Beim Verstoß gegen MK-Pflicht sind mir persönlich Fälle von "Dudu, mach das nicht nochmal" bis 900 Euro Strafe bekannt. In der selben Stadt, beidesmal Erstvergehen!
Das gilt übrigens auch, wenn man zwar einen Sachkundenachweis hat, aber den Zettel nicht mit bei sich trägt. Das hat man mir bei der Anmeldung extra nochmal gesagt.
LG Chris und Nele
Das gilt übrigens auch, wenn man zwar einen Sachkundenachweis hat, aber den Zettel nicht mit bei sich trägt. Das hat man mir bei der Anmeldung extra nochmal gesagt.
LG Chris und Nele
Welcher Mitarbeiter welches Ordnungsamtes hat wann solch einen Unsinn erzählt und warum glaubst du alles unbesehen?
Und noch ein Beispiel: Wenn ich mit dem Anlage 1-Hund eines anderen spazieren gehe muss der Hund trotz MK-/Leinenbefr. den Maulkorb tragen und an der Leine gehen, weil ich nicht die Prüfung mit ihm gemacht habe. Ich muss meinen Sachkundenachweis vorzeigen können, ansonsten könnet ja jeder mit dem Hund gehen.
Das ist auch launenabhängig...
Ich weiß von absolut verschiedenen Summen an Bußgeldern in der selben Stadt
Meist beläuft es sich hier auf eine Summe zwischen 130 und 250 Euro.
Beim Verstoß gegen MK-Pflicht sind mir persönlich Fälle von "Dudu, mach das nicht nochmal" bis 900 Euro Strafe bekannt. In der selben Stadt, beidesmal Erstvergehen!
So kenne ich es auch!Die MK-Befreiung gilt hier generell, egal wer den Hund führt. Nur die Leinenbefreiung ist bei uns Personenbezogen ...