Freitag 16.Februar 2001
Hunden geht's an den Kragen
Vierbeiner ab einem halben Meter müssen an die Leine
AUERBACH
Kein fröhliches Herumtoben mehr in freier Flur: Eine eiserne Linie fährt die Stadt Auerbach künftig, was das Umherlaufen von großen Hunden in ihrem Gebiet betrifft. Damit sind nicht nur Kampfhunde gemeint, sondern alle Vierbeiner mit einer Schulterhöhe ab 50 Zentimetern.
Der Stadtrat erließ in seiner Sitzung am Mittwochabend eine entsprechende Verordnung. Damit sollen Einwohner vor Angriffen von großen und gefährlichen Hunden besser geschützt werden. Laut Bürgermeister Helmut Ott gäbe es bei Stadt und Polizei immer wieder Beschwerden, dass man von Hunden belästigt oder gar angesprungen werde. Beim Ordnungsamt liege auch ein konkreter Vorgang.
Sobald also ein Hundehalter mit einem großen Hund seinen eigenen Grund und Boden verlässt und öffentliche Wege, Plätze oder Anlagen betritt, geht es dem Hund an den Kragen, sprich: Er muss angeleint werden. Dabei darf die reißfeste Leine nicht länger als drei Meter sein.
Als große Hunde, die unter diese Verordnung fallen, sind erwachsene Hunde definiert, deren Schulterhöhe mindestens 50 Zentimter beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhunde, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde. Die Verordnung hat eine Gültigkeit von 20 Jahren.
Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Blindenhunde, Diensthunde, Hüte- und Rettungshunde sowie Tiere, die im Bewachungsgewerbe eingesetzt sind.
Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen zehn und 2000 Mark rechnen.
aw