Weinheim: Hund von Auto mitgeschleift und qualvoll verendet

Na ja, so viele Fragen bleiben da doch nicht offen? Das Wesentliche scheint geklärt.
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 27 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Na ja, so viele Fragen bleiben da doch nicht offen? Das Wesentliche scheint geklärt.

Offen bleibt, warum er / sie weiterfuhr, den Hund erst mitschleifte und dann liegen ließ.
Unwesentlich finde ich das nun auch nicht. Auch wenn es juristisch vielleicht nicht DIE Rolle spielt.
 
Stimmt, es spielt keine Rolle, zumal man den Wahrheitsgehalt des "Motivs" eh nicht überprüfen kann.

Wichtig ist, dass der Fahrer/die Fahrerin ermittelt werden konnte.
 
Wichtig ist, dass der Fahrer/die Fahrerin ermittelt werden konnte.

Ob das dann tatsächlich noch wichtig ist? Der eigentliche Unfall hätte laut Aussage in dem Bericht nicht vermieden werden können, der Hund ist ins Auto gelaufen. Eine Bestrafung wegen Alkohol/Drogen am Steuer fällt aus, kann man, wie du geschrieben hast, eh nicht mehr beweisen. Dann stand er/sie eben noch unter Schock und hat deshalb so spät reagiert und am Ende bleibt es bei einer Verwarnung, wenn überhaupt? Den Schaden am Auto muss doch sicherlich auch noch der Hundehalter bzw. dessen Versicherung übernehmen, der den Hund nicht ordentlich gesichert hat. Wenn man einen guten Anwalt hat, kommt man am Ende ganz sauber aus so einer Geschichte raus und in solchen Fällen find ich es dann besonders bitter, wenn man davon auch noch erfährt. Manchmal will ich es dann gar nicht wissen. :(
 
Wie bitte?

Hier liegt eine Unfallflucht vor. Nix von wegen "spät reagiert"' sondern abgehauen.

Um mal so polemisch zu sein wie die Presse hin und wieder - das hätte auch ein Kind sein können!
 
Stimmt.Da es ja "Sachbeschädigung" war müsste zumindest die Unfallflucht zur Geltung kommen glaube ich.
 
Wie bitte?

Hier liegt eine Unfallflucht vor. Nix von wegen "spät reagiert"' sondern abgehauen.

Um mal so polemisch zu sein wie die Presse hin und wieder - das hätte auch ein Kind sein können!

Es war aber kein Kind und der Fahrer/die Fahrerin hätte nicht mal merken müssen, dass es ein Tier war. Ich habe mal als Fahranfänger den Auspuff meines schrottigen Käfers verloren und auch nicht sofort geschnallt, was da gerade passiert ist. Und weil ich wusste, dass auf der Strecke eh noch eine Tankstelle mit Werkstatt liegt und der Wagen ja auch nach wie vor fuhr, bin ich bis dahin auch weiter geknattert.

Nur damit das nicht falsch rüber kommt, vorstellen kann ich persönlich mir auch nicht, dass man es nicht merkt, wenn man einen Hund mitschleift. Definitiv hätte man auch reagieren müssen, als man nach dem Anhalten bemerkt hat, dass es sich um einen Hund handelt. Aber gilt bei einem Tier auch die "unterlassene Hilfeleistung"? Dann müsste doch auch jeder bestraft werden, der an einem angefahrenen Kaninchen vorbei fährt.
Wenn ich aber davon überzeugt bin, z.B. über einen Karton (oder ähnliches) auf der Straße gebrettert zu sein, der bleibt an meinem Auto hängen und ich suche dann einen Platz, an dem ich anhalten und den Gegenstand abmachen kann, ist das dann auch Unfallflucht?

Was ich mir vorstellen kann oder sich andere vorstellen können, spielt aber letztlich auch keine Rolle, denn der Vorfall wird ein Gericht beschäftigen und dort muss dem Angeklagten nachgewiesen werden, wozu man ihn verurteilen will. Und da wiederhole ich mich, ich gehe davon aus, dass einen ein guter Anwalt da raus kloppen kann.
 
Es war aber kein Kind und der Fahrer/die Fahrerin hätte nicht mal merken müssen, dass es ein Tier war.

Nein, es war kein Kind. Aber als Autofahrer habe ich die Pflicht, anzuhalten, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin. Punkt.

Ich habe mal als Fahranfänger den Auspuff meines schrottigen Käfers verloren und auch nicht sofort geschnallt, was da gerade passiert ist. Und weil ich wusste, dass auf der Strecke eh noch eine Tankstelle mit Werkstatt liegt und der Wagen ja auch nach wie vor fuhr, bin ich bis dahin auch weiter geknattert.

Was hat das nun mit diesem Fall zu tun? Wäre Dein Auspuff dem Hintermann an die Karosserie gedonnert und hätte dessen Auto beschädigt, hättest Du ebenfalls eine Unfallflucht begangen. Ist er ja aber nicht, insofern vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

Nur damit das nicht falsch rüber kommt, vorstellen kann ich persönlich mir auch nicht, dass man es nicht merkt, wenn man einen Hund mitschleift.

Wenn man einen 25-kg-Hund nicht bemerkt, bemerkt man auch ein 20-Kilo-Kind nicht und hat somit nicht die nötigen körperlichen/geistigen Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Aber gilt bei einem Tier auch die "unterlassene Hilfeleistung"?

Es gilt beim Tier natürlich keine "unterlassene Hilfeleistung". Aber ein Tier ist eine fremde Sache, und wenn ich die mit meinem Auto beschädige, ist das ein Unfall und eine Sachbeschädigung. Und dann habe ich mich eben gemäß StVO zu verhalten und nicht abzuhauen.

Wenn ich aber davon überzeugt bin, z.B. über einen Karton (oder ähnliches) auf der Straße gebrettert zu sein, der bleibt an meinem Auto hängen und ich suche dann einen Platz, an dem ich anhalten und den Gegenstand abmachen kann, ist das dann auch Unfallflucht?

Wo ist in diesem Beispiel denn der nicht gänzlich belanglose, entstandene Sachschaden?

Was ich mir vorstellen kann oder sich andere vorstellen können, spielt aber letztlich auch keine Rolle, denn der Vorfall wird ein Gericht beschäftigen und dort muss dem Angeklagten nachgewiesen werden, wozu man ihn verurteilen will. Und da wiederhole ich mich, ich gehe davon aus, dass einen ein guter Anwalt da raus kloppen kann.

Ein guter Richter wird sich auf solch einen Larifari nicht einlassen und zu recht sagen: Wenn jemand einen Karton nicht von einem Hund unterscheiden kann, oder wenn jemand ein 25-Kilo-Lebewesen überfährt und das nicht merkt, dann besitzt diese Person nicht die nötigen Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen. Man kann ihm dann zwar die Unfallflucht nicht nachweisen, dafür ist aber der Lappen weg. Und zwar auf Dauer. Dessen sind sich diejenigen, die sich mit "ups, gar nicht bemerkt" rauszureden versuchen, meist nicht bewusst. Und das ist auch gut so.
 
Ich habe mal als Fahranfänger den Auspuff meines schrottigen Käfers verloren und auch nicht sofort geschnallt, was da gerade passiert ist. Und weil ich wusste, dass auf der Strecke eh noch eine Tankstelle mit Werkstatt liegt und der Wagen ja auch nach wie vor fuhr, bin ich bis dahin auch weiter geknattert.

Was hat das nun mit diesem Fall zu tun? Wäre Dein Auspuff dem Hintermann an die Karosserie gedonnert und hätte dessen Auto beschädigt, hättest Du ebenfalls eine Unfallflucht begangen. Ist er ja aber nicht, insofern vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

Es wurde laut, ich habe bemerkt, das irgendwas mit dem Auto nicht stimmt, aber ich wusste eben nicht was- das hat das mit dem Fall zu tun, bei dem jemand auch nicht sofort angehalten und nachgesehen hat, was gerade mit seinem Auto passiert ist.



Es gilt beim Tier natürlich keine "unterlassene Hilfeleistung". Aber ein Tier ist eine fremde Sache, und wenn ich die mit meinem Auto beschädige, ist das ein Unfall und eine Sachbeschädigung. Und dann habe ich mich eben gemäß StVO zu verhalten und nicht abzuhauen.
Nun, wenn mir etwas an oder vor mein Auto donnert und mein Auto dabei beschädigt, liegt der Schaden doch bei mir selbst. Meldungen über verlorene Fracht sind ja nun keine Seltenheit und dann kann ich auch nur meinen eigenen Schaden vermuten.

Ein guter Richter wird sich auf solch einen Larifari nicht einlassen und zu recht sagen: Wenn jemand einen Karton nicht von einem Hund unterscheiden kann, oder wenn jemand ein 25-Kilo-Lebewesen überfährt und das nicht merkt, dann besitzt diese Person nicht die nötigen Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen. Man kann ihm dann zwar die Unfallflucht nicht nachweisen, dafür ist aber der Lappen weg. Und zwar auf Dauer. Dessen sind sich diejenigen, die sich mit "ups, gar nicht bemerkt" rauszureden versuchen, meist nicht bewusst. Und das ist auch gut so.
Ich kann nicht beurteilen, ob man das Gewicht eines "Gegenstands" im Auto tatsächlich ausmachen kann und daraus auf ein Lebewesen schließen muss.

Nein, ich hätte auch kein Problem, wenn ein Richter solche oder ähnliche Erklärungen als unglaubwürdig ansieht und so argumentiert wie du. Vielleicht werden wir es erfahren. Aber ich hätte ein Problem damit, habe ich ja geschrieben, wenn es nicht so ist- und leider gibt es auch solche Fälle viel zu häufig.
 
Ich habe mal als Fahranfänger den Auspuff meines schrottigen Käfers verloren und auch nicht sofort geschnallt, was da gerade passiert ist. Und weil ich wusste, dass auf der Strecke eh noch eine Tankstelle mit Werkstatt liegt und der Wagen ja auch nach wie vor fuhr, bin ich bis dahin auch weiter geknattert.
Was hat das nun mit diesem Fall zu tun? Wäre Dein Auspuff dem Hintermann an die Karosserie gedonnert und hätte dessen Auto beschädigt, hättest Du ebenfalls eine Unfallflucht begangen. Ist er ja aber nicht, insofern vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

Es wurde laut, ich habe bemerkt, das irgendwas mit dem Auto nicht stimmt, aber ich wusste eben nicht was- das hat das mit dem Fall zu tun, bei dem jemand auch nicht sofort angehalten und nachgesehen hat, was gerade mit seinem Auto passiert ist.

Und was möchtest Du mit diesem Beispiel nun ausdrücken?

Nochmal: Wenn Du mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt wirst, bei dem eine andere Person zu Schaden kommt (sei das nun Personen- oder Sachschaden), musst Du anhalten.

Wenn jemand, so wie Du wohl in diesem Beispiel, sehr wohl merkt, dass mit dem Auto "etwas nicht stimmt", dass da "irgendwas ist", dann hat er sich zu vergewissern, was los ist. Tut er das nicht und es liegt ein Fremdschaden vor, dann hat er eine Unfallflucht begangen. Natürlich kann man weiterfahren, wenn man sich nicht sicher ist, aber dann eben auf die Gefahr hin, soeben eine Straftat begangen zu haben. Du hattest Glück, bei Dir kam kein anderer zu Schaden, aber das hat eben nichts mit dem Fall des mitgeschleiften Hundes zu tun.

Nun, wenn mir etwas an oder vor mein Auto donnert und mein Auto dabei beschädigt, liegt der Schaden doch bei mir selbst. Meldungen über verlorene Fracht sind ja nun keine Seltenheit und dann kann ich auch nur meinen eigenen Schaden vermuten.

Dir ist schon klar, dass eben auch der Hund "beschädigt" wurde? Und der gehört einem Anderen, und er ist nicht -wie etwa der Pappkarton aus dem vorangegangenen Beispiel- völlig wertlos. Und wenn Du nicht sicher bist, ob Du eine fremde Sache beschädigt hast, dann musst Du Dich eben vergewissern. Tust Du das nicht und vertraust darauf, dass "schon nichts passiert sein wird", trägst Du eben das Risiko, wenn doch etwas passiert ist.

Nein, ich hätte auch kein Problem, wenn ein Richter solche oder ähnliche Erklärungen als unglaubwürdig ansieht und so argumentiert wie du. Vielleicht werden wir es erfahren. Aber ich hätte ein Problem damit, habe ich ja geschrieben, wenn es nicht so ist- und leider gibt es auch solche Fälle viel zu häufig.

Wenn was nicht so ist? Was für Fälle meinst Du?
 
Und was möchtest Du mit diesem Beispiel nun ausdrücken?

Nochmal: Wenn Du mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt wirst, bei dem eine andere Person zu Schaden kommt (sei das nun Personen- oder Sachschaden), musst Du anhalten.

Wenn jemand, so wie Du wohl in diesem Beispiel, sehr wohl merkt, dass mit dem Auto "etwas nicht stimmt", dass da "irgendwas ist", dann hat er sich zu vergewissern, was los ist. Tut er das nicht und es liegt ein Fremdschaden vor, dann hat er eine Unfallflucht begangen. Natürlich kann man weiterfahren, wenn man sich nicht sicher ist, aber dann eben auf die Gefahr hin, soeben eine Straftat begangen zu haben. Du hattest Glück, bei Dir kam kein anderer zu Schaden, aber das hat eben nichts mit dem Fall des mitgeschleiften Hundes zu tun.

Um vorsätzlich eine Unfallflucht zu begehen, müsste ich doch zuerst mal davon ausgehen, dass es (ausser mir) einen Geschädigten gegeben hat. Ich habe auch keine Ahnung, wie es sich anfühlt, wenn einem während der Fahrt ein Reifen platzt, aber ich bin auch nicht der Anwalt des Angeklagten und muss daher schon keine Argumentation suchen. Mir ist absolut klar, was du schreibst und ich weiss auch, dass es richtig ist, dass man sich vergewissern muss/sollte, was genau passiert ist, wenn man nicht rückwirkend erst erfahren will, was tatsächlich passiert ist und man sich möglicherweise strafbar gemacht hat. Aber es gibt eben durchaus wirklich logische Erklärungen dafür, weshalb man davon zunächst gar nicht ausgegangen ist.

Wenn was nicht so ist? Was für Fälle meinst Du?

Ich meine Fälle, in denen ein Gericht eben keinen Vorsatz und/oder keine strafbare Handlung nachweisen konnte oder ein Urteil nicht im Ansatz den Schaden ausgleichen konnte, der entstanden ist. Eh du fragst, nein, nicht exakt die gleichen Fälle, denn einen solchen kenne ich persönlich nicht nochmal. ;)
 
Um vorsätzlich eine Unfallflucht zu begehen, müsste ich doch zuerst mal davon ausgehen, dass es (ausser mir) einen Geschädigten gegeben hat.

Um eine Unfallflucht zu begehen, muss man nicht direkt vorsätzlich handeln. Bedingter Vorsatz ("Wird schon nix passiert sein...") reicht den meisten Richtern. Man muss sich in Gedanken also nicht sagen "Huch, nix wie weg, vielleicht merkt´s ja keiner". Der Gedanke "Oh, es hat gescheppert, aber aus diesem oder jenem Grund fahre ich weiter, wird schon nix passiert sein" reicht für die Straftat aus. Natürlich muss man überhaupt bemerkt haben, dass etwas passiert ist.

Unfallflucht kann man übrigens nicht nur als "Täter" begehen, sondern auch als Geschädigter oder sonstwie in irgendeiner Form Beteiligter. Das wissen die meisten wohl auch nicht. :kp:


Ich meine Fälle, in denen ein Gericht eben keinen Vorsatz und/oder keine strafbare Handlung nachweisen konnte oder ein Urteil nicht im Ansatz den Schaden ausgleichen konnte, der entstanden ist. Eh du fragst, nein, nicht exakt die gleichen Fälle, denn einen solchen kenne ich persönlich nicht nochmal. ;)

Denkfehler - eine Handlung braucht eben NICHT immer einen Vorsatz, um strafbar zu sein.

Hier ist es recht gut zusammengefasst:

 
Unfassbar, wie egoistisch manche Menschen sind.
RIP Hundeseele..
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Weinheim: Hund von Auto mitgeschleift und qualvoll verendet“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

G
Sportlicher Rüde sucht neues Zuhause bei Rasseerfahrenen Menschen. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
720
Gelöschtes Mitglied 36762
G
Podifan
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
573
Podifan
Podifan
Podifan
Bis die Polizei vorbei fährt und den Hund kassiert...schon ist er auf der Liste als Pit oder Staffmix
Antworten
15
Aufrufe
2K
Wiwwelle
Wiwwelle
kerstin+hogan
:confused::confused::confused: Sorry, irgendwie habe ich doppelt zitiert und konnte es nicht mehr rückgängig machen... Bin ein Depp bei sowas. :hallo:
Antworten
35
Aufrufe
5K
B
Midivi
Neu vermietet. "Leider" nicht an Hundehalter, aber an Kinderhalter :D;)
Antworten
2
Aufrufe
2K
Midivi
Zurück
Oben Unten