Diese Mail habe ich erhalten. Was ist dran?
watson
Hallo zusammen,
ich habe mit der Staatsanwaltschaft Hamburg einfach mal wegen Volkan
telefoniert. Ich weiß zwar nicht, ob das für Euch Neuigkeiten sind, aber
es gibt folgendes Faktum:
Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft
(Tel: 040 / 428430, Zentrale)
geht davon aus, daß die Polizei während des "Kampfes" von dem Hund Zeus
mit Volkan eintraf und feuerte.
Ich fragte nach, ob es in diesem Fall möglich wäre, daß Volkan von den
Salven der Polizisten erschossen wurde und nicht an den Bissen des Hundes
starb.
Ich erntete nur ablenkentes Gelächter. Traf ich da einen wunden Punkt???
Denn jetzt haltet Euch fest:
Volkan wurde keiner Obduktion unterzogen, da es angeblich eindeutig ist,
daß er von dem Hund getötet wurde.
Ich dachte alerdings, daß in unserem Deutschen Rechtsstaat eine Obduktion
vorgeschrieben ist, wenn jemand eines unnatürlichen Todes stirbt.
Anschließend sprach ich mit einem anderen Pressesprecher der
Staatsanwaltschaft, einem Herrn Bagger
(Tel: 040 / 4283210.
Dieser widerum behauptete, daß die Polizei eintraf, als der Junge Volkan
bereits tot war.
Einer der Hunde hatte sich angeblich in einem Gebüsch versteckt und wurde
dort erschossen, der andere auf der Wiese.
Auf meine Frage warum man diese Hunde noch erschiessen mußte, wenn sie den
Jungen schon längst nicht mehr attakkierten, bekam ich die Antwort, daß
die Hunde nicht mehr einzufangen gewesen wären, da der Besitzer verletzt
(durch seinen eigenen Hund) war.
Warum ist man sich innerhalb der Staatsanwaltschaft nicht einig über den
Tatvorgang???
Wird dort irgendetwas verborgen???
Bitte wendet Euch doch auch einmal dorthin und fragt ganz unbekümmert
nach, mal sehen, was noch für Antworten dabei heraus kommen!!!
Bitte mailt mir diese Antworten, ich werde sie dann veröffentlichen.
Gruss Felix,
Vorstand der Association for Wildlife Conservation
eMail: felix.struening@a-w-c.org
watson
Hallo zusammen,
ich habe mit der Staatsanwaltschaft Hamburg einfach mal wegen Volkan
telefoniert. Ich weiß zwar nicht, ob das für Euch Neuigkeiten sind, aber
es gibt folgendes Faktum:
Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft
(Tel: 040 / 428430, Zentrale)
geht davon aus, daß die Polizei während des "Kampfes" von dem Hund Zeus
mit Volkan eintraf und feuerte.
Ich fragte nach, ob es in diesem Fall möglich wäre, daß Volkan von den
Salven der Polizisten erschossen wurde und nicht an den Bissen des Hundes
starb.
Ich erntete nur ablenkentes Gelächter. Traf ich da einen wunden Punkt???
Denn jetzt haltet Euch fest:
Volkan wurde keiner Obduktion unterzogen, da es angeblich eindeutig ist,
daß er von dem Hund getötet wurde.
Ich dachte alerdings, daß in unserem Deutschen Rechtsstaat eine Obduktion
vorgeschrieben ist, wenn jemand eines unnatürlichen Todes stirbt.
Anschließend sprach ich mit einem anderen Pressesprecher der
Staatsanwaltschaft, einem Herrn Bagger
(Tel: 040 / 4283210.
Dieser widerum behauptete, daß die Polizei eintraf, als der Junge Volkan
bereits tot war.
Einer der Hunde hatte sich angeblich in einem Gebüsch versteckt und wurde
dort erschossen, der andere auf der Wiese.
Auf meine Frage warum man diese Hunde noch erschiessen mußte, wenn sie den
Jungen schon längst nicht mehr attakkierten, bekam ich die Antwort, daß
die Hunde nicht mehr einzufangen gewesen wären, da der Besitzer verletzt
(durch seinen eigenen Hund) war.
Warum ist man sich innerhalb der Staatsanwaltschaft nicht einig über den
Tatvorgang???
Wird dort irgendetwas verborgen???
Bitte wendet Euch doch auch einmal dorthin und fragt ganz unbekümmert
nach, mal sehen, was noch für Antworten dabei heraus kommen!!!
Bitte mailt mir diese Antworten, ich werde sie dann veröffentlichen.
Gruss Felix,
Vorstand der Association for Wildlife Conservation
eMail: felix.struening@a-w-c.org