SPD will Tierquäler härter bestrafen!

  • 16. Mai 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das hört sich ja schon mal nicht schlecht an. Auf jeden Fall der erste Schritt in die richtige Richtung, aber da geht sicherlich noch mehr.
 
... die sollen nicht nur reden, sondern die laengst ueberfaellige Verschaerfung des Tierschutzgesetzes endlich zu Pott bringen..... (gilt fuer alle Parteien)..... :rot:
 
Jetzt momentan sind also die Höchststrafe 50.000 € oder 3 Jahre ?
Und das soll jetzt härter werden ?

Wie hoch ist eigendlich die Strafe für Kindesmisshandlung ?
Oder für Vergewaltigung ?
 
Wie hoch ist eigendlich die Strafe für Kindesmisshandlung ?
Oder für Vergewaltigung ?

Anderes Schlachtfeld, sieht aber auch nicht viel besser aus.

Vor allem muss man bedenken, dass eine Höchststrafe a) nur selten ausgesprochen wird und b) keiner, der 3 Jahre bekommt, auch 3 Jahre sitzt, dafür gibts ja die Bewährung:unsicher:
(ich glaube, man sitzt im Normalfall die Hälfte? Aber keine Garantie auf Richtigkeit, das schwirrte mir nur grad im Kopf herum)
 
Kennt irgend jemand einen, nur einen einzigen, Fall (in den, sagen wir, letzten 20 Jahren), in dem ein Tierquäler tatsächlich ins Gefängnis musste und er NICHT mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davonkam? In Deutschland, meine ich.
 
:gruebel:
...sind bald wieder Wahlen ?

Wie in jedem Jahr versprechen Parteien irgendwas :

kostenfreie Kindergartenplätze, Auslaufgebiete für Hunde, weniger Steuern....

und wenn´s dann darum geht, ihre Versprechen umzusetzen, leiden plötzlich sämtliche Politiker an galppierender Amnesie :rolleyes:
 
Wie hoch ist eigendlich die Strafe für Kindesmisshandlung ?
Oder für Vergewaltigung ?

Anderes Schlachtfeld, sieht aber auch nicht viel besser aus.

Vor allem muss man bedenken, dass eine Höchststrafe a) nur selten ausgesprochen wird und b) keiner, der 3 Jahre bekommt, auch 3 Jahre sitzt, dafür gibts ja die Bewährung:unsicher:
(ich glaube, man sitzt im Normalfall die Hälfte? Aber keine Garantie auf Richtigkeit, das schwirrte mir nur grad im Kopf herum)

Grade nachgesehen:
Kindesmisshandlung bzw. "Misshandlung von Schutzbefohlenen": Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Vergewaltigung: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr

Die vorzeitige Entlassung auf Bewährung ist m.W. nur bei Ersttätern nach Verbüßung der Halbstrafe möglich, sonst auf 2/3. Und das ist nicht zwangsläufig so, sondern m.W. nur bei guter Prognose.
 
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