Was fühlst du gerade?

natürlich gibt es Grenzen, was eine Mieterhöhung betrifft. Google mal, ob es einen Mietspiegel für deine Stadt/deinen Landkreis gibt.
Aber wenn’s mit der Grundsteuer und Energiepreisen begründet wird, ist das ja nicht die Miete, die steigt, sondern die umlagefähigen Nebenkosten.
Da gelten die Grenzen vermutlich nicht

@Brille die Politik ist da auch grad dran, Lösungen zu finden. Entscheide auf keinen Fall überstürzt irgendwas.
 
  • 29. April 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Aber wenn’s mit der Grundsteuer und Energiepreisen begründet wird, ist das ja nicht die Miete, die steigt, sondern die umlagefähigen Nebenkosten.
Da gelten die Grenzen vermutlich nicht

@Brille die Politik ist da auch grad dran, Lösungen zu finden. Entscheide auf keinen Fall überstürzt irgendwas.
Was ich geschrieben habe, gilt natürlich für die Kaltmiete.

Grundsteuer und ggf. Energiekosten werden über die Nebenkosten abgerechnet, das ist ja was ganz anderes. Das ist keine Mieterhöhung, sondern ein Ansteigen der Betriebskosten.

Ich habe noch nie gehört, dass man als Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung einfach so anheben kann. Warum auch? Der Mieter muss sie sowieso mit Eintreffen der Nebenkostenabrechnung zahlen. Und hast du eine Nebenkostenpauschale, kann man die erst im Nachhinein für die Zukunft anheben.
 
Die Angaben zu den neuen Grundsteuern werden ja jetzt erst erfasst und werden erst ab 2025 (soweit ich weiß) fällig.
Eben. Das kann keinesfalls ein Grund für eine Mieterhöhung sein. Aus zwei Gründen:

1. wie du geschrieben hast, ist das überhaupt noch nicht erfasst.

2. Wird die Grundsteuer nicht in der Kaltmiete erfasst.

Ich habe zuletzt 2 Mieterhöhungen gemacht, da muss man ganz genau und detailliert begründen, in welchem Verhältnis die aktuelle Kaltmiete zu der Vergleichsmiete im Mietspiegel steht. Und darf dann auch nur in gewissen Grenzen anheben. Alles andere geht niemals durch. Was bedeuten würde, dass die Wohnung bisher komplett unterbezahlt war, was ich dann mal nicht glaube.
 
Es gibt viele Vermieter, die den Mietern anbieten, jetzt schon eine höhere Nebenkostensumme zu bezahlen, damit die Nachzahlung im nächsten Jahr nicht zu hoch wird. Das kann er Dir aber nur anbieten, aber nicht verlangen.
 
Frech oder uninformiert.

Edit: Ich bin mit Mietsachen nicht mehr ganz firm, seit der GG wieder komplett zuhause wohnt, betrifft und das ja nicht mehr - aber zum Glück gibt es hier ja andere, die das noch besser parat haben.

Du bist nicht alleine!
 
die neue Grundsteuer wird erst ab 1.1.2025 erhoben, das ist schlicht frech das jetzt schon für eine Erhöhung anzugeben
Das ist nicht frech, sondern unmöglich.

nochmal: Da die Grundsteuer nichts mit der Kaltmiete zu tun hat, hat sie auch nichts mit einer Mieterhöhung zu tun.

Natürlich steigen durch eine höhere Grundsteuer letzten Endes auch die Mietkosten. Aber nur dadurch, dass die Nebenkosten steigen. und das kann erst dann abgerechnet werden, wenn die Kosten auch tatsächlich gestiegen sind.
 
Gibt es bei Euch in der Nähe eine Tafel?
Um wie viel wird die Miete erhöht? Bist Du ganz sicher, dass Du auch mit der Mieterhöhung kein Wohngeld bekommst?

Es zählt ja nicht mal die eigentliche Miete (KM) – nur dass, was du als Einzelperson an Miete haben dürfTest.
Glaube es sind etwa 590€ hier, aber für diese Kaltmiete bekommst du hier nix.
 
ja, weiß ich, aber passt zum Rest den ich bisher über den Vermieter, Zustand der Wohnung, andere Mieter und Constanzes Notlage mitbekommen habe, probieren kann man es ja mal
 
Hier, das beruhigt dich vielleicht ein bisschen:

  • Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
  • Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
  • Bist Du als Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kannst Du unter Umständen Deine Zustimmung verweigern. Dein Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen.
Quelle:
 
die neue Grundsteuer wird erst ab 1.1.2025 erhoben, das ist schlicht frech das jetzt schon für eine Erhöhung anzugeben

Die Angaben zu den neuen Grundsteuern werden ja jetzt erst erfasst und werden erst ab 2025 (soweit ich weiß) fällig.
:gruebel: Stimmt – ich hab auch so ein Schrieb bekommen (und verstehe mal wieder überhaupt nicht was die von mir wollen), wegen dem Garten hier
 
ja, weiß ich, aber passt zum Rest den ich bisher über den Vermieter, Zustand der Wohnung, andere Mieter und Constanzes Notlage mitbekommen habe, probieren kann man es ja mal

Ja – dank euch geht es mit dem Denken ein bisschen.

Ich wohne ja gerade mal 7 Monate dort.
Bisher wurden nur die Wasseruhren abgelesen.
Und Strom hab ich gemacht (ist ja eh extra) – da hatte ich ja auch schon Ärger, weil ich den Strom vom Vormieter bezahlen sollte.

Muss mal den Mietvertrag gen ansehen :gruebel:
 
Ich habe als Hauseigentümerin ein Schreiben bekommen, mein Freund hat noch Land in Thüringen und muss auch ein Formular ausfüllen. Geht nur online über das Elster Portal. Was da gefragt wird weiß ich nur grob. Sowas wie Flurnummer, Grundstücksgröße, ob bebaut oder nicht. Einige Details findest Du im Grundbuchauszug. Ich muss mich aber auch noch genauer damit befassen.
 
Hier, das beruhigt dich vielleicht ein bisschen:

  • Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
  • Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
  • Bist Du als Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kannst Du unter Umständen Deine Zustimmung verweigern. Dein Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen.
Quelle:

Das ist ja mal interessant
Danke!

Ich war ja die letzten 20 Jahre nicht mehr in Miete – hab also überhaupt keine Ahnung… war ja total geschockt was die da heutzutage alles wissen wollten, nur um eine Wohnung zu mieten.
 
:gruebel: Da bin ich ja mal gespannt was da für ein Schreiben kommt.
Der Vermieter hat, mein Eindruck, selbst überhaupt keine Ahnung.

Es kam ja mal ein Schreiben von der Wasserwirtschaft – als Information – dass das Wasser wegen unbezahlter Rechnung abgestellt wird. Dies habe ich dem Vermieter mitgeteilt. Er meinte ich soll ihm die Rechnung schicken. Daraufhin habe ich ihn aufgeklärt, dass dies doch üblich über die Hausverwaltungen geht und Teil der Nebenkosten ist. Er hat sich für den Hinweis bedankt :rolleyes:

Wahrscheinlich bekomme ich überhaupt keine Nebenkostenabrechnung…
Kann mir nicht vorstellen, dass es mit den Zählern dort alles so richtig ist…
 
:gruebel: Da bin ich ja mal gespannt was da für ein Schreiben kommt.
Der Vermieter hat, mein Eindruck, selbst überhaupt keine Ahnung.

Es kam ja mal ein Schreiben von der Wasserwirtschaft – als Information – dass das Wasser wegen unbezahlter Rechnung abgestellt wird. Dies habe ich dem Vermieter mitgeteilt. Er meinte ich soll ihm die Rechnung schicken. Daraufhin habe ich ihn aufgeklärt, dass dies doch üblich über die Hausverwaltungen geht und Teil der Nebenkosten ist. Er hat sich für den Hinweis bedankt :rolleyes:

Wahrscheinlich bekomme ich überhaupt keine Nebenkostenabrechnung…
Kann mir nicht vorstellen, dass es mit den Zählern dort alles so richtig ist…
Als Vermieter ist man verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Außer es wurde eine Nebenkostenpauschale vereinbart.

Wenn du erst so kurz in der Wohnung bist, ist eine Mieterhöhung wohl ausgeschlossen, siehe meinen Link. Ausnahme wäre ja nur eine größere Renovierung, und das hätte angekündigt werden müssen und du wüsstest was davon.


Also, lass dich nicht über den Tisch ziehen. In Deutschland sind die Mietgesetze absolut pro Mieter ausgerichtet und du hast ganz viele Rechte, du musst sie nur nutzen!

(Ich sage immer, vermieten ist wie heiraten, nur dass ich mich als Vermieterin nicht scheiden lassen kann.)
 
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