Schaden doch bei mir selbst. Meldungen über verlorene Fracht sind ja nun keine Seltenheit und dann kann ich auch nur meinen eigenen Schaden vermuten.
Nein, ich hätte auch kein Problem, wenn ein Richter solche oder ähnliche Erklärungen als unglaubwürdig ansieht und so argumentiert wie du. Vielleicht werden wir es erfahren. Aber ich hätte ein Problem damit, habe ich ja geschrieben, wenn es nicht so ist- und leider gibt es auch solche Fälle viel zu häufig.
Und was möchtest Du mit diesem Beispiel nun ausdrücken?
Nochmal: Wenn Du mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt wirst, bei dem eine andere Person zu Schaden kommt (sei das nun Personen- oder Sachschaden), musst Du anhalten.
Wenn jemand, so wie Du wohl in diesem Beispiel, sehr wohl merkt, dass mit dem Auto "etwas nicht stimmt", dass da "irgendwas ist", dann hat er sich zu vergewissern, was los ist. Tut er das nicht und es liegt ein Fremdschaden vor, dann hat er eine Unfallflucht begangen. Natürlich kann man weiterfahren, wenn man sich nicht sicher ist, aber dann eben auf die Gefahr hin, soeben eine Straftat begangen zu haben. Du hattest Glück, bei Dir kam kein anderer zu Schaden, aber das hat eben nichts mit dem Fall des mitgeschleiften Hundes zu tun.
Wenn was nicht so ist? Was für Fälle meinst Du?
Um vorsätzlich eine Unfallflucht zu begehen, müsste ich doch zuerst mal davon ausgehen, dass es (ausser mir) einen Geschädigten gegeben hat.
Ich meine Fälle, in denen ein Gericht eben keinen Vorsatz und/oder keine strafbare Handlung nachweisen konnte oder ein Urteil nicht im Ansatz den Schaden ausgleichen konnte, der entstanden ist. Eh du fragst, nein, nicht exakt die gleichen Fälle, denn einen solchen kenne ich persönlich nicht nochmal.