Straftäter darf Kampfhund behalten
Mainz (AP)
Ein mehrfach vorbestrafter Kampfhundehalter darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz sein Tier behalten. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, setzten die Mainzer Richter in einem vorläufigen Verfahren eine von der Stadt Worms erlassene Verfügung aus, mit der dem Betroffenen die Haltung seines Pitbull-Mischlings untersagt worden war. Es sei zweifelhaft, ob ein derartiger Eingriff in das Eigentumsrecht zulässig sei.
Im vorliegenden Fall hatte der Wormser im September 1998 einen Pitbull-Mischling erworben. Beim Kauf des Tieres war ihm durch einen Tierarzt bescheinigt worden, dass der Hund «überaus zahm» sei. Dennoch untersagte die Stadtverwaltung nach in Kraft treten der rheinland-pfälzischen Kampfhundeverordnung im vergangenen Sommer dem Mann die weitere Haltung des Tieres. Die Stadt erklärte, er könne als mehrfach Vorbestrafter nicht die notwendige Zuverlässigkeit vorweisen.
Das Gericht sah dies anders. Da der Wormser den Hund bereits vor in Kraft treten der Kampfhundeverordnung erworben habe, genieße er möglicherweise Vertrauensschutz. Zudem gehe von dem Hund keinerlei Gefahr aus. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren dürfe das Tier seinem Besitzer nicht weggenommen werden.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Mainz 1 L 1193/00.MZ)
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 17. Januar 2001 editiert.]
Mainz (AP)
Ein mehrfach vorbestrafter Kampfhundehalter darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz sein Tier behalten. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, setzten die Mainzer Richter in einem vorläufigen Verfahren eine von der Stadt Worms erlassene Verfügung aus, mit der dem Betroffenen die Haltung seines Pitbull-Mischlings untersagt worden war. Es sei zweifelhaft, ob ein derartiger Eingriff in das Eigentumsrecht zulässig sei.
Im vorliegenden Fall hatte der Wormser im September 1998 einen Pitbull-Mischling erworben. Beim Kauf des Tieres war ihm durch einen Tierarzt bescheinigt worden, dass der Hund «überaus zahm» sei. Dennoch untersagte die Stadtverwaltung nach in Kraft treten der rheinland-pfälzischen Kampfhundeverordnung im vergangenen Sommer dem Mann die weitere Haltung des Tieres. Die Stadt erklärte, er könne als mehrfach Vorbestrafter nicht die notwendige Zuverlässigkeit vorweisen.
Das Gericht sah dies anders. Da der Wormser den Hund bereits vor in Kraft treten der Kampfhundeverordnung erworben habe, genieße er möglicherweise Vertrauensschutz. Zudem gehe von dem Hund keinerlei Gefahr aus. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren dürfe das Tier seinem Besitzer nicht weggenommen werden.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Mainz 1 L 1193/00.MZ)
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 17. Januar 2001 editiert.]