was ist mit dem Bundesgesetz???

quini

Mutter Doberin™
20 Jahre Mitglied
Hallo Ihr Lieben,

hat jemand Infos über das neue Bundesgesetz, kriege ständig anderslautende Infos. Wer weiß was genaues.
Bitte wenn es geht mit Quellenangabe.

Danke quini
 
  • 30. April 2024
  • #Anzeige
Hi quini ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 23 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wenn dir die Beiträge zum Thema „was ist mit dem Bundesgesetz???“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

W
Folgende Mail habe ich gestern von unserem Mitstreiter bekommen: "das Interview hat gestern im SWR-Studio Koblenz stattgefunden. Die Ausstrahlung erfolgt über SWR 2 am Dienstag, den 16. März 2004 um 12.30 Uhr in der Sendung "Zeitlupe", also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Urteil schon bekannt...
Antworten
3
Aufrufe
622
Wolfgang
W
LillyoftheValley
Ich nehme an, sie meint DAS Bundesgesetz: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
5
Aufrufe
795
Wolfgang
W
Puppyclip
Na da bedanke ich mich doch mal bei allen diesen Vereinen, die somit meine Klage für die American Pit Bull Terrier bezahlen! Gruß und Hut ab Margrit Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
Antworten
8
Aufrufe
2K
Margrit
M
S
Achtung,die bisherigen Durchführungsverordnungen lassen u.a. folgende Ausnahmen zu: 1.Ein im Inland erlaubter Hund darf Aus- und Einreisen, allerdings Papiere über den Hund mitführen. 2. Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen bis zu 6 Wochen mit Listenhunden EINREISEN, dies gilt für...
Antworten
4
Aufrufe
575
Wilfried Hoffmann
W
Moe
Eingeschläfert, weil er einen anderen Hund totbeisst? Natürlich ist das nicht zu entschuldigen, aber direkt einschläfern??? Ich dachte, es geht um "Menschenschutz" Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Gruss bones Du musst registriert sein, um diesen...
Antworten
1
Aufrufe
878
bones
Zurück
Oben Unten